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   OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 6/02   

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https://dejure.org/2002,3408
OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 6/02 (https://dejure.org/2002,3408)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.04.2002 - 12 UF 6/02 (https://dejure.org/2002,3408)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. April 2002 - 12 UF 6/02 (https://dejure.org/2002,3408)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Umfang der gerichtlichen Prüfung bei Klage auf Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1353 BGB
    Klage auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung; Schikaneverbot; Prüfung der steuerrechtlichen Voraussetzungen durch das Gericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung; Schikaneverbot; Prüfung der steuerrechtlichen Voraussetzungen durch das Gericht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gemeinsame Veranlagung - Pflicht zur wechselseitigen Rücksichtnahme

  • Judicialis

    BGB § 1353

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1353
    Veranlagung, gemeinsame; Zustimmung; Schikaneverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Familienrecht, Pflicht zur Mitwirkung an einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung bei Getrenntleben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 11.05.1993 - 29 U 162/91

    Trennung der Eheleute; Gemeinsame Einkommensteuerveranlagung; Wirtschaftliche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 6/02
    Entgegen der Auffassung der Beklagten (so allerdings auch OLG Hamm FamRZ 1994, 893) kommt es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits nicht darauf an, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Veranlagung tatsächlich vorlagen oder nicht.

    Der Senat läßt die Revision zu, da die Entscheidung vom Urteil des OLG Hamm vom 11. Mai 1993 (FamRZ 1994, 893) abweicht und - soweit ersichtlich - die Frage, ob die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung auch bei einem Streit über die Voraussetzungen grundsätzlich zu erklären ist, bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden worden ist.

  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74

    Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 6/02
    Dazu gehört es auch, finanzielle Lasten für den anderen Ehegatten möglichst gering zu halten und an einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung mitzuwirken (ständige Rechtsprechung: BGH NJW 1977, 378; OLG Hamm FamRZ 1998, 241; PalandtBrudermüller § 1353 BGB Rn. 12; Arens FamRZ 1999, 1559).
  • OLG Hamm, 19.06.1997 - 33 W 24/97
    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 6/02
    Dazu gehört es auch, finanzielle Lasten für den anderen Ehegatten möglichst gering zu halten und an einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung mitzuwirken (ständige Rechtsprechung: BGH NJW 1977, 378; OLG Hamm FamRZ 1998, 241; PalandtBrudermüller § 1353 BGB Rn. 12; Arens FamRZ 1999, 1559).
  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 128/02

    Zur Zustimmungspflicht eines Ehegatten zu einer gemeinsamen steuerlichen

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FuR 2002, 380 ff. veröffentlicht ist, hat die Beklagte für verpflichtet gehalten, der Zusammenveranlagung für das Jahr 1999 zuzustimmen.
  • OLG Naumburg, 28.06.2012 - 8 UF 12/12

    Familienrechtlicher Anspruch des einen Ehegatten gegen den anderen auf Zustimmung

    Mit Rücksicht darauf kann ein Ehegatte auch dann verpflichtet werden, der Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn es zweifelhaft erscheint, ob die Wahlmöglichkeit nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG besteht; ausgeschlossen ist die Pflicht zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung nur, wenn eine gemeinsame Veranlagung zweifelsfrei nicht in Betracht kommt (BGH a.a.O. unter Bezugnahme auf die Vorinstanz OLG Oldenburg, FuR 2002, 380, 381).

    Der Bundesgerichtshof ist in der zitierten Entscheidung (a.a.O.) nämlich der Auffassung der Vorinstanz (OLG Oldenburg) gefolgt, dass der familienrechtliche Anspruch auf Zustimmung zur einkommensteuerlichen Zusammenveranlagung erst dann entfällt, wenn für den die Zusammenveranlagung begehrenden Ehegatten offensichtlich keine wirtschaftlichen Vorteile erreicht werden können (BGH a.a.O., S. 182 f. unter Bezugnahme auf OLG Oldenburg, FuR 2002, 380, 381).

  • OLG Brandenburg, 01.02.2007 - 9 U 11/06

    Veranlagung zur Einkommenssteuer: Ausübung des Wahlrechts der Ehegatten für eine

    Für den Fall, dass die Zusammenveranlagung für den auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehegatte eine höhere Steuerbelastung als bei getrennter Veranlagung ergibt, ist der andere Ehegatte zum internen Ausgleich verpflichtet (BGH, NJW 1977, 378 ff; BGHZ 155, 249 ff; BGH, FamRZ 2005, 182 ff; OLG Oldenburg, FamRZ 2003, 159; OLG Hamm, FamRZ 1998, 241; OLG Düsseldorf, FamRZ 193, 70).
  • OLG Koblenz, 15.03.2004 - 13 UF 817/03

    Zulässigkeit der rückwirkenden Übertragung des halben Ausbildungsfreibetrages;

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