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   OVG Niedersachsen, 20.07.2000 - 12 L 2641/00   

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OVG Niedersachsen, 20.07.2000 - 12 L 2641/00 (https://dejure.org/2000,13408)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.2000 - 12 L 2641/00 (https://dejure.org/2000,13408)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 12 L 2641/00 (https://dejure.org/2000,13408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO; § 86 VwGO
    Aufklärungsrüge; Beweisanregung; Darlegung; Gehörsrüge; Sachaufklärung; Verfahrensfehler; Verfahrensmangel; Zulassungsantrag; Zulassungsgrund; Zulassungsrecht; Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Lüneburg - 4 A 100/97
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2000 - 12 L 2641/00
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2000 - 12 L 2641/00
    Wird ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) geltend gemacht, muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Senat, st. Rspr. unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).

    Die Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht erfordert zum einen die substantiierte Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächliche Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).

    Die Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei verletzt, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruches geeignet gewesen wäre (Senat, st. Rspr. unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).

  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2000 - 12 L 2641/00
    Im übrigen kann von einer Versagung rechtlichen Gehörs dann nicht gesprochen werden, wenn der Betroffene oder sein Prozessvertreter es unterlassen haben, Gebrauch von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 36, 264, 266).

    Selbst wenn der Kläger nach der im Zulassungsantrag vorgenommenen Wertung - ob diese überhaupt zutrifft, kann offen bleiben - mit der Entwicklung im Verhandlungstermin nicht gerechnet hat und insoweit meint, nicht rechtzeitig gehört worden zu sein, hätte er - durch seinen Bevollmächtigten - grundsätzlich Gebrauch von seinen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten machen müssen; im Falle des Unterlassens kann grundsätzlich "schwerlich" von einer Versagung des rechtlichen Gehörs gesprochen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG VI C 49.68 -, BVerwGE 36, 264-267 .).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2000 - 1 L 1694/00

    Beweisantrag; Gehörsrüge; rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2000 - 12 L 2641/00
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nichtbescheidung eines nur schriftlich angekündigten, im Verhandlungstermin nicht gestellten Beweisantrages nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen kann (vgl. Beschluss des 1. Senats vom 11. Mai 2000 - 1 L 1694/00 -); dazu hat der 1. Senat, dem der beschließende Senat auch insoweit folgt, festgehalten:.

    ... Die angekündigten Beweisangebote, auf die im Zulassungsantrag Bezug genommen wird, sind im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht als Beweisanträge gestellt worden." (Beschluss vom 11. Mai 2000, aaO.).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2000 - 12 L 2641/00
    "Allerdings liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. etwa die Beschl. v. 29.5.1991 - 1 BvR 1382/90 -, NJW 1991, 2823 f. u. v. 12.3.1992 - 2 BvR 721/91 - , InfAuslR 1992, 231) und des Bundesverwaltungsgerichts (s. z. B. die Beschl. v. 10.4.1991 - BVerwG 8 C 106.89 - u. v. 18.5.1994 - BVerwG 9 B 14.94 - jeweils m. w. Nachw.) ein den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzendes sog. Überraschungsurteil vor, wenn das Gericht (tragend) seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt hat, den es bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht erörtert hat und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte." (aaO.).
  • BVerwG, 21.01.1997 - 8 B 2.97

    Nichteinhaltung der Ladungsfrist für den Termin zur mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2000 - 12 L 2641/00
    ... Mithin hätte aber der insoweit durch seinen Bevollmächtigten vertretene Kläger auch - wie erforderlich - alle verfahrensrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen können und müssen, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 8 B 2/97 -, Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 21).
  • OVG Niedersachsen, 21.10.1999 - 12 L 3780/99

    Anwendung des § 16 Abs. 2 SGB I im; Arbeitslosenhilfe; Gehör, rechtliches;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2000 - 12 L 2641/00
    Insoweit hat der Senat (Beschluss vom 21. Oktober 1999 -12 L 3780/99 -) zwar Folgendes entschieden:.
  • BVerwG, 18.05.1994 - 9 B 14.94

    Asylrecht - Verwandte von Terroristen - Mißhandlung durch Staatsgewalt -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2000 - 12 L 2641/00
    "Allerdings liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. etwa die Beschl. v. 29.5.1991 - 1 BvR 1382/90 -, NJW 1991, 2823 f. u. v. 12.3.1992 - 2 BvR 721/91 - , InfAuslR 1992, 231) und des Bundesverwaltungsgerichts (s. z. B. die Beschl. v. 10.4.1991 - BVerwG 8 C 106.89 - u. v. 18.5.1994 - BVerwG 9 B 14.94 - jeweils m. w. Nachw.) ein den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzendes sog. Überraschungsurteil vor, wenn das Gericht (tragend) seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt hat, den es bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht erörtert hat und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte." (aaO.).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2000 - 12 L 2641/00
    "Allerdings liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. etwa die Beschl. v. 29.5.1991 - 1 BvR 1382/90 -, NJW 1991, 2823 f. u. v. 12.3.1992 - 2 BvR 721/91 - , InfAuslR 1992, 231) und des Bundesverwaltungsgerichts (s. z. B. die Beschl. v. 10.4.1991 - BVerwG 8 C 106.89 - u. v. 18.5.1994 - BVerwG 9 B 14.94 - jeweils m. w. Nachw.) ein den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzendes sog. Überraschungsurteil vor, wenn das Gericht (tragend) seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt hat, den es bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht erörtert hat und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte." (aaO.).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.1999 - 12 L 4537/99

    Verfahrensmangel; Anordnung des persönlichen Erscheinens; ; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2000 - 12 L 2641/00
    Nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 02. Dezember 1999 - 12 L 4537/99 -) hat die Klägerin damit nicht alles prozessual in ihren Möglichkeiten Stehende getan, um anschließend im Zulassungsverfahren noch erfolgreich die sogenannte Gehörsrüge erheben zu können - insoweit hat der Senat (ebenda) bereits ausgeführt:.
  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2000 - 12 L 2641/00
    "Allerdings liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. etwa die Beschl. v. 29.5.1991 - 1 BvR 1382/90 -, NJW 1991, 2823 f. u. v. 12.3.1992 - 2 BvR 721/91 - , InfAuslR 1992, 231) und des Bundesverwaltungsgerichts (s. z. B. die Beschl. v. 10.4.1991 - BVerwG 8 C 106.89 - u. v. 18.5.1994 - BVerwG 9 B 14.94 - jeweils m. w. Nachw.) ein den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzendes sog. Überraschungsurteil vor, wenn das Gericht (tragend) seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt hat, den es bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht erörtert hat und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte." (aaO.).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.1999 - 1 L 3982/99

    Anforderungen an Aufklärungsrüge; Aufklärungsrüge

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

  • OVG Niedersachsen, 11.02.1999 - 11 L 487/99

    Grundsatzrüge; Kurden, Türkei;; Abschiebung; Asylantrag; Ausreise, freiwillige;

  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2006 - 4 LA 574/04

    Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Kurzzeitpflege in einem Alten- und

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Notwendigkeit einer Beweiserhebung offensichtlich hätte aufdrängen müssen, das Verwaltungsgericht sich eine Sachkunde zuschreibt, die es nicht haben kann, oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen; auch dies muss mit dem Zulassungsantrag dargelegt werden (Nds. OVG, Beschlüsse des 12. Senats vom 30.8.2006 - 12 LA 239/05 - und vom 20.07.2000 - 12 L 2641/00 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.8.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 20.11.2000 - 3 B 784/99 -, SächsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge und des

    Der Zulassungsantragsteller muss daher substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 20.7. 2000 - 12 L 2641/00 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, und BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 - Juris, Rn. 3 des Langtextes).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03

    Feststellung eines einfachen Rotlichtverstoßes durch bloße Schätzung eines

    Schriftsätzlich gestellte Beweisanträge sind jedoch nur als Ankündigungen von Beweisanträgen und als Anregungen für die Beweiserhebungen des Gerichts von Amts wegen zu werten (vgl. Beschluss des Senats v. 20.07.2000 - 12 L 2641/00- ; Kopp/Schenke, a.a.O., § 86 Rdnr. 19; Dawin, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 86 Rn. 95 f. ).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LA 126/06

    Nachholen einer Anhörung durch eine außerprozessuale Übersendung eines Gutachtens

    Ein Zulassungsantragsteller muss daher substantiiert darlegen, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 - und Beschl. v. 20.7. 2000 - 12 L 2641/00 -, beide veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, sowie BVerwG, Beschl. v. 20.9. 2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, juris, Langtext Rn. 3).
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