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OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 554/02, 12 U 318/02 |
Zitiervorschläge
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 12 U 554/02, 12 U 318/02 (https://dejure.org/2004,11773)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung des Anspruchs auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung aus einem Untermietvertrag für den Zeitraum nach Beendigung eines Vertrages; Anspruch auf Herausgabe eines Ladenlokals und des eingebrachten Inventars auf Grund eines Untermietvertrages; Rechtliches ...
- Judicialis
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 556
Zur Herausgabeberechtigung des Untervermieters nach Beendigung eines befristeten Untermietvertrages - Einwand des unredlichen Verhaltens bei Kündigung des Hauptmietvertrags; Anforderungen an Konkretisierung des Streitgegenstands im Klageantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 19.03.2002 - 2 O 483/00
- OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 554/02, 12 U 318/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00
"P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 554/02
Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags sind danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie seines Interesses an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz festzulegen (vgl. BGH NJW 2003, 668, 669 f.). - OLG Hamm, 17.01.1992 - 30 U 36/91
Fristlose Kündigung bei Untervermietung durch den Untermieter
Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 554/02
Das rechtfertigt die fristlose Kündigung (vgl. LG Hamburg ZMR 2001, 39 f.; s.a. OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 783, 784 f.).