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   OLG Köln, 24.03.2004 - 11 W 16/04   

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https://dejure.org/2004,5423
OLG Köln, 24.03.2004 - 11 W 16/04 (https://dejure.org/2004,5423)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.2004 - 11 W 16/04 (https://dejure.org/2004,5423)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 2004 - 11 W 16/04 (https://dejure.org/2004,5423)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 574

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574
    Entscheidung über einen in zweiter Instanz gestellten Befangenheitsantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3642
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 09.03.2007 - 10 W 93/06

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Landgerichts über ein Ablehnungsgesuch im

    Damit ist eine sofortige Beschwerde nicht mehr eröffnet, wenn das Landgericht im Rahmen des Berufungsverfahrens über ein Ablehnungsgesuch entscheidet (vgl. OLGR Celle, 2002, 228; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 651; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494, 495; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2003, 267 - 268; OLG Köln, NJW 2004, 3642; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 46 ZPO, Rn. 14; Zöller/Gummer, a. a. O., § 567 ZPO, Rn. 38 m. w. N.).

    Damit entspricht die neue Regelung der bisherigen Rechtslage bei der Entscheidung über Befangenheitsgesuche gegen Richter am Oberlandesgericht; diese Entscheidung war auch schon vor der Neufassung der ZPO zum 01. Januar 2002 nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (vgl. BayObLG, NJW 2002, 3262; OLG MDR 2003, 651; OLG Köln, NJW 2004, 3642).

  • OLG Naumburg, 18.10.2010 - 10 W 56/10

    Richterablehnung im Beschwerderechtszug: Sofortige Beschwerde gegen die

    Damit ist gegen eine Entscheidung des Landgerichts über ein Ablehnungsgesuch gegen ein Mitglied der Beschwerdekammer im Rahmen eines anhängigen Beschwerdeverfahrens die sofortige Beschwerde zu dem Oberlandesgericht nicht gegeben, da das Landgericht nicht in erster Instanz, sondern als Beschwerdegericht über den Ablehnungsantrag befindet (vgl. OLG Celle, OLGR Celle, 2002, 228; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 651; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494, 495; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2003, 267 - 268 zitiert nach juris; OLG Köln, NJW 2004, 3642 zitiert nach juris; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 46 ZPO, Rdnr. 14 m. w. N.; Gummer in Zöller, ZPO, 28. Aufl.,.

    Maßgebend ist vielmehr, in welcher Instanz - hier der Beschwerdeinstanz - sich das Verfahren in der Hauptsache befindet (vgl. BayObLGZ 2002, 89-95 zitiert nach juris; OLG Köln NJW 2004, 3642 zitiert nach juris).

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