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   LAG Köln, 18.05.2010 - 12 Sa 38/10   

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LAG Köln, 18.05.2010 - 12 Sa 38/10 (https://dejure.org/2010,5935)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.05.2010 - 12 Sa 38/10 (https://dejure.org/2010,5935)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 12 Sa 38/10 (https://dejure.org/2010,5935)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfall des wegen Krankheit übertragenen Urlaubsanspruchs

  • Betriebs-Berater

    Verfallfrist des Urlaubs bei Wiedergenesung

  • hensche.de

    Urlaub: Krankheit

  • Betriebs-Berater

    Verfallfrist des Urlaubs bei Wiedergenesung

  • rewis.io
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Urlaubsanspruch, krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Übertragungszeitraum, Wiedergenesung, Verfallfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 3
    Verfall des wegen Krankheit übertragenen Urlaubsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Analoge Anwendung des § 7 Abs.3 BUrlG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2044
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2010 - 12 Sa 38/10
    In seinem Urteil vom 20.01.2009 hat der Europäische Gerichtshof in den Rechtssachen C-350/06 und C-520/06 entschieden, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG dahin auszulegen sei, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten entgegen stehe, nach denen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach Ablauf des Bezugsraums und/oder im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums auch dann erlösche, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben gewesen sei und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses fortgedauert habe, weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht habe ausüben können.

    Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 sei dahingehend auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen stehe, nach denen für nicht genommenen Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung gezahlt werde, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben bzw. im Krankheitsurlaub gewesen sei und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht habe ausüben können (EuGH, Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06 - C-520/06 - Rn. 52, 43, 62).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2010 - 12 Sa 38/10
    Das Bundesarbeitsgericht hat aufgrund dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs seine bisherige Rechtsprechung mit Urteil vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) dahingehend geändert, dass § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG so zu verstehen sei, dass gesetzliche Urlaubsabgeltungsansprüche nicht erlöschen, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deswegen arbeitsunfähig seien.

    Zur Begründung hat es angeführt, dass es offen bleiben könne, ob dieses Ergebnis durch eine richtlinienkonforme Auslegung zu gewinnen sei, wofür sprechen könne, dass das Erfordernis der Erfüllbarkeit der Freistellung, der Verfall des Urlaubsanspruchs und der Surrogationscharakter des Abgeltungsanspruchs nicht ausdrücklich im Gesetzeswortlaut angelegt und dem Gesetzeszusammenhang nicht in einer Weise zu entnehmen seien, die jede andere Auslegung ausschließe; jedenfalls sei aber eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung durch theologische Reduktion der zeitlichen Grenzen der §§ 7 Abs. 3 S. 1, 3 und 4 BUrlG in Fällen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des jeweiligen Übertragungszeitraums geboten und vorzunehmen (BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - zitiert nach juris, Rn. 59, 62 und 64).

  • ArbG Aachen, 08.12.2009 - 4 Ca 2559/09

    LAG Köln 12 Sa 38/10

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2010 - 12 Sa 38/10
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.12.2009 (4 Ca 2559/09) wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Urteil vom 08.12.2009 (4 Ca 2559/09) die Klage abgewiesen.

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2010 - 12 Sa 38/10
    Unabhängig davon, ob dem Eingreifen einer Ausschlussfrist schon der Umstand entgegen steht, dass jedenfalls der gesetzliche Urlaubsanspruch unabdingbar ist, kommt eine Anwendung auf den übertragenen Urlaubsanspruch nur dann in Betracht, wenn dieser nicht einer eigenständigen, spezielleren gesetzlichen Verfallfrist, hier der Vorschrift des § 7 Abs. 3 BUrlG unterliegt (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 9 AZR 650/07 - zitiert nach juris, Rn. 27; BAG, Urteil vom 24.11.1992 - 9 AZR 549/91).
  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 820/06

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub für Wechselschicht

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2010 - 12 Sa 38/10
    Wenn aber zu erwarten ist, dass der Streit zwischen den Parteien durch ein Feststellungsurteil endgültig beigelegt wird, ist auch eine Klage auf Feststellung des zustehenden Urlaubsanspruchs zulässig (BAG, Urt. v. 07.11.2007 - 7 AZR 820/06 - juris Rn. 14).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2010 - 12 Sa 38/10
    Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG, Urteil vom 19.05.2009 - 9 AZR 145/08 - juris Rn. 38).
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 549/91

    Ersatzurlaub und tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2010 - 12 Sa 38/10
    Unabhängig davon, ob dem Eingreifen einer Ausschlussfrist schon der Umstand entgegen steht, dass jedenfalls der gesetzliche Urlaubsanspruch unabdingbar ist, kommt eine Anwendung auf den übertragenen Urlaubsanspruch nur dann in Betracht, wenn dieser nicht einer eigenständigen, spezielleren gesetzlichen Verfallfrist, hier der Vorschrift des § 7 Abs. 3 BUrlG unterliegt (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.2009 - 9 AZR 650/07 - zitiert nach juris, Rn. 27; BAG, Urteil vom 24.11.1992 - 9 AZR 549/91).
  • LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2010 - 12 Sa 38/10
    In der Literatur nicht einheitlich beantwortet wird die Frage, ob der nach der Rechtsprechung des EuGH übertragene Urlaubsanspruch nach Wiedergenesung des Arbeitnehmers tariflichen Verfallfristen unterliegt (befürwortend Gaul/Josten/Strauf BB 2009, 479 [499]; Schlachter, RdA Beilage 2009, 36; Bauer, NJW 2009, 631 [635]; zum Eingreifen von Verfallfristen beim Urlaubsabgeltungsanspruch: LAG Köln, Urteil v. 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2010 - 10 Sa 570/09

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Umfang des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus LAG Köln, 18.05.2010 - 12 Sa 38/10
    Es bestehen Bedenken dagegen, den Kläger auf einen Leistungsantrag zu verweisen, da bei diesem, anders als beim Urlaubsabgeltungsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. dazu LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.02.2010 - 10 Sa 570/09) die Gefahr bestünde, dass er sich durch Zeitablauf erledigt.
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Mai 2010 - 12 Sa 38/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 18.07.2018 - 2 Sa 1828/17

    Zulässigkeit des Übergangs von einer Klage auf Feststellung des Bestehens eines

    Da somit auch bezogen auf den Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsanspruch die Voraussetzungen des § 264 vorliegen (vgl. BAG, Urteil vom 15. September 2011 - 8 AZR 846/09, juris, Rdnr. 6; BAG, Urteil vom 17. Mai 2011 - 9 AZR 189/10, juris, Rdnr. 35; LAG Köln, Urteil vom 18. Mai 2010 - 12 Sa 38/10, juris, Rdnr. 20 f.) bestehen auch insoweit gegen die Änderungen der Klageanträge in der Berufungsinstanz auch im Hinblick auf § 533 ZPO schon deswegen keine Bedenken.
  • LAG Düsseldorf, 19.10.2010 - 17 Sa 379/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Leistungsklage

    aa) Die erkennende Kammer folgt der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln (Urteil v. 18.05.2010 - 12 Sa 38/10 - abgedruckt juris.de), dass § 7 Abs. 3 BurlG auch auf den Urlaub anzuwenden ist, der aus Krankheitsgründen aus den Jahren 2006 und 2007 wegen Krankheit nicht genommen und ins Jahr 2008 übertragen wurde.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.07.2011 - 26 Sa 534/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch im Fall der Arbeitsunfähigkeit über das Ende des

    Die Entscheidung des LAG Köln vom 18. Mai 2010 (- 12 Sa 38/10) betrifft ebenfalls eine ganz andere Rechtsfrage.
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