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   VGH Baden-Württemberg, 12.07.2007 - 12 S 1166/07   

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https://dejure.org/2007,10015
VGH Baden-Württemberg, 12.07.2007 - 12 S 1166/07 (https://dejure.org/2007,10015)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.07.2007 - 12 S 1166/07 (https://dejure.org/2007,10015)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 12 S 1166/07 (https://dejure.org/2007,10015)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    BAföG; PKH; Schonvermögensbestimmung in § 90 Abs 2 SGB 12; keine Anwendung von § 29 BAföG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmungen über das "Schonvermögen" als maßgebliche Vorschriften für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Streitigkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3; ; SGB XII § 90 Abs. 2; ; BAföG § 29 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Ausbildungsförderung: Prozesskostenhilfe; Schonvermögen; Freibetrag; Ausbildungsförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 14 S 2542/01

    PKH: Vermögenseinsatz - zumutbare vorzeitige Verwertung einer Lebensversicherung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.2007 - 12 S 1166/07
    Die Verweisung auf diese Vorschrift konkretisiert den Begriff der Zumutbarkeit (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.04.2002 - 14 S 2542/01 -, VBlBW 2002, 399 und juris m.w.N.).

    Schließlich spricht gegen die Heranziehung spezialgesetzlicher Vorschriften die Absicht des Gesetzgebers, die Prozesskostenhilfe als einer sondergesetzlich geregelten "Sozialhilfe" im Bereich der Rechtspflege mit den Regelungen des SGB XII zu verzahnen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.04.2002 - 14 S 2542/01- , aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1998 - 7 S 690/98

    Prozeßkostenhilfe: Einsatz von Einkommen oder Vermögen für die Kosten der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.2007 - 12 S 1166/07
    Für einen Rückgriff auf die spezialgesetzlichen Regelungen über Freibeträge des § 29 BAföG ist kein Raum (a.A. der früher für das Recht der Ausbildungsförderung zuständige 7. Senat, vgl. Beschluss vom 03.08.1998 - 7 S 690/98 -, FEVS 49, 82 und juris m.w.N.).

    Der erkennende Senat sieht - anders als der früher für das Recht der Ausbildungsförderung zuständige 7. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 03.08.1998 - 7 S 690/98 - (FEVS 49, 82 und juris m. w.N) - im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 115 Abs. 3 Satz 2 ZPO keinen Raum für eine Heranziehung der spezialgesetzlichen Vorschrift des § 29 BAföG über Freibeträge.

  • VG Sigmaringen, 24.04.2007 - 1 K 1464/06

    Prozesskostenhilfe; Vermögenseinsatz; Zumutbarkeit; Schonvermögen; Freibetrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.2007 - 12 S 1166/07
    Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 24. April 2007 - 1 K 1464/06 - wird zurückgewiesen.
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