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   VGH Hessen, 12.04.2002 - 12 TG 808/02   

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VGH Hessen, 12.04.2002 - 12 TG 808/02 (https://dejure.org/2002,7175)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.04.2002 - 12 TG 808/02 (https://dejure.org/2002,7175)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. April 2002 - 12 TG 808/02 (https://dejure.org/2002,7175)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 AuslG, Art 7 EWGAssRBes 1/80
    Aufenthaltsbewilligung für Studium

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ARB Nr. 1/80 Art. 9; ARB Nr. 1/80 Abs. 13; ARB Nr. 1/80 Art. 7; VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 146 Abs. 4; AuslG § 28 Abs. 2; AuslG § 28 Abs. 3 S. 1
    D (A), Türken, Aufenthaltsbewilligung, Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Familienangehörige, Eltern, Arbeitnehmer, Einbürgerung, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Beschwerde, Studium, Studienfachwechsel, Studiendauer

  • Judicialis

    AuslG § 28; ; ARB 1/80 Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 28; ARB 1/80 Art. 7
    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Studium, Aufenthaltsbewilligung, Assoziationsrecht, Familienangehöriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1998 - 17 B 2314/96

    Vorläufiger Rechtsschutz; Aufenthaltsbewilligung; Überschreitung der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.04.2002 - 12 TG 808/02
    Schließlich kann - worauf letztlich für die von dem Antragsteller jetzt erstrebte nochmalige Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung abzustellen ist - nicht festgestellt werden, dass mit einem Abschluss des Studiums in absehbarer Zeit zu rechnen ist (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1998 - 17 B 2314/96 -, EZAR 014 Nr. 10 = InfAuslR 1998, 493; OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1994 - 18 A 2083/93 -, EZAR 014 Nr. 4; Hess. VGH, 04.09.1991 - 13 TH 1983/91 -, EZAR 014 Nr. 2).

    Dabei kann hier offen bleiben, ob mit der Ausländerbehörde im Verhältnis zur Türkei von entwicklungspolitischen Interessen gesprochen werden kann (dazu OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1998, a.a.O.).

  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

    Auszug aus VGH Hessen, 12.04.2002 - 12 TG 808/02
    Unabhängig davon kann sich der Antragsteller auf Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 deshalb nicht berufen, weil er die Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke des Studiums erhalten hat und ihm nicht die Genehmigung erteilt worden ist, zu seinen damals schon in Deutschland lebenden Eltern zuzuziehen (dazu Dienelt, a.a.O., Rdnr. 77; Renner, a.a.O., Rdnr. 5/228; EuGH, 17.04.1997 - C-351/95 -, EZAR 811 Nr. 30 = NVwZ 1997, 1104 - Kadiman).
  • EuGH, 19.11.1998 - C-210/97

    Akman

    Auszug aus VGH Hessen, 12.04.2002 - 12 TG 808/02
    Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 erfordert zwar nicht eine weitere Beschäftigung seiner Eltern als Arbeitnehmer in Deutschland, sondern lässt eine derartige Beschäftigung in der Vergangenheit für eine Dauer von mindestens drei Jahren genügen (EuGH, 19.11.1998 - C-210/97 -, EZAR 814 Nr. 6 = NVwZ 1999, 281 - Akman; Renner, a.a.O., Rdnr. 5/238).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 12.04.2002 - 12 TG 808/02
    Die Versagung der Aufenthaltserlaubnis und der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 12.04.2002 - 12 TG 808/02
    Die Versagung der Aufenthaltserlaubnis und der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel am Ergebnis der Entscheidung;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.04.2002 - 12 TG 808/02
    Dabei ist hinsichtlich der Aufenthaltsbewilligung zugrunde gelegt, dass der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz an ein fiktives Aufenthalts- oder Bleiberecht nach § 69 Abs. 3 oder 2 AuslG anknüpft und sich auf eine vorläufige Aussetzung der Vollziehung richtet und nicht auf eine Verlängerung der Fiktion (Hess. VGH, 30.03.1998 - 12 TZ 994/98 - Hess. VGH, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97 - OVG Hamburg, 12.01.1996 - Bs V 4/96 -, EZAR 622 Nr. 27 = NVwZ-RR 1996, 109).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.04.2002 - 12 TG 808/02
    Die Versagung der Aufenthaltserlaubnis und der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2000 - 18 B 67/00

    Rechtmäßigkeit des Wechsels eines Studiengangs i.R. einer Aufenthaltsbewilligung

    Auszug aus VGH Hessen, 12.04.2002 - 12 TG 808/02
    Es ist weder vom Antragsteller dargetan noch von der Ausländerbehörde festgestellt, dass der Antragsteller aufgrund der Eigenart der verschiedenen Studiengänge, seiner persönlichen Studienleistungen oder des angestrebten Abschlusses die besonderen Voraussetzungen für einen mehrmaligen Fachrichtungswechsel erfüllt hat (zum Fachrichtungswechsel vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2000 - 18 B 67/00 -, EZAR 014 Nr. 11 = AuAS 2001, 86; OVG Hamburg, 03.03.1998 - Bs VI 65/97 -, EZAR 014 Nr. 9; SächsOVG, 27.01.1997 - 3 S 437/96 -, EZAR 014 Nr. 8).
  • VGH Hessen, 04.09.1991 - 13 TH 1983/91

    Aufenthaltsbewilligung: zur Prognose, ob ein Ausländer das Ziel seines

    Auszug aus VGH Hessen, 12.04.2002 - 12 TG 808/02
    Schließlich kann - worauf letztlich für die von dem Antragsteller jetzt erstrebte nochmalige Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung abzustellen ist - nicht festgestellt werden, dass mit einem Abschluss des Studiums in absehbarer Zeit zu rechnen ist (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1998 - 17 B 2314/96 -, EZAR 014 Nr. 10 = InfAuslR 1998, 493; OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1994 - 18 A 2083/93 -, EZAR 014 Nr. 4; Hess. VGH, 04.09.1991 - 13 TH 1983/91 -, EZAR 014 Nr. 2).
  • OVG Sachsen, 27.01.1997 - 3 S 437/96

    Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltszweck; Studium; Wirtschaftswissenschaften

    Auszug aus VGH Hessen, 12.04.2002 - 12 TG 808/02
    Es ist weder vom Antragsteller dargetan noch von der Ausländerbehörde festgestellt, dass der Antragsteller aufgrund der Eigenart der verschiedenen Studiengänge, seiner persönlichen Studienleistungen oder des angestrebten Abschlusses die besonderen Voraussetzungen für einen mehrmaligen Fachrichtungswechsel erfüllt hat (zum Fachrichtungswechsel vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2000 - 18 B 67/00 -, EZAR 014 Nr. 11 = AuAS 2001, 86; OVG Hamburg, 03.03.1998 - Bs VI 65/97 -, EZAR 014 Nr. 9; SächsOVG, 27.01.1997 - 3 S 437/96 -, EZAR 014 Nr. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1994 - 18 A 2083/93

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbewilligung; Wechsel von Aufenthaltsbewilligung

  • VG Gießen, 23.04.2003 - 7 G 68/03

    Erlaubnisfiktion nach Einreise mit Visum

    Schließlich kann, worauf letztlich für die von dem Antragsteller jetzt erstrebte nochmalige Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung abzustellen ist, nicht festgestellt werden, dass mit einem Abschluss des Studiums in absehbarer Zeit zu rechnen ist (vgl. dazu Hess. VGH, B. v. 12.04.2002 - 12 TG 808/02, recherchiert in JURIS S. 3 unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1998 - 17 B 2314/96 -, EZAR 014 Nr. 10; OVG Nordrhein-Westfalen 04.01.1994 - 18 A 2083/93 -, EZAR 014 Nr. 4; Hess. VGH, 04.09.1991 - 13 TH 1983/91 -, EZAR 014 Nr. 2).

    Bei der vorzunehmenden Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Beendigung des Studiums und der Einschätzung des weiteren Ablaufs kommt es auch nicht darauf an, aus welchen Gründen im Ergebnis der Antragsteller in der Vergangenheit sein Studium nicht zügig betrieben und zu Ende gebracht hat (Hess. VGH, B. v. 12.04.2002, a. a. O., S. 5).

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