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   LAG Berlin, 19.08.1992 - 12 Ta 8/92   

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https://dejure.org/1992,5177
LAG Berlin, 19.08.1992 - 12 Ta 8/92 (https://dejure.org/1992,5177)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19.08.1992 - 12 Ta 8/92 (https://dejure.org/1992,5177)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19. August 1992 - 12 Ta 8/92 (https://dejure.org/1992,5177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Kündigungsschutzklage; Arbeitsverhältnis; Beendigung; Prozessvergleich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 117, 119
    Prozeßkostenhilfe: Nachträgliche Erweiterung der Prozeßgegenstände in einem Prozeßvergleich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 117 119
    Prozesskostenhilfe: Umfang des Antrags - Auslegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1992, 2404
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 09.03.1988 - 2 WF 36/88

    Prozeßkostenhilfe; Unterhaltsanspruch; Nicht streitbefangener Teil;

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.1992 - 12 Ta 8/92
    Allerdings wird bisweilen die Auffassung vertreten, der ursprüngliche Bewilligungsbeschluß beziehe sich stillschweigend auch auf solche Streitgegenstände, die mit dem ursprünglichen Streitgegenstand, für den Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist, in unmittelbarem Zusammenhang stehen (vgl. etwa OLG Frankfurt/M. FamRZ 1988, 739 f.; MünchKomm - ZPO - Wax, 1992, § 119, Rdnr. 24).
  • LAG Thüringen, 17.11.2002 - 8 Ta 119/02

    Stillschweigende Gewährung von PKH für den Mehrwert eines Vergleiches

    Bei dieser Fallgestaltung ist es so anzusehen, dass der Vorsitzende von einer stillschweigenden Antragserweiterung ausgegangen ist, dass er diese Antragserweiterung nach den Erfordernissen des § 114 ZPO geprüft hat und dass die umfassende Bewilligung nicht nur die vergleichsweise Regelung der rechtshängig gemachten Ansprüche betrifft, sondern auch die im Vergleich geregelten nichtrechtshängigen Ansprüche umfasst (so zu Recht auch LAG Hamm Beschluss vom 14.08.2000 - 14 Ta 448/2000 - nicht veröffentlicht; LAG Hamm Beschluss vom 08.11.2001 - 4 Ta 708/01 - LAGE-Report 2002, 89; vgl. auch LAG Berlin Beschluss vom 19.08.1992 - 12 Ta 8/92 - LAGE § 117 Entscheidung 7).
  • LAG Hessen, 25.11.2003 - 13 Ta 356/03

    Vergleichsgebühr; Vergleich nicht rechtshängiger Ansprüche, Prozesskostenhilfe

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfasst grundsätzlich nicht Ansprüche, die nicht "zum Rechtszug" gehören, das heißt die nicht, rechtshängig waren, wenn die Bewilligung nicht ausdrücklich auf diese Ansprüche erstreckt worden ist (vgl. z. B. Wax in MüKO ZPO, 1992, § 119 Randziffer 24; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Auflage 1994, § 119 Randziffer 7; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Auflage 2002, § 119 Randziffer 25; Baumbach/Hartmann, a. a. O. Randziffer 46, jeweils m. w. N.; Riedel/Sußbauer/Schneider, BRAGO, 8. Auflage 2000, § 122 Randziffer 18; LAG Berlin vom 19. August 1992 - 12 Ta 8/92 -, LAGE Nr. 7 zu § 117 ZPO; LG Berlin vom 04. November 1988 - 82 T 556/88 -, MDR 89, 366; stillschweigend ebenso auch LAG Köln vom 17. März 2003 - 7 Ta 350/02 - unter Verweis auf die entsprechende Ansicht ariderer Kammern des LAG Köln, zitiert nach Juris; a. A. LAG Hamm vom 14. Februar 1998 - 7(4) Ta 285/88 - zitiert nach Juris).
  • LAG Hessen, 14.10.2013 - 13 Ta 294/13

    Vergleich mit Mehrwert und Prozesskostenhilfe

    30 Die gelegentlich unternommenen Versuche, die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den "Mehrwert" mitverglichener Ansprüche im Wege der Auslegung des ursprünglichen Prozesskostenhilfeantrags oder durch einen im Vorfeld gestellten "Erstreckungsantrag" zu erreichen, müssen scheitern (vgl. etwa LAG Berlin vom 19. August 1992 - 12 Ta 8/92 - LAGE Nr. 7 zu § 117 ZPO; LAG Köln vom 28. Februar 1990 - 10 Ta 287/89 - MDR 1990, 797 und vom 23. Juli 2012 - 1 Ta 153/12 -, zitiert nach juris; LAG Thüringen vom 17. November 2002 - 8 Ta 119/02 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf vom 12. Januar 2010 -3 Ta 581/09 -, zit. nach juris; differenzierend LAG Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2010 -18 Ta 3/10 -, zit. nach juris).
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