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   OLG Hamm, 28.01.2005 - 11 WF 313/04   

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https://dejure.org/2005,5540
OLG Hamm, 28.01.2005 - 11 WF 313/04 (https://dejure.org/2005,5540)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.01.2005 - 11 WF 313/04 (https://dejure.org/2005,5540)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 11 WF 313/04 (https://dejure.org/2005,5540)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzhaftung der Großeltern für den Unterhalt eines volljährigen unehelichen Kindes bei Ausschluss der Rechtsverfolgung gegen den primär Verpflichteten; Bestehen einer Leistungsfähigkeit der Mutter des unterhaltsberechtigten Kindes auf Grund der Zurechnung fiktiver ...

  • Judicialis

    BGB § 1607 Abs. 2; ; BGB § 1606 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1607 Abs. 2; BGB § 1606 Abs. 3
    Kindesunterhalt: Eintritt der Ersatzhaftung der Großeltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kindesunterhalt - Ersatzhaftung der Großeltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1926 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 08.08.1988 - 13 UF 977/87
    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2005 - 11 WF 313/04
    Das Amtsgericht hat insoweit übersehen, dass die Ersatzhaftung nachrangiger Verwandter gemäß § 1607 Abs. 2 BGB nicht nur dann eingreift, wenn die Rechtsverfolgung im Inland gegen den primär Verpflichteten ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, sondern auch dann, wenn wie hier absehbar ist, dass die Vollstreckung erfolglos bleiben wird, weil die Annahme der Leistungsfähigkeit nur aus der Zurechnung fiktiver Einkünfte resultiert (OLG Koblenz, FamRZ 1989, S. 307; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, S. 971; Palandt, BGB, 64. Auflage, § 1607, Rdnr. 11).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2007 - 6 WF 18/07

    Erstrecckung der Ersatzhaftung nach § 1607 BGB auf alle Großeltern

    Da eine originäre Ersatzhaftung der Großeltern nur beim Ausfall beider Elternteile in Betracht kommt, beschränkt sich die Ersatzhaftung nach § 1607 BGB - entgegen der Annahme der Beschwerde - nicht auf den Stamm des ausgefallenen Elternteils, sondern erfasst zwingend alle Großeltern (OLG Jena, FamRZ 2006, 569; OLG Hamm, FamRZ 2005, 1926; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1745, 1746); bei der - nicht allein am Wortlaut zu orientierenden - Auslegung des § 1607 BGB ist nämlich § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB zu beachten (OLG Frankfurt, a.a.O.; Eschenbruch/Mittendorf, Der Unterhaltsprozess, 4. Aufl., Rz. 3115 a).
  • OLG Dresden, 09.11.2005 - 21 UF 486/05

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts; Möglichkeit des

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