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   BSG, 11.05.1999 - B 11/10 AL 1/98 R   

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https://dejure.org/1999,2595
BSG, 11.05.1999 - B 11/10 AL 1/98 R (https://dejure.org/1999,2595)
BSG, Entscheidung vom 11.05.1999 - B 11/10 AL 1/98 R (https://dejure.org/1999,2595)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R (https://dejure.org/1999,2595)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Zulassung der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstandes - Folgewirkung - Umdeutung der Berufung in Nichtzulassungsbeschwerde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkurs - Zahlung - Konkursausfallgeld - Entgelt - Arbeitsentgelt - Bemessung - Höhe - Konkursverfahren - Konkursantrag

  • Judicialis

    SGG § 158 Satz 1 und 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wert des Beschwerdegegenstandes, Umdeutung der Berufung in Nichtzulassungsbeschwerde, Folgen einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11/10 AL 1/98 R
    Auch die Umdeutung der Berufung eines rechtskundig vertretenen Beteiligten in eine Nichtzulassungsbeschwerde ist daher regelmäßig unzulässig (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1; SozR 3-1500 § 144 Nr. 11).

    Weitergehende Vergünstigungen beim Zugang zum Berufungsrechtszug für den in erster Instanz unterlegenen Beteiligten werden durch die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung nicht begründet (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1), so daß allein der Umstand, daß die Nichtzulassungsbeschwerde der gegebene Rechtsbehelf gewesen wäre, keine Umdeutung der eingelegten Berufung rechtfertigt (BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11).

    Die Erklärungen in dem Schriftsatz vom 24. September 1996 mußte das LSG auch nicht zum Anlaß nehmen, das Verfahren in analoger Anwendung des § 114 SGG zum Zwecke der Nachholung einer Entscheidung über die Zulassung der Berufung in einem zusätzlich zur Hauptsache zu betreibenden Beschwerdeverfahren auszusetzen (vgl BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1).

  • BSG, 06.02.1997 - 10 BKg 14/96

    Wert des Beschwerdegegenstandes im Berufungsverfahren, keine Umdeutung der

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11/10 AL 1/98 R
    Da die mit der Berufung weiterverfolgte Klageforderung auf die Gewährung einer Geldleistung (Kaug) gerichtet war, bestimmt sich der Wert des Beschwerdegegenstands allein nach dem Wert der Leistung, zu deren Zahlung verurteilt werden soll, dh nach dem Geldbetrag, um den unmittelbar gestritten wird (BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11).

    Auch die Umdeutung der Berufung eines rechtskundig vertretenen Beteiligten in eine Nichtzulassungsbeschwerde ist daher regelmäßig unzulässig (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1; SozR 3-1500 § 144 Nr. 11).

    Weitergehende Vergünstigungen beim Zugang zum Berufungsrechtszug für den in erster Instanz unterlegenen Beteiligten werden durch die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung nicht begründet (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1), so daß allein der Umstand, daß die Nichtzulassungsbeschwerde der gegebene Rechtsbehelf gewesen wäre, keine Umdeutung der eingelegten Berufung rechtfertigt (BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11).

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11/10 AL 1/98 R
    Die zuletzt genannte Ausnahme ist hier nicht erfüllt, weil die Klägerin mit dem Kaug keine wiederkehrende oder laufende, sondern eine einmalige Leistung (BSGE 75, 92, 93 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10) begehrt hat.

    Das mit der Berufung weiterverfolgte Klagebegehren ist der Sache nach nicht auf eine "andere", sondern vielmehr auf eine höhere einmalige Leistung (BSGE 75, 92, 93 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10) gerichtet.

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 24/96 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit - Berufung - vorsorgliche

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11/10 AL 1/98 R
    Eine andere Entscheidung als die durch den angefochtenen Beschluß erfolgte Verwerfung der am 29. Juli 1996 eingelegten Berufung wäre deshalb auch im Falle eines erfolgreichen Beschwerdeverfahrens nicht gesetzesgemäß gewesen (vgl BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 3).
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Das hat der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzhofs entschieden, weil die Einlegung der unzulässigen Berufung an Stelle der zulässigen Nichtzulassungsbeschwerde in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass der Berufungskläger im erstinstanzlichen Urteil über das statthafte Rechtsmittel falsch belehrt wurde (zum Ganzen BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 4 f mwN; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11 S 20 f; vgl auch BSG vom 22. Januar 1998 - B 14/10 KG 17/96 R - EzFamR GG Art. 6 Nr. 34; BSG vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R - DBlR 4560a, SGG/§ 145).
  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 19/01 R

    Unzulässigkeit der Berufung - Zulassung der Berufung außerhalb des

    Der 14. Senat des BSG hat sich dieser Auffassung im Urteil vom 22. Januar 1998 - B 14/10 KG 17/96 R - und der erkennende Senat im Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R - angeschlossen (vgl auch Roos NZS 1999, 182, 183).
  • BSG, 27.07.2004 - B 7 AL 104/03 R

    Ermittlung des Berufungsstreitwerts - Berücksichtigung von mit der Bewilligung

    Der mögliche Einfluss auf andere Leistungen kann bei der Feststellung des Beschwerdegegenstands nicht berückichtigt werden, denn rechtliche und wirtschaftliche Folgewirkungen der Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch müssen bei der Berechnung der Beschwer außer Ansatz bleiben (grundlegend BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11 unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu dem bis zum 31. Dezember 2000 geltenden § 115 Finanzgerichtsordnung aF; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; B 11/10 AL 1/98 R vom 11. Mai 1999 = DBlR Nr. 4560a zu § 145 SGG; zustimmend: Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl 2002, RdNr 15 zu § 144; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl 2002, VIII RdNr 15; Littmann in Hk-SGG, RdNr 8 zu § 144).
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