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   KG, 28.10.2010 - 12 U 62/10   

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https://dejure.org/2010,22654
KG, 28.10.2010 - 12 U 62/10 (https://dejure.org/2010,22654)
KG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 12 U 62/10 (https://dejure.org/2010,22654)
KG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 12 U 62/10 (https://dejure.org/2010,22654)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 254 Abs 1 BGB, § 7 StVG, § 9 StVG, § 18 StVG
    Schadenersatzanspruch wegen des Sturzes eines Fahrgastes in einem Linienbus: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten; Abwägung im Rahmen des Mitverschuldens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Fahrgastes in einem Linienbus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 1; StVG § 18; StVG § 7 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Sturz eines Fahrgastes in einem Linienbus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 41 O 254/09
  • KG, 28.10.2010 - 12 U 62/10
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 12 U 62/10
    Das lediglich nach § 18 Abs. 1 StVG gesetzlich vermutete Verschulden des Beklagten zu 2) bleibt im Rahmen der Abwägung außer Betracht, weil im Rahmen der Abwägung nur feststehende Umstände, also bewiesene oder unstreitige Tatsachen, berücksichtigt werden dürfen; die zur Haftung des Fahrers führende Schuldvermutung nach § 18 StVG jedoch nicht (vgl. hierzu bspw. BGH, Urteil vom 10. Januar 1995 - VI ZR 247/94 - NJW 1995, 1029).
  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98

    Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 12 U 62/10
    Nach ständiger Rechtsprechung verhält sich der Fahrgast, der sich während der Fahrt keinen festen Halt verschafft, obwohl ihm dies möglich wäre, grob schuldhaft (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 8. September 1999 - 13 U 45/99 - DAR 2000, 64; OLG Hamm, Urteil vom 27. Mai 1998 - 13 U 29/98 - NJW-RR 1998, 1402 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 12 U 62/10
    Nach ständiger Rechtsprechung verhält sich der Fahrgast, der sich während der Fahrt keinen festen Halt verschafft, obwohl ihm dies möglich wäre, grob schuldhaft (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 8. September 1999 - 13 U 45/99 - DAR 2000, 64; OLG Hamm, Urteil vom 27. Mai 1998 - 13 U 29/98 - NJW-RR 1998, 1402 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 24.01.1994 - 12 U 4227/92
    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 12 U 62/10
    Dem Geschädigten obliegt die Beweislast für den tatsächlichen Geschehensablauf und die Unfallursächlichkeit (vgl. Senat, Urteil vom 24. Januar 1994 - 12 U 4227/92 - juris).
  • KG, 16.10.1995 - 12 U 1438/94
    Auszug aus KG, 28.10.2010 - 12 U 62/10
    Allein aus dem Umstand, dass der Kläger zu Fall gekommen ist, ergibt sich kein Anzeichensbeweis oder Anscheinsbeweis für eine sorgfaltswidrige Fahrweise des Busfahrers (Senat, Urteil vom 16. Oktober 1995 - 12 U 1438/94 - VM 1996, 45 Nr. 61).
  • AG Bad Segeberg, 14.02.2013 - 17 C 219/12

    Fahrgastunfall in einem Linienbus: Anscheinsbeweis bei Sturz eines Fahrgastes

    Nach dem Gesagten ist die Beklagte zu 1. insgesamt beweisfällig dafür geblieben, dass die Klägerin ihrer Verpflichtung zur Eigensicherung nicht nachgekommen ist und sie daher ein unfallursächliches Mitverschulden an dem Sturz trifft, das die Gefährdungshaftung der Beklagten zu 1. einschränken oder ggf. sogar ausschließen würde (vgl. KG, Beschl. v. 28.10.2010 - 12 U 62/10, juris Rn. 19 ff.: Fahrgast läuft durch einen Mittelgang, ohne sich dabei festzuhalten).
  • OLG Naumburg, 09.06.2011 - 2 U 45/11

    Schadensersatz wegen Sturz in einer Straßenbahn: Anforderungen an die

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hat die Beklagte auch nicht nachgewiesen, dass sich die Klägerin etwa "ohne jedes Bestreben, einen Halt zu suchen", fortbewegt hätte (so KG Berlin, Urteil v. 28.10.2010, 12 U 62/10 - hier zitiert nach juris).
  • KG, 17.08.2011 - 22 W 50/11

    Bus - Fahrgaststurz - Haftung

    Der Antragstellerin obliegt die Beweislast für den tatsächlichen Geschehensablauf und die Unfallursächlichkeit (KG v. 28.10.2010 - 12 U 62/10, zitiert nach juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung verhält sich nämlich ein Fahrgast, der sich während der Fahrt keinen festen Halt verschafft, obwohl ihm dies möglich wäre, grob schuldhaft (KG v. 28.10.2010 - 12 U 62/10, zitiert nach juris; OLG Hamm v. 8.9.1999 - 13 U 45/99, DAR 2000, 64; OLG Hamm v. 27.5.1998 - 13 U 29/98, NJW-RR 1998, 1402).

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 71/14

    Deliktisches und vertragliches Schadensersatzbegehren eines Fahrgastes gegen den

    Wie bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, obliegt dem Geschädigten die Beweislast für den tatsächlichen Geschehensablauf und dessen Unfallursächlichkeit (KG, Urteil vom 28. Oktober 2010, Az: 12 U 62/10 VRR 2011, 64, Rdnr. 11 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 50/12

    Schadensersatzanspruch eines Fahrgastes wegen Sturzes infolge einer

    Nach einer in der Judikatur vertretenen Auffassung soll sich aus der Tatsache, dass ein Fahrgast zu Fall gekommen ist, kein Anzeichens- oder Anscheinsbeweis für eine sorgfaltswidrige Fahrweise des Busfahrers ergeben (KG VRR 2011, 64; KG VM 1996, 45, Nr. 61).
  • LG Berlin, 07.06.2011 - 57 S 110/11

    Bus - Rollstuhlfahrer, Sturz eines - Haftung

    Insbesondere begründet allein der Sturz der Klägerin keinen Anscheinsbeweis für eine sorgfaltwidrige Fahrweise des Busfahrers (KG, VRR 2011, 64).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2011 - 14e O 208/10

    Prüfung des Vorliegens schuldhafter Pflichtverletzung eines Busfahrers im Rahmen

    Eine Haftung kommt nur dann in Betracht, wenn die Fahrgäste durch einen Fahrfehler, wie etwa grundloses, übermäßiges Beschleunigen oder aber grundloses, übermäßiges Abbremsen, zu Schaden kommen (KG Berlin, Beschluss vom 28.10.2010. Au- 12 U 62/10).
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