Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 12 Ta 28/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Prozesskostenhilfebewilligung - Vorliegen eines vollständigen Antrags vor Verfahrensbeendigung - keine Hinweispflicht des Gerichts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Vollständigkeit eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Hinblick auf die Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 117; ZPO § 139 Abs. 1
Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Vollständigkeit des Antrags; Keine Hinweispflicht des Gerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der unvollständige Prozesskosenhilfeantrag
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 07.01.2011 - 1 Ca 395/11
- ArbG Karlsruhe, 07.11.2011 - 1 Ca 395/11
- LAG Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 12 Ta 28/11
- BAG, 05.12.2012 - 3 AZB 40/12
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.06.2010 - VI ZA 3/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unvollständige Übermittlung eines …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 12 Ta 28/11
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nur vollständig, wenn ihm die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt ist bzw. diese nachgereicht wird (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 29.06.2010, VI ZA 3/09, NJW 2010, 3101 (3102)).Zu einem vollständigen Antrag gehört auch die Erklärung des Antragstellers über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 ZPO - vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2010, VI ZA 3/09, NJW 2010, 3101 (3102)).
- OLG Saarbrücken, 27.10.2011 - 9 WF 85/11
Verfahrenskostenhilfe: Erforderlichkeit einer Fristsetzung zur Vorlage des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 12 Ta 28/11
Das Saarländische Oberlandesgericht will zwar § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO auf Fälle, in denen noch keine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegt, entsprechend anwenden (Beschluss vom 27.10.2011, 9 WF 85/11).
- BAG, 05.12.2012 - 3 AZB 40/12
Prozesskostenhilfe - beendeter Rechtsstreit
Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 3. April 2012 - 12 Ta 28/11 - wird zurückgewiesen. - LAG Köln, 19.06.2015 - 5 Ta 149/15
Zulässigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz
Das BAG nimmt an, weder aus § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO noch aus § 139 ZPO ergebe sich eine Hinweispflicht des Gerichts, wenn der antragstellende Kläger in der Klageschrift erklärt, die Formularerklärung nachreichen zu wollen (BAG 5. Dezember 2012 - 3 AZB 40/12 - n.v.; so auch LAG Berlin-Brandenburg 15. Mai 2015 - 10 Ta 765/15 - juris; LAG Niedersachsen14. Januar 2015 - 6 Ta 484/14 - juris; LAG Baden-Württemberg 3. April 2012- 12 Ta 28/11 - juris; LAG Köln 30. Januar 2009 - 8 Ta 495/08 - juris) .Zutreffend verweist das LAG Baden-Württemberg (3. April 2012 - 12 Ta 28/11 - juris) darauf, dass § 118 Abs. 2 ZPO erst anwendbar ist, wenn der Antragsteller seiner Obliegenheit nach § 117 Abs. 2 ZPO nachgekommen ist und eine Erklärung vorgelegt hat, anhand derer das Gericht Erhebungen anstellen kann.
- LAG Hamm, 05.09.2022 - 14 Ta 179/22
Hinweispflicht des Arbeitsgerichts beim Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren …
gg) Die Meinung, eine Hinweispflicht würde gegen die Verpflichtung zur Neutralität verstoßen und würde zudem eine genauere Buchführung des Gerichts als die der Partei in eigener Angelegenheit voraussetzen (…so LAG Baden-Württemberg 27. Februar 2017 - 14 Ta 18/16 - juris, Rn. 24; 3. April 2012 - 12 Ta 28/11 - juris, Rn. 19 f.) ist weder in den genannten Entscheidungen begründet worden noch sachlich nachvollziehbar.
- OLG Naumburg, 28.08.2014 - 3 WF 189/14
Verfahrenskostenhilfe: Bewilligung nach Abschluss des Verfahrens
Auch besteht grundsätzlich keine allgemeine Verpflichtung des Gerichts zur Verschaffung von Verfahrenskostenhilfe und eine sich etwaig hieraus ergebende Pflicht zur Erteilung von Hinweisen im Hinblick auf noch fehlende Unterlagen und Hinweise zur Vervollständigung des Verfahrenskostenhilfeantrags, da dies gegen die Verpflichtung des Gerichts zur Unparteilichkeit verstieße (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.04.2012, Az.: 12 Ta 28/11, Rdnr. 12, zitiert nach juris). - LAG Köln, 09.10.2015 - 7 Ta 84/15
Nachträgliche Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Einreichung des PKH-Antrags …
Gerade für solche Fälle verneint die wohl herrschende Meinung, der sich die Beschwerdekammer anschließt, eine gerichtliche Hinweispflicht (BAG vom 05.12.2012, 3 AZB 40/12; LAG Berlin-Brandenburg vom 15.05.2015, 10 Ta 765/15; LAG Niedersachsen vom 14.01.2015, 6 Ta 484/14; LAG Baden-Württemberg vom 03.04.2012, 12 Ta 28/11; LAG Köln vom 30.01.2009, 8 Ta 495/08; a. A.: LAG Köln vom 19.06.2015, 5 Ta 149/15). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2015 - 2 Ta 101/15
Prozesskostenhilfe - fehlende Formularerklärung - Hinweispflicht
Zwar ist das Gericht nicht verpflichtet, vor der Feststellung eines Vergleiches auf die fehlende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen, wenn der Antragsteller selbst angekündigt hatte, die Formularerklärung nachreichen zu wollen ( BAG 5. Dezember 2012 - 3 AZB 40/12 - n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 15. Mai 2015 - 10 Ta 765/15 - juris; LAG Baden-Württemberg 03. April 2012 - 12 Ta 28/11 - juris ). - LAG Köln, 07.03.2014 - 1 Ta 37/14
Mängel eines Prozesskostenhilfegesuchs
Soweit das LAG Baden-Württemberg in einer Entscheidung vom 03.04.2012 (12 Ta 28/11) und nachfolgend das BAG (Beschluss v. 03.12.2012 - 3 AZB 40/12- ) eine Hinweispflicht verneint haben, sind die Entscheidungen nicht einschlägig, denn sie betreffen den - hier nicht vorliegenden - Fall, dass in der Klageschrift angekündigt war, die Formularerklärung nachreichen zu wollen. - LAG Köln, 07.10.2013 - 1 Ta 235/13
Maßstab für richtleriche Hinweispflichten im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren
Hierfür kann offen bleiben, ob das Gericht verpflichtet ist, auch auf eine ausstehende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen (so etwa OLG Saarland v. 27.10.2011- 9 WF 85/11 - FamRZ 2012, 806) oder ob eine solche Hinweispflicht generell abzulehnen ist (so LAG Baden-Württemberg v. 03.04.2012 - 12 Ta 28/11 bei juris).