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   BSG, 26.10.1982 - 12 RK 37/81   

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https://dejure.org/1982,2516
BSG, 26.10.1982 - 12 RK 37/81 (https://dejure.org/1982,2516)
BSG, Entscheidung vom 26.10.1982 - 12 RK 37/81 (https://dejure.org/1982,2516)
BSG, Entscheidung vom 26. Oktober 1982 - 12 RK 37/81 (https://dejure.org/1982,2516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Herstellungsanspruchs; Befreiung von der Krankenversicherungspflicht; Information durch den Versicherungsträger; Befreiungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus BSG, 26.10.1982 - 12 RK 37/81
    Eine solche Verpflichtung ergibt sich schon aus § 2 des Sozialgesetzbuches - Allgemeiner Teil - (SGB 1), der die Behörde verpflichtet, im Rahmen des Verwaltungsverfahrens sicherzustellen, daß die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden (BSGE 51, 89, 95) sowie aus § 17 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 SGB 1, der diese Verpflichtung für den Bereich der Leistungen dahin konkretisiert, daß der Leistungsträger darauf hinzuwirken hat, daß jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen umfassend und schnell erhält und der Zugang zu diesen Leistungen möglichst einfach gestaltet wird.

    Er muß hierüber schon deshalb unverzüglich informiert werden, weil er nur so einen ihm etwa zustehenden Versicherungsschutz in der KVdR auch in Anspruch nehmen kann (BSGE 51, 89, 97).

    Zum einen muß sie den Antragsteller ohnehin über das Bestehen des Versicherungsschutzes aus der KVdR informieren; im übrigen sind keine Hinderungsgründe dafür ersichtlich, daß die Antragsunterlagen oder jedenfalls das Formblatt über die Meldung zur KVdR selbst bei einer großen Zahl formlos eingehender Anträge so zügig versandt werden, daß dem Versicherten ausreichend Zeit verbleibt, sich über die Stellung eines Befreiungsantrages schlüssig zu werden und entsprechende Schritte zu unternehmen (s. dazu BSGE 51, 89, 93 f.).

    Der Herstellungsanspruch des Klägers gegen die Beklagte scheitert schließlich nicht daran, daß die Fristversäumnis auf ein Verhalten der Beigeladenen zurückgeht; denn der Senat hat bereits entschieden, daß im Rahmen der KVdR die zuständige Krankenkasse für ein Fehlverhalten des Rentenversicherungsträgers einzustehen hat (BSGE 51, 89).

  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

    Die konkreten Pflichten aus §§ 14 bis 17 SGB I sind Ausdruck dieser allgemeinen Pflicht (BSG Urteil vom 26. Oktober 1982 - 12 RK 37/81 - SozR 1200 § 14 Nr. 13, S 22 f; Hauck, SGB I-Komm, K § 14 RdNr 3, 4, Schellhorn in Kretschmer/von Maydell/Schellhorn, Gemeinschafts-Komm-SGB I, 3. Aufl 1996, § 14 RdNr 66).

    Die Rechtsprechung des BSG zum Herstellungsanspruch hat daher vom Grundsatz der Verantwortlichkeit nur für die eigenen Fehler eines Sozialleistungsträgers Ausnahmen für Fallgestaltungen zugelassen, bei denen der fehlerhaft handelnde Leistungsträger mit dem zur Leistung verpflichteten Träger zur gemeinsamen Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe verbunden ist, bei denen eine Mitwirkung und Zusammenarbeit erfordernde Verknüpfung verschiedener Leistungsbereiche oder eine arbeitsteilige Aufteilung einer Aufgabenerfüllung auf mehrere Verwaltungsträger im Sinne einer Funktionseinheit gegeben ist oder bei denen sich aus einem konkreten Verwaltungskontakt zwischen dem Bürger und einem Leistungsträger ein Beratungsbedarf für einen Leistungsbereich außerhalb der Zuständigkeit dieses Leistungsträgers ergibt (BSG Urteile vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 34/80 - BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44 und vom 26. Oktober 1982 - 12 RK 37/81 - SozR 1200 § 14 Nr. 13 , vom 24. Juli 1985 - 10 RKg 5/84 - SozR 1200 § 14 Nr. 19 , vom 24. März 1988 - 5/5b RJ 84/86 - SozR 1200 § 14 Nr. 28 , vom 9. August 1990 - 11 RAr 141/88 - SozR 3-4100 § 105a Nr. 2 , vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 9, vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 69/95 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 und vom 17. Mai 2001 - B 12 RJ 1/01 R - SozR 3-2600 § 197 Nr. 2 , vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 2, S 7 , vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 37/98 R - SozR 3-5910 § 91a Nr. 7 und vom 30. Oktober 2001 - B 3 KR 27/01 R - BSGE 89, 50, 53 f = SozR 3-3300 § 12 Nr. 1 ; vgl auch die Darstellungen bei Jung in Festschrift für Gitter, 417, 422 ff und Gagel in SGb 2000, 517, 520 f).

  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 7/19 R

    Anerkennung der Berufskrankheit nach Nr. 4115 BKV - Lungenfibrose durch extreme

    Die bestehenden Vorschriften und Rechtsgrundsätze seien deshalb im Zweifel so anzuwenden, dass den Schwierigkeiten des Bürgers im Umgang mit dem Recht und der Verwaltung hinreichend Rechnung getragen werde (BSG Urteile vom 17.12.1980 - 12 RK 34/80 - BSGE 51, 89, 95 = SozR 2200 § 381 Nr. 44 und vom 26.10.1982 - 12 RK 37/81 - SozR 1200 § 14 Nr. 13; zustimmend insoweit auch Voelzke in juris-PK SGB I, 3. Aufl 2018, § 1 RdNr 27; zur Anwendung des § 2 Abs. 2 SGB I vgl auch BSG Urteile vom 15.11.2012 - B 8 SO 3/11 R - SozR 4-3500 § 32 Nr. 2 RdNr 22 und vom 6.10.2011 - B 9 V 3/10 R - BSGE 109, 138 = SozR 4-3100 § 18c Nr. 3, RdNr 36) .
  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 17/19 R

    Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 4105 BKV - durch Asbest verursachtes

    Die bestehenden Vorschriften und Rechtsgrundsätze seien deshalb im Zweifel so anzuwenden, dass den Schwierigkeiten des Bürgers im Umgang mit dem Recht und der Verwaltung hinreichend Rechnung getragen werde (BSG Urteile vom 17.12.1980 - 12 RK 34/80 - BSGE 51, 89, 95 = SozR 2200 § 381 Nr. 44 und vom 26.10.1982 - 12 RK 37/81 - SozR 1200 § 14 Nr. 13; zustimmend insoweit auch Voelzke in juris-PK-SGB I, 3. Aufl 2018, § 1 RdNr 27; zur Anwendung des § 2 Abs. 2 SGB I vgl auch BSG Urteile vom 15.11.2012 - B 8 SO 3/11 R - SozR 4-3500 § 32 Nr. 2 RdNr 22 und vom 6.10.2011 - B 9 V 3/10 R - BSGE 109, 138 = SozR 4-3100 § 18c Nr. 3, RdNr 36) .
  • BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R

    Bundesagentur für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Dadurch, dass die Beklagte einen umfassenden und vollständigen Hinweis trotz eines konkreten Anlasses und klar zu Tage liegender Gestaltungsmöglichkeiten, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängten und von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt worden wären (vgl Urteil des Senats vom 7.11.1991, SozR 3-1200 § 14 Nr. 5) unterlassen hat, obwohl der Eintritt der Verjährung mit Ablauf des Jahres 1998 jedenfalls hinsichtlich der Ansprüche auf Erstattung des Großteils der für das Kalenderjahr 1994 entrichteten Beiträge drohte (vgl zu gesteigerten Beratungspflichten bei drohendem Fristablauf etwa Urteil des Senats vom 26.10.1982, 12 RK 37/81, SozR 1200 § 14 Nr. 13), hat die Beklagte den Anspruch der Klägerin nach § 14 Satz 1 SGB I auf Beratung über ihre Rechte verletzt.
  • SG Duisburg, 26.08.2010 - S 7 (11) KR 13/08

    Krankenversicherung

    Zum Teil wird davon ausgegangen, dass die unterlassene individuelle Aufklärung über ein befristetes Recht einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auslösen kann (BSG, Urteil vom 17.12.1980, 12 RK 34/80; BSG, Urteil vom 26.10.1982, 12 RK 37/81; BSG, Urteil vom 22.10.1995, 13 RJ 23/95), andererseits wird im Hinblick auf den Grundsatz der formellen Publizität bei der Verkündung von Gesetzen eine allgemeine Aufklärungspflicht verneint (BSG, Urteil vom 09.02.1993, 12 RK 28/92; BSG, Urteil vom 21.06.1990, 12 RK 27/88; LSG NRW, Urteil vom 29.05.2002, L 8 LW 1/02), wenn nicht eine unrichtige oder unvollständige Information vom Versicherungsträger gegeben wurde.

    Dabei wäre zu berücksichtigen, dass die Anforderungen an die Aufklärungspflichten des Versicherungsträgers gerade im Hinblick auf den Befreiungsantrag mit der nur einmonatigen Dauer der Antragsfrist begründet wurden (früher: § 173a RVO; BSG, Urteil vom 26.10.1982, 12 RK 37/81).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 548/10

    Krankenversicherung

    Es gehört deshalb zu den Pflichten der Beklagten, versicherungspflichtige Rentner rechtzeitig über die Befreiungsmöglichkeit und die Kürze der dafür zur Verfügung stehenden Frist zu belehren (so für den Rentenversicherungsträger BSG, Urteil vom 26.10.1982 - 12 RK 37/81).
  • LSG Bayern, 31.05.2005 - L 6 R 306/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Anspruch auf Nachversicherung,

    Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts kann ein Anspruch der Klägerin auf Überweisung der Nachversicherungsbeiträge nicht über die Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs hergeleitet werden, wie sie in den vom Sozialgericht zitierten Urteilen des Bundessozialgericht vom 17.12.1980 - 12 RK 34/80 und vom 26.10.1982 - 12 RK 37/81 beschrieben sind, denn ein der Beklagten zurechenbares Fehlverhalten ist nicht erkennbar.
  • SG München, 08.03.2021 - S 15 KR 73/20

    Kein Freistellungsanspruch gegen die Krankenkasse bei nicht genehmigtem

    Auf derartige "nahe liegende Gestaltungsmöglichkeiten" (BSG 26.10.1982 - 12 RK 37/81 = SozR 1200 § 14 Nr. 13 = SGb 1984, 250; BSG 17.4.1986 - 7 RAr 81/84 = BSGE 60, 79, 86 = SozR 4100 § 100 Nr. 11 = NZA 1987, 68) muss auch hingewiesen werden, wenn unklar ist, ob der Versicherte genügend Mittel hat, die Möglichkeit auch tatsächlich zu nutzen (BSG 27.9.1983 - 12 RK 44/82 = SozR 1200 § 14 Nr. 15, LS 1 = DAngVers 1984, 198 Anm. Finke) oder wenn sich der Versicherte trotz rechtskundiger Beratung evident unzweckmäßig verhält oder wenn die ihm erkennbar drohenden Nachteile besonders schwerwiegend sind (BSG Urt. v. 25.8.1993 - 13 RJ 43/92, SozR 3 - 5750 Art. 2 § 6 Nr. 7 = Breith 1994, 662; zitiert nach KassKomm/Spellbrink, 111. EL September 2020, SGB I § 14 Rn. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 9 AS 766/12
    Insoweit seien von dem Bundessozialgericht (BSG) aber Ausnahmen herausgearbeitet worden (Hinweis auf die Urteile des BSG zu den Aktenzeichen 12 RK 34/80 und 12 RK 37/81).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2001 - L 16 KR 176/01

    Krankenversicherung

    Mit Schreiben vom 12.8.1996 meldete sich der Bevollmächtigte der Klägerin erneut und trug vor, er beantrage die freiwillige Versicherung für Rentner nach § 9 SGB V; die Kasse wolle die Klägerin über die Dreimonatsfrist informiert haben; ein entsprechendes Schreiben sei jedoch nie bei seiner Mandantin eingegangen; von dem Vorgang habe sie erst mit Schreiben vom 27.9.1995 erfahren, als sie zur Rückgabe der Versicherungskarte aufgefordert worden sei; unverzüglich danach habe sich die Klägerin mit dem Zeugen R ... auf die Geschäftsstelle der Kasse begeben, gefragt, was jetzt noch zu machen sei, und die Antwort bekommen, daß nichts mehr zu machen sei; das sei eine Verletzung der Beratungspflicht; schon das Fehlen der Information über die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung sei rechtswidrig gewesen; auch daß kein Hinweis auf die Möglichkeit der Wiedereinsetzung erfolgt sei, sei fehlerhaft; das führe zu einem Herstellungsanspruch (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG) Urteil vom 26.10.82 12 RK 37/81 = USK 82 171).
  • SG Lüneburg, 17.12.2009 - S 7 AL 39/08

    Antrag eines Selbstständigen auf freiwillige Weiterversicherung in der

  • SG Lüneburg, 19.01.2010 - S 7 AL 199/08

    Rechtmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen verspäteter

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