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   FG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 12 K 8357/04 B   

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https://dejure.org/2007,20127
FG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 12 K 8357/04 B (https://dejure.org/2007,20127)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2007 - 12 K 8357/04 B (https://dejure.org/2007,20127)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 12 K 8357/04 B (https://dejure.org/2007,20127)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang der örtlichen Zuständigkeit eines Finanzamtes auf ein anderes im Falle positiver Kenntniserlangung vom Vorliegen der die Zuständigkeit ändernden Umstände seitens der Finanzbehörden; Qualifizierung von überhöhten Tantiemezahlungen an einen ...

  • Judicialis

    FGO § 91 Abs. 2; ; AO § 26 S. 1; ; HGB §§ 284 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit; Behauptete Sitzverlegung einer GmbH an den Wohnsitz ihres Geschäftsführers; Handelsrechtlich nichtiger Jahresabschluss ist der Besteuerung zugrunde zu legen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit - Behauptete Sitzverlegung einer GmbH an den Wohnsitz ihres Geschäftsführers - Handelsrechtlich nichtiger Jahresabschluss ist der Besteuerung zugrunde zu legen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 270
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.01.1989 - X R 158/87

    Örtliche Zuständigkeit - Übergang der Zuständigkeit - Bekanntwerden von Umständen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.10.2007 - 12 K 8357/04
    Die Finanzbehörde muss jedenfalls positive Kenntnis von den entsprechenden Umständen haben; ein Kennenmüssen oder Kennenkönnen reicht insoweit nicht aus (Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 25. Januar 1989 - X R 158/87, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1989, 483, unter II.1.a) der Gründe; Brockmeyer in Klein, AO, Kommentar, 9. Auflage 2006, § 26 Rn. 1).

    Darüber hinaus wird zutreffend gefordert, dass die die Zuständigkeit ändernden Umstände aus der Sicht der betroffenen Finanzbehörden zweifelsfrei feststehen müssen (BFH in BStBl. II 1989, 483 a.a.O..; Brockmeyer a.a.O..).

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