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   LAG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 12 Sa 107/04   

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https://dejure.org/2004,6090
LAG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 12 Sa 107/04 (https://dejure.org/2004,6090)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.10.2004 - 12 Sa 107/04 (https://dejure.org/2004,6090)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 12 Sa 107/04 (https://dejure.org/2004,6090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Demonstrative Missachtung einer betrieblichen Regelung über die Entgeltlichkeit eines Frühstücks für eine Buffetkraft; Unerlaubter Genuss einer Tasse Kaffee als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung; Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bei ...

  • Judicialis

    BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 2; ; BetrVG § 102 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 626 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 2. Alt.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung bei unerlaubtem Genuss einer Tasse Kaffe durch Hotelmitarbeiterin - ordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei vorsätzlichem Verstoß gegen Arbeitgeberweisung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tasse Kaffee kann den Job kosten

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen unerlaubten Genusses einer Tasse Kaffee

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 12 Sa 107/04
    Bereits dieser Umstand macht den Unterschied aus zum klassischen "Bienenstich"-Fall des Bundesarbeitsgerichtes vom 17.05.1984 (Az.: 2 AZR 3/83).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 12 Sa 107/04
    Der Diebstahl oder der Verbrauch geringwertiger Gegenstände des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer wird von der wohl als gefestigt geltenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes von der Interessenlage als " an sich" geeigneter wichtiger Grund angesehen, soweit dadurch das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers beim Umgang mit fremdem Eigentum erschüttert ist (zuletzt BAG, 11.12.2003, Az.: 2 AZR 36/03, Entwendung mehrerer Alkohol-Mini-Fläschchen und einiger Rollen Küchenkrepp-Papier).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 12 Sa 107/04
    Daher wird es - im vorliegenden Sonderfall - für angemessen gehalten, dass Maß des tatsächlichen Vertrauensverlustes bereits in der ersten Stufe der Feststellung der Interessenlage und nicht erst bei der Interessenabwägung zu prüfen (anders aber wohl BAG 12.08.1999, Az.: 2 AZR 923/98) und im Ergebnis als unbedeutend für einen Kündigungsgrund an sich zu bewerten.
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 12 Sa 107/04
    Von einer Verdachtskündigung ist demgegenüber nur dann die Rede, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung ausdrücklich damit begründet, gerade der Verdacht eines nicht erwiesenen vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nötige Vertrauen zerstört (BAG, 20.08.1997, Az.: 2 AZR 620/96 = AP Nr. 27 zu § 626 BGB, Verdacht strafbarer Handlung, unter II. 1. a. der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 12 Sa 107/04
    Die Beklagte war daher auch nicht verpflichtet, deswegen Rücksprache zu halten (BAG 08.04.2003, Az.: 2 AZR 515/02).
  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86

    Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 12 Sa 107/04
    Der Betriebsrat hat nämlich durch seine Stellungnahme vom 12.03.2004 eindeutig zu erkennen gegeben, dass er eine weitere Erörterung nicht wünscht (BAG 12.03.1987, Az.: 2 AZR 176/86).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2008 - L 3 AL 72/07

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Eigenkündigung bei drohender

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist von den Arbeitsgerichten in einer Vielzahl jüngerer Entscheidungen (veröffentlicht in juris) eine fristlose Kündigung bei Diebstahl bzw. Unterschlagung geringwertiger Sachen für rechtmäßig erklärt worden: Landesarbeitsgericht [LAG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2007, 9 Sa 292/06 [drei- bis viermal drei bis vier Brötchen]; Hessisches LAG, Urteil vom 08.09.2007, 3 Sa 2206/05 [drei Überraschungseier, ein Päckchen Kaffee, eine Leinentasche, eine Plastiktüte]; LAG Hamm, Urteil vom 31.08.2006, 17 Sa 536/06 [über das Deputat hinausgehend Frischholz abtransportiert]; Arbeitsgericht [ArbG] Frankfurt am Main, Urteil vom 23.08.2006, 22 Ca 803/06 [5 EUR]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006, 6 Sa 295/06 [Bockwürste im Wert von 8, 05 EUR, mehrfache Nichtverbuchung von Kleinbeträgen wie 1, 80 EUR, 2,45 EUR, etc.]; ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.07.2006, 22 Ca 966/06 [unerlaubtes Frankieren im Wert von zirka 5 EUR] bestätigt durch Hessisches LAG Urteil vom 14.05.2007, 16 Sa 1885/06; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 25.11.2005, 16 TaBV 54/05 [drei Pikkoloflaschen Sekt im Wert von knapp 6 EUR]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2005, 5 Sa 341/05 [Aluminiumreste aus dem Abfall für 79, 80 EUR an ein Entsorgungs- und Recyclingunternehmen veräußert]; ArbG Halle (Saale), Urteil vom 06.10.2005, 1 Ca 391/05 [eine Flasche Mineralwasser]; LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2005, 3 Sa 375/05 [ein Brot im Wert von 2, 50 EUR]; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.02.2005, 2 Ta 26/05 [ein Kugelschreiber im Wert von 8, 74 EUR, ein Feuerzeug, beide als Werbegeschenke des Arbeitgebers vorgesehen]; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2004, 12 Sa 107/04 [Kaffee vom Frühstücksbüffet 0, 20 EUR]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.09.2004, 4 Sa 328/04 [regelmäßiger Verzehr von Kaffee und Backwaren]; LAG Hamm, Urteil vom 15.07.2004, 8 Sa 425/04 [ein Päckchen Kabelbinder, zwei Schleifmopteller]; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.10.2003, 7 Sa 784/03 [drei Weihnachtssterne]; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.04.2003, 2 Sa 15/03 [60 EUR]; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.08.2001, 12 Sa 43/01 [Zeitungen im Wert von 2, 70 DM].

    Denn ein Arbeitnehmer muss nur abgemahnt werden, wenn er mit vertretbaren Gründen annehmen durfte, das Verhalten werde geduldet oder als nicht erheblicher Vertragsverstoß angesehen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2004, 12 Sa 107/04 veröffentlicht in juris).

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