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   VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 12 S 2637/02   

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https://dejure.org/2003,10076
VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 12 S 2637/02 (https://dejure.org/2003,10076)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.01.2003 - 12 S 2637/02 (https://dejure.org/2003,10076)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Januar 2003 - 12 S 2637/02 (https://dejure.org/2003,10076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beschwerdeeinlegung- und begründungsfrist nach PKH-Bewilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts bei nachholender Wahrung der Einlegungsfrist; Umfang der Frist für eine ordnungsgemäße Nachholung einer Beschwerdebegründung

  • Judicialis

    VwGO § 60 Abs. 2 S. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 1; ; VwGO § 147 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel, Rücknahme Rechtsmittel, Zulassungsantrag: Beschwerde, Einlegungsfrist, Begründungsfrist, Prozesskostenhilfe, Leitsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 189 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2003, 789
  • VBlBW 2003, 290
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 12 S 2637/02
    Die Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit muss, soweit sie wie hier durch Verwaltungsakt erfolgt, hinsichtlich der Art der Arbeit, ihres zeitlichen Umfangs und ihrer zeitlichen Verteilung sowie - wird die 2. Alternative des § 19 Abs. 2 Halbsatz 1 BSHG gewählt - der Höhe der angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen hinreichend bestimmt sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.02.1983, BVerwGE 67, 1, 6, vom 13.10.1983, BVerwGE 68, 97, 99 f. und vom 04.06.1992, NVwZ 1993, 371).

    Nicht ausreichend ist, wenn - wie im vorliegenden Fall geschehen - die Auswahl der konkret zu leistenden Arbeit der Leitung der Einrichtung überlassen ist, welcher der Sozialhilfeempfänger zugewiesen wird (BVerwG, Urteil vom 13.10.1983, a.a.O.; vgl. auch Bayer. VGH, Urteil vom 19.03.1991, FEVS 43, 331).

  • BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 115.81

    Sozialhilfe - Arbeitsbegriff - Verweigerungsgrund - Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 12 S 2637/02
    Die Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit muss, soweit sie wie hier durch Verwaltungsakt erfolgt, hinsichtlich der Art der Arbeit, ihres zeitlichen Umfangs und ihrer zeitlichen Verteilung sowie - wird die 2. Alternative des § 19 Abs. 2 Halbsatz 1 BSHG gewählt - der Höhe der angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen hinreichend bestimmt sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.02.1983, BVerwGE 67, 1, 6, vom 13.10.1983, BVerwGE 68, 97, 99 f. und vom 04.06.1992, NVwZ 1993, 371).

    Denn eine erneute Aufforderung zur Leistung von gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit kann für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nicht mehr ergehen (BVerwGE 29, 99, 107; 67, 1, 8; 68, 91, 97).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 12 S 2637/02
    Zwar enthält sie - abgesehen von dem Wiedereinsetzungsantrag - keinen Sachantrag, das ist jedoch - ausnahmsweise - unschädlich, da sich dem Inhalt der Beschwerdebegründung unzweifelhaft das Rechtsschutzziel entnehmen lässt, unter Abänderung der dem Antragsteller nachteiligen erstinstanzlichen Entscheidung die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 29.05.2002 zu erreichen (vgl. zum Inhalt der Beschwerdebegründung und dem grundsätzlichen Antragserfordernis VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2002, VBlBW 2002, 398).
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 67.82

    Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit - Hilfeempfänger - Hilfe zum Lebensunterhalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 12 S 2637/02
    Denn eine erneute Aufforderung zur Leistung von gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit kann für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nicht mehr ergehen (BVerwGE 29, 99, 107; 67, 1, 8; 68, 91, 97).
  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 22.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 12 S 2637/02
    Denn eine erneute Aufforderung zur Leistung von gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit kann für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nicht mehr ergehen (BVerwGE 29, 99, 107; 67, 1, 8; 68, 91, 97).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 35.88

    Arbeit, inhaltliche Bestimmtheit des Angebots gemeinnütziger und zusätzlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 12 S 2637/02
    Die Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit muss, soweit sie wie hier durch Verwaltungsakt erfolgt, hinsichtlich der Art der Arbeit, ihres zeitlichen Umfangs und ihrer zeitlichen Verteilung sowie - wird die 2. Alternative des § 19 Abs. 2 Halbsatz 1 BSHG gewählt - der Höhe der angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen hinreichend bestimmt sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.02.1983, BVerwGE 67, 1, 6, vom 13.10.1983, BVerwGE 68, 97, 99 f. und vom 04.06.1992, NVwZ 1993, 371).
  • OVG Sachsen, 24.06.1999 - A 4 S 184/98

    D (A), Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Betreibensaufforderung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 12 S 2637/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht dem Prozessbevollmächtigten eines Rechtsmittelführers bei nachholender Wahrung der Einlegungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO) zumindest dann eine - gerechnet von der Zustellung der Bewilligungsentscheidung - vollständige Begründungsfrist von zwei Monaten im Sinne des § 133 Abs. 3 S. 1 VwGO zu, wenn keine gesonderte Wiedereinsetzungsentscheidung hinsichtlich der Einlegung ergangen ist, die mit einer sich daran anschließenden einmonatigen Begründungsfrist verbunden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.04.2002, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 244; vgl. auch Beschluss vom 18.03.1992, Buchholz 310 § 133 n.F. Nr. 3; vgl. ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 21.07.1999, SächsVBl 2000, 95 für die Frist des § 124a Abs. 1 S. 1 VwGO a. F.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1986 - 6 S 2001/86

    Zumutbarkeit gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit bei Alkoholgefährdung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 12 S 2637/02
    Bei der Heranziehung zur gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit nach § 19 Abs. 2 BSHG müssen die zu leistenden Tätigkeiten indessen so genau bestimmt sein, dass keine Zweifel bleiben, ob sie einem Sozialhilfeempfänger zumutbar sind (vgl. auch VGH Baden-Württ., Urteil vom 08.09.1986 - 6 S 2001/86 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 7 SO 2065/10
    Der Senat hat vom VG Karlsruhe die Akten der Verfahren 2 K 490/02, 2 K 1733/02, 2 K 2135/02, 2 K 2825/02, 2 K 4028/02, 2 K 4029/02, 2 K 4030/02, 2 K 829/03 und 2 K 1516/03 und ferner vom VGH die Akten der Verfahren 7 S 1987/02, 7 S 1988/02, 12 S 2637/02, 12 S 2638/02, 12 S 1753/04 und 12 S 1755/04 beigezogen.
  • OVG Niedersachsen, 29.04.2019 - 12 ME 65/19

    Beschwerdebegründungsfrist; Einlegungsfrist; Wiedereinsetzung

    Soweit zur Vermeidung einer Benachteiligung von solchen Beteiligten, die auf Prozesskostenhilfe angewiesen sind, Besonderheiten gelten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.1.2003 - 12 S 2637/02 -, NVwZ-RR 2003, 789 f., hier zitiert nach juris, Rn. 2, m. w. N.), sind diese Besonderheiten hier nicht von Belang, weil im vorliegenden Falle die Versäumung der Beschwerdeeinlegungsfrist mit keinem vor Fristablauf gestellten, aber nicht mehr beschiedenen Prozesskostenhilfegesuch in Zusammenhang steht.
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