Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 11 S 535/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ausweisung wegen Drogendelikts - Wiederholungsgefahr trotz Therapie
- Judicialis
AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 47 Abs. 3 Satz 3; ; BtMG § 35
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 3; BtMG § 35
Ausweisung nach Betäubungsmittelstraftat: Drogentherapie und Wiederholungsgefahr im ordnungsrechtlichen Sinn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Androhung der Abschiebung; Ausweisung nach Ermessen; Vorrang der Rehabilitation; Therapie statt Strafvollstreckung; Spezial- und Generalprävention; Ist- Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 28.01.2002 - 6 K 2236/01
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 11 S 535/02
Papierfundstellen
- VBlBW 2003, 327
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 11 S 535/02
Da ein Vollzugsinteresse von vornherein nur für Bescheide in Betracht kommt, die bei summarischer Prüfung rechtmäßig erscheinen, stellt das Ergebnis der - vorläufigen - Prüfung der materiellen Rechtslage zwar ein wesentliches Element der vom Gericht im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung dar; sie ersetzt aber nicht den Nachweis eines besonderen Vollzugsinteresses, das über das Interesse hinausgeht, das den Erlass der Verfügung selbst rechtfertigt, und welches das in § 80 Abs. 1 VwGO in der Regel anerkannte private Gegeninteresse des Betroffenen überwiegt, bis zur Entscheidung über sein Rechtsmittel vom Vollzug der Verfügung verschont zu bleiben (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 u.a. -, BVerfGE 35, 382, 402; Beschl. v. 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220, 228; Kammerbeschluss vom 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58; s. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, InfAuslR 1997, 358, 360 ff. m.w.N.). - BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00
Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 11 S 535/02
Damit wird deutlich, dass mit einer solchen Zurückstellung - vergleichbar der Aussetzung eines Strafrests zur Bewährung nach § 57 Abs. 1 StGB und ebenfalls vorrangig unter Resozialisierungsgesichtspunkten - unter Inkaufnahme eines letztlich nicht verlässlich abschätzbaren Risikos der Versuch unternommen wird, zu erproben, ob der Betroffene eine Therapie erfolgreich absolvieren und sich sodann straffrei verhalten wird (zu § 57 Abs. 1 StGB vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, BVerwGE 112, 185). - BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 11 S 535/02
Da ein Vollzugsinteresse von vornherein nur für Bescheide in Betracht kommt, die bei summarischer Prüfung rechtmäßig erscheinen, stellt das Ergebnis der - vorläufigen - Prüfung der materiellen Rechtslage zwar ein wesentliches Element der vom Gericht im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung dar; sie ersetzt aber nicht den Nachweis eines besonderen Vollzugsinteresses, das über das Interesse hinausgeht, das den Erlass der Verfügung selbst rechtfertigt, und welches das in § 80 Abs. 1 VwGO in der Regel anerkannte private Gegeninteresse des Betroffenen überwiegt, bis zur Entscheidung über sein Rechtsmittel vom Vollzug der Verfügung verschont zu bleiben (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 u.a. -, BVerfGE 35, 382, 402; Beschl. v. 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220, 228; Kammerbeschluss vom 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58; s. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, InfAuslR 1997, 358, 360 ff. m.w.N.).
- EuGH, 10.02.2000 - C-340/97
EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 11 S 535/02
Diese vom Bundesverwaltungsgericht zu § 48 Abs. 1 Satz 1 AuslG entwickelten Grundsätze entsprechen im Übrigen in vollem Umfang der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 im Urteil vom 20.02.2000 - C 340/97 - (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.05.2002 - 11 S 255/02 - ). - BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94
Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 11 S 535/02
Insbesondere ist im Hinblick auf die vom Amtsgericht Rottweil am 18.10.2001 abgeurteilte Tat von einer erheblichen Betäubungsmittelstraftat auszugehen, die einen Ausweisungsanlass von besonderem Gewicht darstellt, der als schwerwiegender Grund i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 AuslG anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.06.1996 - 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247 = InfAuslR 1997, 8). - BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 11 S 535/02
Da ein Vollzugsinteresse von vornherein nur für Bescheide in Betracht kommt, die bei summarischer Prüfung rechtmäßig erscheinen, stellt das Ergebnis der - vorläufigen - Prüfung der materiellen Rechtslage zwar ein wesentliches Element der vom Gericht im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung dar; sie ersetzt aber nicht den Nachweis eines besonderen Vollzugsinteresses, das über das Interesse hinausgeht, das den Erlass der Verfügung selbst rechtfertigt, und welches das in § 80 Abs. 1 VwGO in der Regel anerkannte private Gegeninteresse des Betroffenen überwiegt, bis zur Entscheidung über sein Rechtsmittel vom Vollzug der Verfügung verschont zu bleiben (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 u.a. -, BVerfGE 35, 382, 402; Beschl. v. 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220, 228; Kammerbeschluss vom 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58; s. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, InfAuslR 1997, 358, 360 ff. m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96
Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 11 S 535/02
Da ein Vollzugsinteresse von vornherein nur für Bescheide in Betracht kommt, die bei summarischer Prüfung rechtmäßig erscheinen, stellt das Ergebnis der - vorläufigen - Prüfung der materiellen Rechtslage zwar ein wesentliches Element der vom Gericht im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung dar; sie ersetzt aber nicht den Nachweis eines besonderen Vollzugsinteresses, das über das Interesse hinausgeht, das den Erlass der Verfügung selbst rechtfertigt, und welches das in § 80 Abs. 1 VwGO in der Regel anerkannte private Gegeninteresse des Betroffenen überwiegt, bis zur Entscheidung über sein Rechtsmittel vom Vollzug der Verfügung verschont zu bleiben (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 u.a. -, BVerfGE 35, 382, 402; Beschl. v. 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220, 228; Kammerbeschluss vom 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58; s. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, InfAuslR 1997, 358, 360 ff. m.w.N.). - BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00
Arbeitnehmerfreizügigkeit; Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausweisung; deklaratorische …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 11 S 535/02
Denn die Therapie in der Fachklinik "Haus W." in S. ist - wie zuletzt von der Prozessbevollmächtigten des Antragsteller fernmündlich mitgeteilt - vom Antragsteller abgebrochen worden (zur Möglichkeit und Pflicht des bestätigenden Heranziehens nach Erlass der Verfügung eingetretener Umstände und Erkenntnismittel für die Richtigkeit einer im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt angestellten Prognose vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.05.2001 - 1 B 125.00 -, InfAuslR 2001, 312 = DVBl. 2001, 1530, sowie Beschl. v. 27.6.1997 - 1 B 132.97 - Juris - Beschl. v. 16.11.1992 - 1 B 197.92 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 8). - BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97
Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen - Begründung einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 11 S 535/02
Denn die Therapie in der Fachklinik "Haus W." in S. ist - wie zuletzt von der Prozessbevollmächtigten des Antragsteller fernmündlich mitgeteilt - vom Antragsteller abgebrochen worden (zur Möglichkeit und Pflicht des bestätigenden Heranziehens nach Erlass der Verfügung eingetretener Umstände und Erkenntnismittel für die Richtigkeit einer im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt angestellten Prognose vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.05.2001 - 1 B 125.00 -, InfAuslR 2001, 312 = DVBl. 2001, 1530, sowie Beschl. v. 27.6.1997 - 1 B 132.97 - Juris - Beschl. v. 16.11.1992 - 1 B 197.92 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 8). - BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92
Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis in der Revision - Ausweisung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 11 S 535/02
Denn die Therapie in der Fachklinik "Haus W." in S. ist - wie zuletzt von der Prozessbevollmächtigten des Antragsteller fernmündlich mitgeteilt - vom Antragsteller abgebrochen worden (zur Möglichkeit und Pflicht des bestätigenden Heranziehens nach Erlass der Verfügung eingetretener Umstände und Erkenntnismittel für die Richtigkeit einer im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt angestellten Prognose vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.05.2001 - 1 B 125.00 -, InfAuslR 2001, 312 = DVBl. 2001, 1530, sowie Beschl. v. 27.6.1997 - 1 B 132.97 - Juris - Beschl. v. 16.11.1992 - 1 B 197.92 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 8). - VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 11 S 255/02
Ausweisung eines türkischen Straftäters - Lockspitzel
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 11 S 3271/96
Sperrwirkung einer Ausweisungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz gegen …
- VG Freiburg, 21.11.2003 - 1 K 205/02
Ausweisung eines drogenabhängigen, türkischen Straftäters
Später entstandene bzw. bekannt gewordene Erkenntnisse über die zum maßgeblichen Zeitpunkt bestehende Sachlage sind zu berücksichtigen (…BVerwG, Urt. v. 05.05.1998 - 1 C 17.97 - InfAuslR 1998, 383; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.02.2003 - 11 S 535/02 - VENSA).Auch eine Zurückstellung der Strafvollstreckung, weil der Kläger im Begriff ist, sich einer Rehabilitationsbehandlung zu unterziehen (vgl. § 35 BtMG), schließt die Annahme der hohen Wiederholungsgefahr nicht aus (eingehend hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.02.2003, a.a.O.).
Eine konkrete Rückkehrgefahr wird schließlich auch vom für das allgemeine Ausländerrecht zuständigen 11.Sent des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg verneint (Beschl. v. 18.02.2003, a.a.O., betreffend einen 1981 in Deutschland geborenen und seither hier lebenden, betäubungsmittelabhängigen türkischen Staatsangehörigen;… vgl. ferner VG Frankfurt, Urt. v. 08.07.1999 - 3 L 407/99.A -, Asylis-Web, Dokument-Nr. NARE 1999000958: keine Anhaltspunkte, dass selbst bei einem Rückfall des dort bereits in einer Substitutionsbehandlung befindlichen Antragstellers dieser sich eine tödlich wirkende Dosis Heroin verabreichen würde).
- VG Neustadt, 26.09.2003 - 8 K 1203/03
Ausländerrecht: Ausweisung wegen einer Betäubungsmittelstraftat
Auch selbst eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 - 4 BtMG , weil der drogenabhängige Verurteilte sich wegen seiner Abhängigkeit in einer seiner Rehabilitation dienenden Behandlung befindet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen und deren Beginn gewährleistet ist, schließt, wie vorliegend, die Annahme einer ordnungsrechtlichen Wiederholungsgefahr im Anschluss an mehrfache Verurteilungen wegen unerlaubten Erwerbs und gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nicht ohne weiteres aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2003 in VBlBW 2003, 327 ff.; a.A. möglicherweise BayVG München, Urteil vom 6. Februar 2002 in InfAuslR 2002, 364 ff., wonach innerhalb der zu prüfenden Regel-Ausweisung eine erfolgreich durchgeführte Drogentherapie konkrete Anhaltspunkte dafür zu begründen vermag, dass zukünftig keine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des betroffenen Ausländers ernsthaft mehr droht, wobei allerdings der Klägerin jenes Verfahrens nach einem abgebrochenen Versuch einer Therapie in der Türkei eine ganze Reihe von selbstgeschaffenen, positiven sozialen und beruflichen Lebensperspektiven nach dem Abschluss einer Therapie sodann im Bundesgebiet offen standen, wovon im vorliegenden Falle jedoch nicht ansatzweise die Rede sein kann). - VG Freiburg, 13.01.2004 - 1 K 1131/03
Ausweisung wegen Drogenhandels
Die Heroinsucht des Antragstellers wird ihm zwar seine Rückkehr ebenfalls erschweren, zu beachten ist aber, dass er hier in Deutschland nicht etwa am Ende einer erfolgreichen Therapie steht, sondern diese abgebrochen hat (vgl. die entsprechende Erwägung durch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.02.2003 - 11 S 535/02 - VENSA).
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