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   OLG Düsseldorf, 23.08.2000 - 12 W 41/00   

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https://dejure.org/2000,6204
OLG Düsseldorf, 23.08.2000 - 12 W 41/00 (https://dejure.org/2000,6204)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2000 - 12 W 41/00 (https://dejure.org/2000,6204)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2000 - 12 W 41/00 (https://dejure.org/2000,6204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbständiges Beweisverfahren; Risse; Bodengutachten ; Ursachenfeststellung; Rißbildungen ; Riß-Schäden

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1946
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 21 W 35/03

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei Geltendmachung von

    Der Senat vertritt mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Antragstellers zu bemessen ist und regelmäßig dem vollen Wert des Hauptsacheverfahrens entspricht (Senat BauR 2001, 1293f., BauR 2001, 995; ebenso: OLG Düsseldorf, 5. ZS, BauR 2001, 1785f.; OLG Düsseldorf, 12. ZS, BauR 2001, 1946f.OLG Bamberg BauR 2000, 444f.; OLG Dresden, BauR 2000, 1233ff.; OLG München, BauR 2002, 523f.).

    Bei dieser Sachlage kann zur Bemessung des Gegenstandswertes dann allerdings nicht der vom Sachverständigen für die Beseitigung anderer Mängel der Werkleistungen kalkulierte Aufwand (hier nachträgliche Verdichtung des unbefestigten Straßenrandes) herangezogen werden (vgl.: OLG Düsseldorf, 12 ZS, BauR 2001, 1946f.; ebenso für den Fall, dass der Sachverständige nur einen Teil der behaupteten Mängel feststellt: OLG Düsseldorf, 5 ZS, BauR 2001, 1785f. 1786; OLG Hamburg NJW-RR 2000, 827).

  • OLG Brandenburg, 13.07.2004 - 12 W 14/04
    Das bloße Stillschweigen einer Partei ist keine Vereinbarung nach § 7 ZSEG (vgl. OLG Nürnberg JVBL 1970, 69; OLG Hamm JVBL 1972, 45; Senatsbeschluss vom 14.12.2000 - 12 W 41/00).

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers liegt im vorliegenden Fall auch kein Ausnahmefall vor, nach dem Gründe des Vertrauensschutzes zwingend die Entschädigung eines Sachverständigen auf der Grundlage des § 7 ZSEG gebieten, auch wenn im Einzelfall die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vollständig erfüllt sind (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1999, 1528 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 14.12.2000 a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2003 - 5 Ta 218/02

    Ordnungsgeldbeschluss fünf Tage nach Urteilsverkündung, persönlich geladene

    Die Rechtfertigung für die Verhängung des Ordnungsgeldes liegt nicht in der Tatsache der Missachtung des Gerichts durch die Partei, die die entsprechende Anordnung unentschuldigt nicht befolgt, sondern allein darin, dass die gerichtliche Sachaufklärung pflichtwidrig behindert und somit der Fortgang des Verfahrens wegen des Ausbleibens der Partei vereitelt wird (LAG Niedersachsen, Beschl. v. 07.08.2002 - 10 Ta 306/02 -, MDR 2002, 1333 f.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.10.2000 - 12 W 41/00 -, zit. n. juris; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 01.08.1985 - 7 Ta 264/85 -, LAGE Nr. 3 zu § 51 ArbGG); Germelmann, aaO. Rn. 22 zu § 51 ArbGG).
  • LAG Sachsen, 20.05.2015 - 4 Ta 5/15

    Ermessensfehlerhafte Verhängung eines Ordnungsgeldes nach Urteilsverkündigung

    Die Rechtfertigung für die Verhängung des Ordnungsgeldes liegt nicht in der Tatsache der Missachtung des Gerichts durch die Partei, die die entsprechende Anordnung unentschuldigt nicht befolgt, sondern allein darin, dass die gerichtliche Sachaufklärung pflichtwidrig behindert und somit der Fortgang des Verfahrens wegen des Ausbleibens der Partei vereitelt wird ( LAG Niedersachen, Beschluss vom 07.08.2002 - 10 Ta 306/02 -, MDR 2002, 1333 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2000 - 12 W 41/00 -, zitiert nach Juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.1985 - 7 Ta 264/85 -, LAGE Nr. 3 zu § 51 ArbGG ; Germelmann u. a. ArbGG , 8. Auflage, Rdnr. 22 zu § 51 ArbGG ).
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