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   LG Memmingen, 06.05.2009 - 12 S 2165/08   

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https://dejure.org/2009,22031
LG Memmingen, 06.05.2009 - 12 S 2165/08 (https://dejure.org/2009,22031)
LG Memmingen, Entscheidung vom 06.05.2009 - 12 S 2165/08 (https://dejure.org/2009,22031)
LG Memmingen, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 12 S 2165/08 (https://dejure.org/2009,22031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kreditlebensversicherung: Bezugsberechtigung der kreditgebenden Bank im Falle der Insolvenz des Kreditnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderungsberechtigung bei einem Anweisungsfall im Dreiecksverhältnis; Vorliegen eines, in einem Versicherungsvertrag vereinbarten, unwiderruflichen Bezugsrechts einer Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 812; InsO §§ 91, 115; VVG § 166 a. F.
    Keine unwiderrufliche Bezugsberechtigung der Bank an Einmalprämie aus Restschuldversicherungsvertrag ihres insolventen Kreditnehmers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1372
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 26.11.2007 - 22 T 132/07

    Die Bestimmung des Zahlungswegs in den AVB einer Kreditlebensversicherung ist

    Auszug aus LG Memmingen, 06.05.2009 - 12 S 2165/08
    Nachdem zur Frage der Unwiderruflichkeit des Bezugsrechts gegensätzliche Entscheidungen verschiedener Instanzgerichte vorliegen (z. Bsp. einerseits LG Düsseldorf 7 O 22/07, 22 T 132/07, 22 S 481/07, andererseits LG Düsseldorf 11 O 169/07), aber soweit ersichtlich keine höchstrichterliche Entscheidung bislang ergangen ist und die gleiche Problematik in einer Vielzahl weiterer Verträge auftritt, liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision vor (§§ 543 II ZPO).
  • LG Düsseldorf, 30.05.2008 - 22 S 481/07

    Insolvenzfestigkeit vertraglicher Ansprüche auf Auszahlung einer

    Auszug aus LG Memmingen, 06.05.2009 - 12 S 2165/08
    Nachdem zur Frage der Unwiderruflichkeit des Bezugsrechts gegensätzliche Entscheidungen verschiedener Instanzgerichte vorliegen (z. Bsp. einerseits LG Düsseldorf 7 O 22/07, 22 T 132/07, 22 S 481/07, andererseits LG Düsseldorf 11 O 169/07), aber soweit ersichtlich keine höchstrichterliche Entscheidung bislang ergangen ist und die gleiche Problematik in einer Vielzahl weiterer Verträge auftritt, liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision vor (§§ 543 II ZPO).
  • AG Memmingen, 25.11.2008 - 22 C 1167/08

    Anspruch des Versicherungsnehmers auf Rückzahlung einer nicht verbrauchten

    Auszug aus LG Memmingen, 06.05.2009 - 12 S 2165/08
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Memmingen vom 25.11.2008, Az. 22 C 1167/08, wird zurückgewiesen.
  • LG Düsseldorf, 06.09.2007 - 11 O 169/07

    Rückerstattung einer nicht verbrauchten Prämie durch einen Versicherer als

    Auszug aus LG Memmingen, 06.05.2009 - 12 S 2165/08
    Nachdem zur Frage der Unwiderruflichkeit des Bezugsrechts gegensätzliche Entscheidungen verschiedener Instanzgerichte vorliegen (z. Bsp. einerseits LG Düsseldorf 7 O 22/07, 22 T 132/07, 22 S 481/07, andererseits LG Düsseldorf 11 O 169/07), aber soweit ersichtlich keine höchstrichterliche Entscheidung bislang ergangen ist und die gleiche Problematik in einer Vielzahl weiterer Verträge auftritt, liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision vor (§§ 543 II ZPO).
  • AG Köln, 02.04.2012 - 142 C 443/11

    Anspruch des Insolvenzverwalters gegen einen Ratenkreditgeber des Schuldners auf

    (vgl. mit abweichender Entscheidung etwa LG Memmingen, Urteil v. 06.05.2009 - 12 S 2165/08; LG Lüneburg, Beschluss v. 10.10.2008 - 1 T 47/08; LG Düsseldorf, Urteil v. 06.09.2007 - 11 O 169/07).
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