Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 04.04.1990 | Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 06.05.1988 - 111/88 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2478
EuGH, 06.05.1988 - 111/88 R (https://dejure.org/1988,2478)
EuGH, Entscheidung vom 06.05.1988 - 111/88 R (https://dejure.org/1988,2478)
EuGH, Entscheidung vom 06. Mai 1988 - 111/88 R (https://dejure.org/1988,2478)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Griechenland / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 185; Verfahrensordnung, Artikel 83 § 2
    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden des Antragstellers

  • EU-Kommission

    Griechenland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Ausfuhrbeihilfen für Zitronen aus Griechenland; Verpflichtung zur stufenweisen Abschaffung einer Beihilfe; Gewährung von Beihilfen bei der Ausfuhr von Zitronat

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden des Antragstellers; [EWG-Vertrag, Artikel 185; Verfahrensordnung, Artikel 83 § 2]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.06.1987 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.05.1988 - 111/88
    Die Partei, die die Aussetzung des Vollzugs begehrt, hat deshalb den Nachweis dafür zu erbringen, daß sie den Ausgang des Hauptverfahrens nicht abwarten kann, ohne selbst einen Schaden zu erleiden, der schwere und nicht wiedergutzumachende Folgen für sie hätte (so insbesondere der Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Königreich Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589).
  • EuGH, 24.09.1986 - 214/86

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.05.1988 - 111/88
    8 Dazu ist festzustellen, daß - wie die Kommission zu Recht ausgeführt hat - ein so geringer Prozentsatz, der unter 1 °/o des Gesamtwertes der griechischen Ausfuhren liegt, nicht als geeignet angesehen werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Stabilität der Zahlungsbilanz der Griechischen Republik einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden zu verursachen (vgl. in diesem Sinne den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 24. September 1986 in der Rechtssache 214/86 R, Republik Griechenland/Kommission, Slg. 1986, 2631).
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Rechtsprechung
   EuGH, 04.04.1990 - 111/88, C-112/88, C-20/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4160
EuGH, 04.04.1990 - 111/88, C-112/88, C-20/89 (https://dejure.org/1990,4160)
EuGH, Entscheidung vom 04.04.1990 - 111/88, C-112/88, C-20/89 (https://dejure.org/1990,4160)
EuGH, Entscheidung vom 04. April 1990 - 111/88, C-112/88, C-20/89 (https://dejure.org/1990,4160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Griechenland / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 108 Absatz 3
    1 . Zahlungsbilanz - Nationale Schutzmaßnahmen - Ermächtigung durch die Kommission - Voraussetzungen - Ermessen der Kommission - Gerichtliche Überprüfung - Grenzen

  • EU-Kommission

    Griechenland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Erfolg von Klagen

  • Judicialis
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    1. Zahlungsbilanz - Nationale Schutzmaßnahmen - Ermächtigung durch die Kommission - Voraussetzungen - Ermessen der Kommission - Gerichtliche Überprüfung - Grenzen - [EWG-Vertrag, Artikel 108 Absatz 3]

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.04.1990 - 111/88
    In einem solchen Fall hat sich der Gerichtshof auf die Prüfung zu beschränken, ob der Kommission bei der Ausübung dieses Ermessens kein offensichtlicher Irrtum oder Ermessensmißbrauch unterlaufen ist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums nicht offensichtlich überschritten hat ( vgl. das Urteil vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki/Kommission, Slg. 1985, 207 ).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1990 - 111/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,19598
Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1990 - 111/88 (https://dejure.org/1990,19598)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.01.1990 - 111/88 (https://dejure.org/1990,19598)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 1990 - 111/88 (https://dejure.org/1990,19598)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Griechische Republik und Verband der kretischen Zitrusfrüchteerzeuger gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wirtschaftspolitik - Zahlungsbilanz - Schutzmaßnahmen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 06.05.1988 - 112/88

    Crete Citron Producers Association / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1990 - 111/88
    In seinen Schlußanträgen hat der Generalanwalt zunächst die Zulässigkeit der Klagen geprüft, die der Verband der kretischen Zitrusfrüchteerzeuger in den Rechtssachen C-112/88 und C-20/89 gegen die Entscheidungen 88/438/EWG 1und 88/600/EWG 2, die an die Griechische Republik gerichtet waren, erhoben hat.

    I - 4. Der Generalanwalt hat vorgeschlagen, 1) die Klage in der Rechtssache C-111/88 für zulässig, aber unbegründet zu erklären und der Griechischen Republik die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung, aufzuerlegen; 2) die Klage in der Rechtssache C-112/88 für unzulässig (hilfsweise: für unbegründet) zu erklären und der Klägerin die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung, aufzuerlegen; 3) die Klage in der Rechtssache C-20/89 für unzulässig (hilfsweise: für unbegründet) zu erklären und der Klägerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

  • EuGH, 04.04.1990 - C-20/89

    Erfolg von Klagen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1990 - 111/88
    In seinen Schlußanträgen hat der Generalanwalt zunächst die Zulässigkeit der Klagen geprüft, die der Verband der kretischen Zitrusfrüchteerzeuger in den Rechtssachen C-112/88 und C-20/89 gegen die Entscheidungen 88/438/EWG 1und 88/600/EWG 2, die an die Griechische Republik gerichtet waren, erhoben hat.

    I - 4. Der Generalanwalt hat vorgeschlagen, 1) die Klage in der Rechtssache C-111/88 für zulässig, aber unbegründet zu erklären und der Griechischen Republik die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung, aufzuerlegen; 2) die Klage in der Rechtssache C-112/88 für unzulässig (hilfsweise: für unbegründet) zu erklären und der Klägerin die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung, aufzuerlegen; 3) die Klage in der Rechtssache C-20/89 für unzulässig (hilfsweise: für unbegründet) zu erklären und der Klägerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1990 - 111/88
    L 325, S. 58.3 - Siche die Urteile vom I. Juli 1965 in den verbundenen Rechtssachen 106/63 und 107/63, Töpfer, Slg. 1965, 547, und vom 18. November 1975 in der Rechtssache 100/74, CAM/Kommission, Slg. 1975, 1393.4 - Siehe das Urteil vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki/Kommission, Slg. 1985, 227, Randnr. 14.
  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1990 - 111/88
    - Siehe das Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 27.8 - Siehe das Urteil vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85, Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 12.
  • EuGH, 06.10.1982 - 307/81

    Alusuisse / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1990 - 111/88
    - Siehe die Urteile vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijkcr/Kommission, Slg. 1983, 2559, Randnr. 10, und vom 6. Oktober 1982 .n der Rechtssache 307/81, Alusuisse, Slg. 1982, 3463.
  • EuGH, 11.11.1987 - 259/85

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1990 - 111/88
    - Siehe das Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 27.8 - Siehe das Urteil vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85, Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 12.
  • EuGH, 14.07.1983 - 231/82

    Spijker / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1990 - 111/88
    - Siehe die Urteile vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 231/82, Spijkcr/Kommission, Slg. 1983, 2559, Randnr. 10, und vom 6. Oktober 1982 .n der Rechtssache 307/81, Alusuisse, Slg. 1982, 3463.
  • EuGH, 18.11.1975 - 100/74

    CAM SA / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1990 - 111/88
    L 325, S. 58.3 - Siche die Urteile vom I. Juli 1965 in den verbundenen Rechtssachen 106/63 und 107/63, Töpfer, Slg. 1965, 547, und vom 18. November 1975 in der Rechtssache 100/74, CAM/Kommission, Slg. 1975, 1393.4 - Siehe das Urteil vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki/Kommission, Slg. 1985, 227, Randnr. 14.
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