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   OLG Karlsruhe, 12.01.2010 - 11 Wx 60/09   

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https://dejure.org/2010,3070
OLG Karlsruhe, 12.01.2010 - 11 Wx 60/09 (https://dejure.org/2010,3070)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.01.2010 - 11 Wx 60/09 (https://dejure.org/2010,3070)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 11 Wx 60/09 (https://dejure.org/2010,3070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahrensrecht: Grundbuchmäßiger Nachweis der Zustimmung der Depotbank bei Eintragung einer Grundschuld

  • Deutsches Notarinstitut

    InvG § 26 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 1; GBO §§ 19, 29
    Keine Grundbuchsperre bei fehlendem grundbuchmäßigem Nachweis der Depotbankzustimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Grundschuld auf einem im Eigentum einer Kapitalanlagegesellschaft stehenden Grundstück; Erforderlichkeit der Zustimmung der Depotbank

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 39 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 26 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 InvG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvG § 26 Abs. Nr. 3; InvG § 26 Abs. 2 S. 1
    Eintragung einer Grundschuld auf einem im Eigentum einer Kapitalanlagegesellschaft stehenden Grundstück; Erforderlichkeit der Zustimmung der Depotbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2010, 842
  • FGPrax 2010, 119
  • Rpfleger 2010, 367
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 24.04.1909 - Beschw.-Rep. V. 61/09
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2010 - 11 Wx 60/09
    a) Die Entscheidung des Reichsgerichts vom 24. April 1909 (RGZ 71, 38) belegt ein Nachweiserfordernis nicht.
  • OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 20 W 85/10

    Zur Eintragungsfähigkeit einer Verfügungsberechtigung gemäß § 31 Abs. 1 InvG in

    Jedenfalls sieht das Gesetz die Eintragung des sog. Depotbanksperrvermerks als relativer Verfügungsbeschränkung (so OLG Karlsruhe BWNotZ 2010, 82, zitiert nach juris) ausdrücklich vor, vgl. die §§ 26 Abs. 1 Nr. 3, 27 Abs. 3, 76 InvG.
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