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   OLG Koblenz, 11.05.2015 - 12 U 911/14   

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https://dejure.org/2015,11598
OLG Koblenz, 11.05.2015 - 12 U 911/14 (https://dejure.org/2015,11598)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.05.2015 - 12 U 911/14 (https://dejure.org/2015,11598)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Mai 2015 - 12 U 911/14 (https://dejure.org/2015,11598)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten für einen Pkw bei Vornahme der Reparatur durch dem Geschädigten nahestehende Personen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1
    Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten für einen Pkw bei Vornahme der Reparatur durch dem Geschädigten nahestehende Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ersatz fiktiver Reparaturkosten auch bei Reparatur durch Familienangehörige

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Voller Schadensersatz trotz Reparatur des Unfallfahrzeugs durch Bekannten

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Eigenreparatur entlastet den Schädiger nicht - "Überobligationsmäßige" Eigenleistungen des Geschädigten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.2013 - VI ZR 24/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Obergrenze ersatzfähiger Reparaturkosten bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2015 - 12 U 911/14
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag auf die tatsächlich angefallenen Bruttokosten beläuft, wenn der Geschädigte einen Kraftfahrzeugschaden sach- und fachgerecht reparieren lässt und die von der beauftragten Werkstatt berechneten Reparaturkosten die von dem eingeschalteten Sachverständigen angesetzten Kosten unterschreiten (NJW 2014, 535).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2015 - 12 U 911/14
    Wenn der Geschädigte sein Fahrzeug nicht in eine Werkstatt gibt, sondern selbst repariert, ist das ein überobligationsmäßiger Verzicht, der den Schädiger nicht entlastet (BGH NJW 1989, 3009).
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