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   LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03   

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https://dejure.org/2004,4346
LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 (https://dejure.org/2004,4346)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 (https://dejure.org/2004,4346)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 12 Sa 1750/03 (https://dejure.org/2004,4346)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    "Bestenauslese" - Unzulässigkeit einer Wartefrist für Bewerbungen um ausgeschriebene Stellen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 33 Abs. 2 GG, § 256 ZPO
    "Bestenauslese" - Unzulässigkeit einer Wartefrist für Bewerbungen um ausgeschriebene Stellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmäßigkeit des Ausschlusses von Lehrkräften aus einem Bewerbungsverfahren; Grundrechtschutz für das Prinzip der Bestenauslese; Recht auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren; Grenzen des Organisationsermessens

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 33 Abs. 2 GG, § 256 ZPO
    "Bestenauslese" - Unzulässigkeit einer Wartefrist für Bewerbungen um ausgeschriebene Stellen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; ZPO § 256
    "Bestenauslese", Unzulässigkeit einer Wartefrist für Bewerbungen um ausgeschriebene Stellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 410/00

    Konkurrentenklage - Benachteiligung von Angestellten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03
    So führt das erstinstanzliche Urteil im Einklang mit der Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 18.09.2001, 9 AZR 410/00, AP Nr. 52 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu II 3 e aa der Gründe]) zutreffend aus:.

    Es darf nicht ohne weiteres aus der zurückgelegten Wartezeit Rückschlüsse auf eine "bessere" Eignung des internen (Laufbahnwechsel-) Bewerbers gegenüber dem externen Bewerbern ziehen (vgl. BAG, Urteil vom 18.09.2001, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 25.09.2003 - 11 Sa 265/03

    Zulässigkeit der Höhergruppierung eines prozentualen Anteils der Lehrer an

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03
    So hat das LAG Hamm (Urteil vom 25.09.2003, 11 Sa 265/03, n. v.) erkannt:.
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03
    Der Kläger ist nicht auf die Möglichkeit der Konkurrentenklage zu verweisen (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2003, 9 AZR 72/02, AP Nr. 59 zu Art. 33 Abs. 2 GG, Urteil vom 28.05.2002, 9 AZR 751/00, AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03
    Somit hilft es dem Kläger auch nicht weiter, dass der öffentliche Arbeitgeber verfassungsgerichtlich angehalten ist, das einer etwaigen Konkurrentenklage vorgelagerte Auswahlverfahren so ausgestalten, dass gerichtlicher Rechtsschutz nicht vereitelt oder unzumutbar erschwert wird (BVerfG, Beschluss vom 19.09.1989, NJW 1990, 501).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03
    Der Kläger ist nicht auf die Möglichkeit der Konkurrentenklage zu verweisen (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2003, 9 AZR 72/02, AP Nr. 59 zu Art. 33 Abs. 2 GG, Urteil vom 28.05.2002, 9 AZR 751/00, AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 87/90

    Durchführung politischer Wahlen - Übernahme eines Wahlehrenamtes durch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03
    Er gibt den genauen Inhalt des Feststellungsbegehrens wieder, der in Rechtskraft erwachsen soll (vgl. BAG, Urteil vom 23.01.1992, 6 AZR 87/90, AP Nr. 39 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage, Bevorzugung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03
    Soweit die Versetzung mit dem Interesse des Landes an "Planungssicherheit" und an "Kontinuität der Stellenbesetzung" kollidiert und sich aus ihr die (organisatorisch aufwändige) Notwendigkeit der Wiederbesetzung der Stelle und Einarbeitung des neuen Stelleninhabers ergibt, macht das beklagte Land Gründe geltend, die üblicherweise mit jeder Versetzung verbunden sind und per se nicht ausreichen, um eine von den Auswahlkriterien des Art. 33 Abs. 2 GG abweichende Auswahlentscheidung zu rechtfertigen oder einen Versetzungsbewerber von vornherein nicht in das Auswahlverfahren einzubeziehen (BAG, Urteil vom 05.11.2002, 9 AZR 451/01, AP Nr. 57 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03
    Immerhin mag im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG einiges dafür sprechen, dass eine differenzierte Behandlung der verschiedenen Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes grundsätzlich unzulässig ist (BAG, Urteil vom 02.12.1997, 9 AZR 668/96, AP Nr. 41 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03
    Denn neben dem Leistungsprinzip nachrangiger Auswahlkriterien können nur zum Zuge kommen, wenn zwischen internen Bewerbern (Bediensteten) und externen Bewerben nicht mehr als ein nur "geringfügiger Beurteilungsunterschied" besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.12.1994, AP Nr. 13 zu § 2 BAT SR 2y).
  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 306/91

    Gleichbehandlung innerhalb eines Geschäftsbereiches

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03
    Vorab ist festzuhalten, dass Arbeits- und Beamtenverhältnisse sich so wesentlich voneinander unterscheiden, dass sie miteinander nicht verglichen werden können (BAG, Urteil vom 15.02.1971, 4 AZR 147/70, AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT, Urteil vom 17.10.1992, 10 AZR 306/91, AP Nr. 105 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 15.02.1971 - 4 AZR 147/70

    Analytische Stellenbewertung - Aufgabenbereich des Angestellten -

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2005 - 6 (17) Sa 1566/04

    Parallelverfahren 6 (3) Sa 1763/04

    Es hat geltend gemacht, die Klägerin sei aufgrund der geltenden Erlasslage nicht zu dem fraglichen Auswahlverfahren zuzulassen und hat sich insbesondere auf die Berufungsbegründung in dem Verfahren 12 Sa 1750/03 - LAG Düsseldorf - berufen.

    Das beklagte Land macht geltend, dass die in Anlehnung an die - nicht rechtskräftige Entscheidung - des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - vertretene Auffassung, die streitgegenständliche Fünfjahresfrist verstoße gegen Artikel 33 Abs. 2 GG, fehlerhaft sei.

    Die erkennende Kammer ist mit dem Arbeitsgericht und insbesondere auch mit dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - und dem Arbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 25.02.2004 - 14 Ca 6287/03 - der Auffassung, dass das beklagte Land diesen Grundsätzen nicht gerecht geworden ist.

    Die Kammer folgt insoweit den zutreffenden Ausführungen der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im Urteil vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - und macht sie sich zu eigen.

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2005 - 6 (3) Sa 1763/04

    "Bestenauslese", Unzulässigkeit einer Wartefrist bei Bewerbungen von Lehrern im

    In Anlehnung an LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - Revision mittlerweile zurückgewiesen: BAG, Urteil vom 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 -.

    Das beklagte Land macht geltend, dass die in Anlehnung an die - nicht rechtskräftige Entscheidung - des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - vertretene Auffassung, die streitgegenständliche Fünfjahresfrist verstoße gegen Artikel 33 Abs. 2 GG, fehlerhaft sei.

    Die erkennende Kammer ist mit dem Arbeitsgericht und insbesondere auch mit dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - und dem Arbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 25.02.2004 - 14 Ca 6287/03 - der Auffassung, dass das beklagte Land diesen Grundsätzen nicht gerecht geworden ist.

    Die Kammer folgt insoweit den zutreffenden Ausführungen der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im Urteil vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - und macht sie sich zu eigen.

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2005 - 6 (15) Sa 1515/04

    Parallelverfahren zu 6 (3) Sa 1763/04

    Mit seiner Entscheidung vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - wies das Landesarbeitsgericht die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vom 13.10.2003 zurück und ließ die Revision zu.

    Das beklagte Land macht geltend, dass die in Anlehnung an die nicht rechtskräftige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - vertretene Auffassung, die streitgegenständliche Fünfjahresfrist verstoße gegen Artikel 33 Abs. 2 GG, fehlerhaft sei.

    Die erkennende Kammer ist mit dem Arbeitsgericht und insbesondere auch mit dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - und dem Arbeitsgericht Düsseldorf im Urteil vom 25.02.2004 - 14 Ca 6287/03 - der Auffassung, dass das beklagte Land diesen Grundsätzen nicht gerecht geworden ist.

    Die Kammer folgt insoweit den zutreffenden Ausführungen der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im Urteil vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - und macht sie sich zu eigen.

  • LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

    Insoweit verweist der Kläger auf die Urteile des LAG Hamm vom 28.10.2004 - 11 (5) Sa 1242/04 -, des LAG Düsseldorf vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - und des BAG vom 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 -, Hieraus ergebe sich klar, dass er einen Anspruch auf Anpassung nach oben habe.

    Vor diesem Hintergrund kann der Kläger auch nichts aus den von ihm herangezogenen Entscheidungen des LAG Hamm vom 28.10.2004 - 11 (5) Sa 1242/04 -, des LAG Düsseldorf vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - und des BAG vom 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 - zu seinen Gunsten ableiten.

  • LAG Köln, 23.02.2005 - 7 Ta 12/05

    Einstweilige Verfügung, Schuldienst, Wartefrist, Erledigung, Anwaltsbestellung,

    Der Erlass des Schulministeriums NRW vom 16.12.03 in der Fassung vom 9.7.04, wonach Lehrkräfte erst nach einer Mindestbeschäftigungszeit von 5 Jahren in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im aktiven Schuldienst des Landes NRW an allen Ausschreibungsverfahren um A 13 Z - BBesO - Stellen teilnehmen dürfen, verstößt gegen Art. 33 II GG (Anschluss an LAG Düsseldorf v. 25.2.2004, 12 Sa 1750/03) .

    Das Beschwerdegericht schließt sich insoweit der den Parteien bekannten Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - an.

  • LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1620/04

    Unwirksames Erfordernis einer Mindestbeschäftigungszeit bei Stellenausschreibung

    Es verbleibe dabei, dass die auf den Erlass gestützte Rückziehung des Versetzungsangebotes die Klägerin in ihrer Rechtsposition aus Art. 33 Abs. 2 GG verletze, wie dies auch in etlichen erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Urteilen und im Urteil des LAG Düsseldorf vom 25.02.2004 entschieden sei (LAG Düsseldorf 12 Sa 1750/03 - nicht rechtskräftig - anhängig BAG 9 AZR 142/04).

    Die erkennende Kammer teilt die Auffassung des LAG Düsseldorf und die Auffassung etlicher arbeitsgerichtlicher Urteile, dass Bewerber für eine laufbahnübergreifende Versetzung durch die Lehrereinstellungserlasse vom 12.12.2002 und vom 16.12.2003 und das dortige Erfordernis einer Mindestbeschäftigungszeit von 5 Jahren im Dauerbeschäftigungsverhältnis im aktiven Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen unberechtigt in ihrer Rechtsposition aus Art. 33 Abs. 2 GG beeinträchtigt werden (LAG Düsseldorf 25.02.2004 12 Sa 1750/03 - nicht rechtskräftig: BAG 9 AZR 142/04; ausführlich auch Arbeitsgericht Düsseldorf 13.10.2003 14 Ca 6287/03 als Vorinstanz).

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 Sa 299/09

    Bewerberverfahrensanspruch - Anrechnung befristeter Vorbeschäftigungszeiten auf

    Ungeachtet der Frage, inwieweit im Rahmen des Art. 33 Abs. 2 GG eine differenzierte Behandlung der verschiedenen Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes zulässig ist (vgl. Kammer 25.02.2004 - 12 Sa 1750/03 - Juris Rn. 30 f.), ist jedenfalls das vom beklagten Land angewendete Instrument der fiktiven Laufbahnnachzeichnung grenzwertig, weil das Laufbahnprinzip nur im Beamtenrecht gilt (vgl. BAG 18.09.2001, Juris Rn. 33) und Beamten- und Arbeitsverhältnisse sich wesentlich voneinander unterscheiden (vgl. BAG 15.11.2005 - 9 AZR 209/05 - Juris Rn. 41), so auch und gerade bei der Ausgestaltung und Zwecksetzung von "Probezeiten" (BAG 18.09.2001, Juris Rn. 35).
  • LAG Köln, 23.02.2005 - 7 (11) Sa 1148/04

    Technischer Lehrer, Fachlehrer, Verwaltungsübung, Höhergruppierung, Einzelzusage,

    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall auch grundlegend von dem Sachverhalt, der der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 25.02.2004, 12 Sa 1750/03, zugrunde lag.
  • VG Minden, 30.12.2004 - 4 L 1063/04

    Ermessen des Dienstherrn i.R.d. Vergabe einer freien Stelle im Wege der

    vgl. für die Fälle eines mit der Stellenvergabe zugleich verbundenen Laufbahnwechsels: OVG NW, Beschlüsse vom 17.3.2003 - 6 B 604/03 - und vom 1.7.2003 - 6 B 718/03 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 14.3.2003 - 2 L 836/03 - a.A.: ArbG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2003 - 14 Ca 6287/03 - LArbG Düsseldorf, Urteil vom 25.2.2004 - 12 Sa 1750/03 -.
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