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   OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10   

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https://dejure.org/2012,41114
OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10 (https://dejure.org/2012,41114)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.07.2012 - 12 U 1089/10 (https://dejure.org/2012,41114)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - 12 U 1089/10 (https://dejure.org/2012,41114)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 31 BeamtVG, § 7 Abs 1 StVG, § 18 Abs 1 StVG, § 823 Abs 1 BGB, § 843 Abs 1 BGB
    Schadenersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls: Erwerbs- bzw. Dienstunfähigkeit auf Grund seelisch bedingter Folgeschäden

  • verkehrslexikon.de

    Zur sog. Harmlosigkeitsgrenze und zu psychischen Folgeschäden einer Halswirbeldistorsion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Ursächlichkeit eines Auffahrunfalls für ein Halswirbelschleudertrauma (HWS-Distorsion)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ursächlichkeit eines Auffahrunfalls für eine HWS-Distorsion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung der Halswirbelsäule ist bei Heckunfällen nicht per se ausgeschlossen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10
    Die Schadensersatzpflicht für psychische Auswirkungen einer Verletzungshandlung setzt nicht voraus, dass sie eine organische Ursache haben; es genügt vielmehr die hinreichende Gewissheit, dass die psychisch bedingten Ausfälle ohne den Unfall nicht aufgetreten wären (BGH NJW 1996, 2425; VersR 1991, 777, 778).

    Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (BGH NJW 1996, 2425, 2426; BGHZ 20, 137, 139; OLG Saarbrücken OLGR 2009, 897; BeckOK/Schubert, BGB, Stand: 01.03.2011, § 249, Rdnr. 60).

    Dies setzt voraus, dass das schädigende Ereignis ganz geringfügig - ein sogenannter Bagatellunfall - ist und die psychische Folgereaktion des Verletzten im konkreten Fall wegen ihres groben Missverhältnisses zum Anlass schlechterdings nicht mehr verständlich ist (BGH NJW 1996, 2425, 2426).

    Damit sind Beeinträchtigungen gemeint, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung nur ganz geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil er schon aufgrund des Zusammenlebens mit anderen Menschen daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein (BGH NJW 2004, 1945, 1946; BGHZ 132, 341, 346).

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10
    Maßgeblich bei der Prüfung, ob ein Unfall eine Halswirbelsäulenverletzung verursacht hat, sind stets die Umstände des jeweiligen Einzelfalls (BGH NJW 2003, 1116, 1117; NJW 2008, 2845).

    Ob über diese Primärverletzung hinaus der Unfall auch für die psychischen Beschwerden ursächlich ist, beurteilt sich im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität am Maßstab des § 287 ZPO (BGH NJW 2004, 1945; VersR 2004, 118; VersR 2003, 474, 476).

    Im Gegensatz zum Vollbeweis nach § 286 ZPO kann der Beweis nach § 287 ZPO je nach Lage des Einzelfalls bereits dann erbracht sein, wenn eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der zu beweisenden Tatsache spricht (BGH NJW 2003, 1116, 1117).

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10
    Ob über diese Primärverletzung hinaus der Unfall auch für die psychischen Beschwerden ursächlich ist, beurteilt sich im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität am Maßstab des § 287 ZPO (BGH NJW 2004, 1945; VersR 2004, 118; VersR 2003, 474, 476).

    Derartige Neurosen werden dadurch bestimmt, dass der Geschädigte den Unfall in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlass nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (BGH NJW 2004, 1945, 1946; OLG Schleswig OLGR 2006, 5, 7).

    Damit sind Beeinträchtigungen gemeint, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung nur ganz geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil er schon aufgrund des Zusammenlebens mit anderen Menschen daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein (BGH NJW 2004, 1945, 1946; BGHZ 132, 341, 346).

  • OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07

    Umfang des Schadensersatzes wegen HWS-Schleudertrauma bei gesundheitlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10
    Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (BGH NJW 1996, 2425, 2426; BGHZ 20, 137, 139; OLG Saarbrücken OLGR 2009, 897; BeckOK/Schubert, BGB, Stand: 01.03.2011, § 249, Rdnr. 60).

    Die hiermit verbundenen Prognoseschwierigkeiten würden deshalb einen prozentualen Abschlag von den ohne derartige Risiken zu erwartenden Erwerbseinnahmen rechtfertigen (OLG Saarbrücken OLGR 2009, 897; OLG Schleswig OLGR 2006, 5; Palandt/Heinrichs, BGB, 71. Auflage, vor § 249, Rdnr. 57).

  • OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01

    Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10
    Derartige Neurosen werden dadurch bestimmt, dass der Geschädigte den Unfall in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlass nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (BGH NJW 2004, 1945, 1946; OLG Schleswig OLGR 2006, 5, 7).

    Die hiermit verbundenen Prognoseschwierigkeiten würden deshalb einen prozentualen Abschlag von den ohne derartige Risiken zu erwartenden Erwerbseinnahmen rechtfertigen (OLG Saarbrücken OLGR 2009, 897; OLG Schleswig OLGR 2006, 5; Palandt/Heinrichs, BGB, 71. Auflage, vor § 249, Rdnr. 57).

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 58/08

    Voraussetzungen einer Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10
    Hiervon ist dann auszugehen, wenn die Leistung des Dienstherrn und der vom Schädiger zu leistende Schadensersatz dem Ausgleich derselben Einbuße des Geschädigten dienen (BGH NJW 2010, 927, 930).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10
    Es dürfen jedoch insoweit auch keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH NJW 1998, 1633, 1634).
  • BFH, 16.01.1998 - VI R 5/96

    Steuerbefreiung des Unterhaltsbeitrags nach § 38 BeamtVG

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10
    Dieser Betrag errechnet sich nach Abzug von Lohnsteuern, die für den Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamtVG nicht zu zahlen sind (BFH, Urteil vom 16.01.1998, VI R 5/96).
  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10
    Maßgeblich bei der Prüfung, ob ein Unfall eine Halswirbelsäulenverletzung verursacht hat, sind stets die Umstände des jeweiligen Einzelfalls (BGH NJW 2003, 1116, 1117; NJW 2008, 2845).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10
    Ob über diese Primärverletzung hinaus der Unfall auch für die psychischen Beschwerden ursächlich ist, beurteilt sich im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität am Maßstab des § 287 ZPO (BGH NJW 2004, 1945; VersR 2004, 118; VersR 2003, 474, 476).
  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

  • BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90

    Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung

  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

  • OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines verkehrsunfallbedingten

  • OLG Hamm, 14.09.2001 - 9 U 24/01
  • OLG Celle, 15.06.2022 - 14 U 148/21

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall;

    Aus der Rechtsprechung wäre hier etwa das "Freiburger Persönlichkeitsinventar" oder der "Persönlichkeitsfragebogen MMPI" bekannt (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 30. Juli 2012 - 12 U 1089/10, Rn. 36 f., juris).

    Voraussetzung ist, dass eine solche Ersatzursache auch sicher feststellbar ist (BGH, aaO; vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1997 - VI ZR 376/96, Rn. 18, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 30. Juli 2012 - 12 U 1089/10, Rn. 49 - 52, juris).

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