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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 12 N 24.13   

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https://dejure.org/2014,14520
OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 12 N 24.13 (https://dejure.org/2014,14520)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.05.2014 - 12 N 24.13 (https://dejure.org/2014,14520)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 12 N 24.13 (https://dejure.org/2014,14520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Verwaltungsgebühr für Informationszugang

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § ... 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 124a Abs 5 S 2 VwGO, § 16 InfFrG BE, § 6 Abs 1 GebBtrG BE, § 8 Abs 2 GebBtrG BE, § 1 Abs 1 VwGebO BE, § 5 Nr 1 VwGebO BE, § 5 Nr 2 VwGebO BE, 1004 Buchst b Nr 3 Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 1 VwGebO) Tarifstelle
    Zulassungsbegehren; Gebührenbescheid; Gebührenhöhe; Informationszugang; außergewöhnlicher Verwaltungsaufwand; Gebührenrahmen; Bemessungsmaßstäbe; Kostendeckung; Äquivalenz; Vorauszahlung; Ermessen; Ermessenfehler; (keine) Teilaufhebung

  • fragdenstaat.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 831
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 15.05.2012 - 2 K 65.11

    Gebühr für die Gewährung von Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 12 N 24.13
    Auch die insoweit bestehende Problematik der Bemessung der Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens der einschlägigen Tarifstelle kann für sie nicht neu oder überraschend gewesen sein, da die allgemeinen Bemessungsmaßstäbe für die Bemessung von Verwaltungsgebühren einerseits - wie ausgeführt - Bestandteil des geschriebenen Rechts sind und andererseits im Zusammenhang der einschlägigen Tarifstelle auch schon zuvor Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Befassung gewesen waren (etwa VG Berlin, Urteil vom 15. Mai 2012 - VG 2 K 65.11 - veröffentlicht in juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2014 - 12 B 22.12

    Informationszugang; Verwaltungsgebühren; Kostenvorschuss; Vorauszahlung;

    In dieser Vorschrift findet das Äquivalenzprinzip eine spezialgesetzliche Ausprägung, deren Beachtung die Behörden zu einer einzelfallbezogenen Prüfung zwingt, inwieweit die Bedeutung des Informationszugangs für die demokratische Meinungs- und Willensbildung und die Kontrolle des staatlichen Handelns den Aspekt der Kostendeckung zurückdrängt (vgl. zum IFG Bln: Senatsbeschluss vom 22. Mai 2014 - OVG 12 N 24.13 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • VG Berlin, 21.07.2016 - 2 K 582.15

    Informationsfreiheitsgesetz: Gebühr für die Herausgabe von Abschriften

    Die damit einhergehende Vorstellung, dass jeder Aufwand über der oberen Grenze des Gebührenrahmens der Tarifstelle für die konkrete Gebührenbemessung dergestalt ausschlaggebend sein soll, dass dann immer die zulässige Höchstgebühr in Höhe von 500 Euro festgesetzt wird, ist vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Gebührengerechtigkeit nicht vertretbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Mai 2014 - OVG 12 N 24.13 - Juris Rn. 6 - zum IFG Bln).
  • VG Saarlouis, 11.11.2014 - 1 K 1000/13

    Gebührenbescheid nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz

    Zu beachten ist hierbei auch der sich aus § 1 SIFG ersichtliche Gesetzeszweck, über die Transparenz der Akteninhalte die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.05.2014 - OVG 12 N 24.13 - zu § 1 IFG Bln; juris).
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