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   OLG Frankfurt, 03.03.2011 - 11 W 2/11 (Kart)   

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https://dejure.org/2011,14785
OLG Frankfurt, 03.03.2011 - 11 W 2/11 (Kart) (https://dejure.org/2011,14785)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.2011 - 11 W 2/11 (Kart) (https://dejure.org/2011,14785)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 2011 - 11 W 2/11 (Kart) (https://dejure.org/2011,14785)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 65 GWB, § 32 GWB, § 105 GWB
    Zum Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde eines Wasserversorgers gegen eine Missbrauchsverfügung der Landeskartellbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Wasserversorgers gegenüber einer Missbrauchsverfügung der Landeskartellbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 65; GWB § 32; GWB § 105
    Einstweiliger Rechtsschutz eines Wasserversorgers gegenüber einer Missbrauchsverfügung der Landeskartellbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2011 - 11 W 2/11
    Die Beschwerde der Betroffenen gegen die Verfügung vom 9.5.2007 blieb vor dem Senat und dem Bundesgerichtshof ohne Erfolg (BGH, Beschluss v. 2.2.2010 KVR 66/08).

    Während die Betroffene nach § 103 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 GWB 1990 nur an den Vergleichspreisen im Feld mehrerer Monopolunternehmen zu messen ist, ist sie nach § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB einer Kontrolle anhand des Als - ob - Wettbewerbspreises zu unterziehen (BGH NJW 2010, 2573 - Wasserpreise O1).

  • BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08

    Stadtwerke Uelzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2011 - 11 W 2/11
    (a) Die Landeskartellbehörde ist zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass § 32 Abs. 2 GWB auch die Anordnung ermöglicht, durch das missbräuchliche Verhalten erwirtschaftete wirtschaftliche Vorteile zurückzuerstatten (so ausdrücklich BGH NJW 2009, 1212 - Stadtwerke Uelzen; Bornkamm in: Langen/Bunte, a.a.O. .§ 32 Rn. 33 ff).
  • BGH, 21.10.1986 - KVR 7/85

    "Glockenheide"; Preismißbrauch durch ein Fernwärmeunternehmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2011 - 11 W 2/11
    Dies berechtigt, bei Fehlen anderer Vergleichsmöglichkeiten auch das Preisverhalten von Monopolbetrieben auf anderen Märkten heranzuziehen, denn daraus können sich ebenfalls Anhaltspunkte für die Preismissbrauchsgrenze ergeben (BGH, WRP 1987, 311 - Glockenheide).
  • OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11

    Wasserversorgung: Voraussetzungen einer Missbrauchsverfügung

    Dies hat der BGH jedoch übernommen, indem er dem Beschwerdegegner für die nach Aufhebung und Zurückverweisung notwendig werdende neue Verhandlung den Hinweis gegeben hat, " dass nach § 32 Abs. 2 keine grundsätzlichen Bedenken dagegen bestehen, im Rahmen einer Abstellungsverfügung auch Maßnahmen anzuordnen, die der Beseitigung einer geschehenen, aber noch gegenwärtigen Beeinträchtigung dienen" (BGH a.a.O. [Tz. 16] - Stadtwerke Uelzen ; bekräftigend Bornkamm, der an dieser Entscheidung selbst mitgewirkt hat; ebenso OLG Frankfurt Beschluss vom 03.03.2011 - 11 W 2/11 (Kart) [II 2. bb) (aa) (a)]; die ältere Kommentarliteratur konnte - anders als Bechtold a.a.O. 14 - diese Entscheidungen noch nicht berücksichtigen; Anm. Klaue ZNER 2009, 33, dort allerdings nur zur Marktabgrenzung).
  • OLG Frankfurt, 07.01.2016 - WpÜG 1/15

    "Ernstliche Zweifel" im Sinne von §§ 37 u Abs. 2 WpHG, 50 Abs. 3 Nr. 2 WpÜG

    Jedenfalls nicht ausreichend ist es, wenn die Rechtslage offen ist (Steinmeyer/Steinhardt, a.a.O., § 50 Rz. 20; Zehetmeier-Müller/Grimmer, a.a.O., § 50 Rz. 14; Noack/Holzborn, a.a.O., § 50 WpÜG Rz. 11; Assmann/Döhmel, a.a.O., § 50 Rz. 20; Hecht/Gräfe/Jehke DB 2008, 1251, 1255; vgl. zur offenen Rechtslage - in anderem Zusammenhang - auch bereits Senat, Beschluss vom 12.02.2007, WpÜG 1/06; zu § 65 Abs. 3 GWB: Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Bd. 2., 4. Aufl., § 65 GWB Rz. 14; Bunte/Lembach, Kartellrecht, Bd. 1, 12. Aufl., § 65 GWB Rz. 16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2011, 11 W 2/11 (Kart); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2000, Kart 16/00 (V), Beschluss vom 08.12.2003, VI-Kart 35/03 (V), je zitiert nach juris).

    Auch das Maß etwaiger Belastungen durch die Verfügung für den Betroffenen mag bereits in diesem Zusammenhang - jedenfalls bei offener Rechtslage - zu berücksichtigen sein, selbst wenn dies mit einer gewissen Überschneidung mit § 50 Abs. 3 Nr. 3 WpÜG einhergeht (vgl. Ehricke, WpÜG, § 50 Rz. 20; Schweizer in Frankfurter Kommentar zum WpÜG, a.a.O., § 50 Rz. 22; Noack/Holzborn, a.a.O., § 50 WpÜG Rz. 11; Steinmeyer/Steinhardt, a.a.O., § 50 Rz. 20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2011, 11 W 2/11 (Kart), und Beschluss vom 12.07.2012, 11 W 13/12 (Kart), je zu § 65 Abs. 3 GWB; a. A. Just/Labudda, WpHG, § 37 t Rz. 20; Wackerbarth/Kreße, a.a.O., § 50 WpÜG Rz. 17; vgl. zum Streitstand auch Favoccia/Stoll NZG 2010, 125, 127; Hecht/Gräfe/Jehke DB 2008, 1251, 1255; Krause BB 2011, 299, 300).

    Wie bereits oben erwähnt, mögen insoweit eventuelle Ungewissheiten bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung umso mehr ins Gewicht fallen, je stärker das betroffene Unternehmen durch einen Sofortvollzug belastet ist (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2011, 11 W 2/11 (Kart), zu § 65 Abs. 3 GWB).

  • OLG Frankfurt, 20.09.2011 - 11 W 24/11

    Kartellrecht: Auskunftspflicht einer Gemeinde als Konzernmutter,

    Auf den Antrag von B hat der Senat die aufschiebende Wirkung hergestellt, soweit sich die Verfügung auf die Zeit ab 1.1.2011 bezieht (Senatsbeschluss v. 3.3.2011,11 W 2/11).

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auskunftsverfügung sind regelmäßig zu bejahen, wenn nach der Einschätzung des Gerichts die Aufhebung der angefochtenen Verfügung überwiegend wahrscheinlich ist (Senat, Beschluss v. 3.3. 2011, 11 W 2/11; OLG Düsseldorf, WuW/E DE -R 1473- Konsolidierer; K. Schmidt in: Immenga / Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 65 GWB Rn. 14; Bechtold, GWB, 6.Aufl., § 65 Rn. 7).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 11 W 13/12

    Auskunftspflicht eines Wasserversorgers nach § 59 I Nr. 2 GWB gegenüber der

    23 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auskunftsverfügung sind regelmäßig zu bejahen, wenn nach der Einschätzung des Gerichts die Aufhebung der angefochtenen Verfügung überwiegend wahrscheinlich ist (Senat, Beschluss vom 3.3.2011, Az: 11 W 2/11 (Kart); Beschluss vom 20.9.2011, Az: 11 W 24 /11 (Kart); K. Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 65 Rd. 14).

    Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, da das Verfahren nach § 65 GWB und das Hauptsacheverfahren gebührenrechtlich eine Einheit darstellen (vgl. Senat, Beschluss vom 3.3.2011, Az: 11 W 2/11 (Kart)).

  • BGH, 15.05.2012 - KVR 34/11

    Erlass einer zwangsgeldbewehrten Auskunftsverfügung wegen des Verdachts der

    Die Rechtsbeschwerde macht geltend, die angefochtene Entscheidung sei im Hinblick auf die nicht näher erläuterte Erwähnung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. März 2011 (11 W 2/11) nicht mit Gründen versehen.
  • OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 201 Kart 1/11

    Kartellverfahren: Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

    Darüber hinaus weist der Senat auf den Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 03.03.2011 - 11 W 2/11 (Kart), bei juris, hin.
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