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   FG Niedersachsen, 29.01.2008 - 12 K 69/06   

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https://dejure.org/2008,9826
FG Niedersachsen, 29.01.2008 - 12 K 69/06 (https://dejure.org/2008,9826)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.01.2008 - 12 K 69/06 (https://dejure.org/2008,9826)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 12 K 69/06 (https://dejure.org/2008,9826)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kindergeld: Teilzeitbeschäftigung während Promotionsvorbereitungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 4 EStG; § 62 Abs. 1 EStG; § 63 Abs. 1 EStG; § 70 Abs. 4 EStG
    Zulässigkeit der Kindergeldrückforderung wegen einer Teilzeitbeschäftigung des Kindes während der Promotionsvorbereitungen; Unterordnung der Ausübung einer Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit durch das Kind während des Begünstigungszeitraums unter die Kürzungsmonate; Die ...

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1; ; EStG § 70 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4; EStG § 62; EStG § 63
    Kindergeld; Teilzeitbeschäftigung während Promotionsvorbereitungen - Teilzeitbeschäftigung während Promotionsvorbereitungen - Annahme von Kürzungsmonaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilzeitbeschäftigung während Promotionsvorbereitungen - Annahme von Kürzungsmonaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - Kindergeld auch während Promotion des Kindes?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dr. Kindergeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Kindergeldrückforderung wegen einer Teilzeitbeschäftigung des Kindes während der Promotionsvorbereitungen; Unterordnung der Ausübung einer Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit durch das Kind während des Begünstigungszeitraums unter die Kürzungsmonate; Die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1130
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 84/03

    Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.01.2008 - 12 K 69/06
    Das gilt insbesondere dann, wenn die Eltern diese ergänzende Ausbildung finanzieren (BFH vom 9. Juni 1999 VI R 92/98, BStBl. II 1999, 708;vom 10. Dezember 2003, VIII B 151/03, BFH/NV 2004, 929;vom 17. Februar 2004 VIII R 84/03, BFH/NV 2004, 1229).

    Die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit führe nur dann zum Wegfall des Begünstigungstatbestands, wenn diese nach Abschluss der Ausbildung aufgenommen werde, weil sich das Kind dann nicht mehr auf einen Beruf vorbereite (BFH vom 10. Dezember 2003 VIII B 151/03, BFH/NV 2004, 561;vom 17. Februar 2004 VIII R 84/03, BFH/NV 2004, 1229).

    Werde eine Vollzeittätigkeit während der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ausgeübt, entfalle der Begünstigungstatbestand, weil sich aus der typisierenden Annahme ergebe, dass unabhängig von der Höhe der von dem Kind erzielten Einkünfte und Bezüge eine Unterhaltspflicht der Eltern nicht bestehe (BFH vom 17. Februar 2004 VIII R 84/03 a.a.O.).

  • BFH, 15.03.2007 - III R 25/06

    Kindergeld; Jahresgrenzbetrag; Insolvenzgeld

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.01.2008 - 12 K 69/06
    Der BFH hat diese Grundsätzemit Urteil vom 15. März 2007 III R 25/06, BFH/NV 2007, 1481 bestätigt, wobei er aber mangels tatsächlicher Angaben nicht feststellen konnte, ob das Kind einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen ist.

    In seinem Urteil vom 15. März 2007 III 25/06, BFH/NV 2007, 1481 will der BFH wieder entscheidend auf die Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit abstellen.

  • BFH, 10.12.2003 - VIII B 151/03

    Kindergeld: Berufsausbildung - Vorbereitung auf Promotion

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.01.2008 - 12 K 69/06
    Das gilt insbesondere dann, wenn die Eltern diese ergänzende Ausbildung finanzieren (BFH vom 9. Juni 1999 VI R 92/98, BStBl. II 1999, 708;vom 10. Dezember 2003, VIII B 151/03, BFH/NV 2004, 929;vom 17. Februar 2004 VIII R 84/03, BFH/NV 2004, 1229).

    Die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit führe nur dann zum Wegfall des Begünstigungstatbestands, wenn diese nach Abschluss der Ausbildung aufgenommen werde, weil sich das Kind dann nicht mehr auf einen Beruf vorbereite (BFH vom 10. Dezember 2003 VIII B 151/03, BFH/NV 2004, 561;vom 17. Februar 2004 VIII R 84/03, BFH/NV 2004, 1229).

  • BFH, 15.09.2005 - III R 67/04

    Keine Berücksichtigung als Kind für die Dauer seiner Vollzeiterwerbstätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.01.2008 - 12 K 69/06
    Der Begünstigungstatbestand - z.B. Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten - entfalle, und zwar unabhängig davon, dass das Kind eine weitere Ausbildung beginnen oder die bisherigen Ausbildung vervollkommnen wolle (BFH vom 15. September 2005 III R 67/04, BStBl. II 2006, 305 m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2006 - III R 8/05

    Berücksichtigung als Kind bei Bewerbung aus einer Erwerbstätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.01.2008 - 12 K 69/06
    Eine geringfügige Beschäftigung in dieser Situation stehe einer Vollzeiterwerbstätigkeit indes nicht gleich (BFH vom 23. Februar 2006 III R 8/05 ua., BFH/NV 2006, 1391 m.w.N.;vom 20. Juli 2006 III R 78/04; BFH/NV 2006, 2248 m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2006 - III R 82/03

    Berücksichtigung eines in Teilzeit erwerbstätigen Kindes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.01.2008 - 12 K 69/06
    Bei einem solchen Arbeitsverhältnis bestehe daher eine typische Unterhaltssituation gegenüber den Eltern (BFH vom 23. Februar 2006 III R 82/03, BFH/NV 2006, 1390 m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2006 - III R 78/04

    Kindergeld: Kind mit Einkünften aus geringfügiger Beschäftigung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.01.2008 - 12 K 69/06
    Eine geringfügige Beschäftigung in dieser Situation stehe einer Vollzeiterwerbstätigkeit indes nicht gleich (BFH vom 23. Februar 2006 III R 8/05 ua., BFH/NV 2006, 1391 m.w.N.;vom 20. Juli 2006 III R 78/04; BFH/NV 2006, 2248 m.w.N.).
  • BFH, 16.11.2006 - III R 15/06

    Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.01.2008 - 12 K 69/06
    Unter ausdrücklicher Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH in seinenUrteil vom 16. November 2006 III R 15/06, BStBl. II 2008, 56 entschieden, dass die während des Vorliegens eines Begünstigungstatbestands ausgeübte Vollzeiterwerbstätigkeit dann nicht zum Verlust des Kindergeldanspruchs führt, wenn die während der Erwerbstätigkeit erzielten eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den anteiligen Jahresgrenzbetrag, der im zu entscheidenden Fall bei zutreffender Ermittlung nicht erreicht war, nicht übersteigen.
  • BFH, 26.09.2007 - III R 4/07

    Kindergeld: Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.01.2008 - 12 K 69/06
    Einbehaltene Steuerbeträge und Beiträge zu einer Lebensversicherung mindern die eigenen Einkünfte und Bezüge nicht (BFH vom 26. September 2007 III R 4/07, DStR 2008, 244).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.01.2008 - 12 K 69/06
    Das gilt insbesondere dann, wenn die Eltern diese ergänzende Ausbildung finanzieren (BFH vom 9. Juni 1999 VI R 92/98, BStBl. II 1999, 708;vom 10. Dezember 2003, VIII B 151/03, BFH/NV 2004, 929;vom 17. Februar 2004 VIII R 84/03, BFH/NV 2004, 1229).
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 44/04

    Kindergeld: Berufsausbildung - Erwerbstätigkeit

  • FG Berlin, 12.04.2005 - 10 K 10336/04

    Zum Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit des Kindes

  • BFH, 22.10.2009 - III R 29/08

    Berufsausbildung neben Vollzeiterwerbstätigkeit - Vorbereitung auf Promotion als

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit Urteil vom 29. Januar 2008 12 K 69/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1130) ab.
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