Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.09.2000 - 12 WF 88/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9387
OLG Schleswig, 04.09.2000 - 12 WF 88/00 (https://dejure.org/2000,9387)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.09.2000 - 12 WF 88/00 (https://dejure.org/2000,9387)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. September 2000 - 12 WF 88/00 (https://dejure.org/2000,9387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindschaftssachen; Beiordnung eines Rechtsanwaltes; Erforderlichkeit einer Beiordnung

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 78; ; ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 121 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 121 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in Kindschaftssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.10.1987 - 1 BvR 1471/86

    Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2000 - 12 WF 88/00
    Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, einer Seite einen Anwalt beizuordnen, wenn die andere Seite durch einen Behördenvertreter vertreten ist (BVerfG NJW 1988, 2597).
  • OLG Schleswig, 18.10.1991 - 1 W 93/89
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2000 - 12 WF 88/00
    Entgegen der Auffassung des Beklagten und einiger Oberlandesgerichte (vgl. u. a. Nachweise bei Zöller-Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 121 Rn. 6) folgt der Senat der langjährigen ständigen Rechtsprechung des bis 1998 in Schleswig-Holstein für Statusprozesse allein zuständigen 1. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (u. a. FamRZ 1992, 197) sowie dem Kammergericht (DAVorm, 1999, 901), dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (DAVorm, 2000, 505) und dem Oberlandesgericht Bamberg (FamRZ 1997, 377), wonach auch in Kindschaftssachen nicht von vornherein die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich ist, sondern nur dann, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint.
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2000 - 12 WF 88/00
    Die vom Beschwerdeführer zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 53) steht dem nicht entgegen, da sie einen Fall betrifft, in dem der Beklagte sich in einem Prozess mit Anwaltszwang verteidigen müsste.
  • OLG Bamberg, 24.07.1996 - 2 W 9/96

    Anwaltschaftliche Vertretung eines Kindes bei Feststellung seiner

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.09.2000 - 12 WF 88/00
    Entgegen der Auffassung des Beklagten und einiger Oberlandesgerichte (vgl. u. a. Nachweise bei Zöller-Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 121 Rn. 6) folgt der Senat der langjährigen ständigen Rechtsprechung des bis 1998 in Schleswig-Holstein für Statusprozesse allein zuständigen 1. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (u. a. FamRZ 1992, 197) sowie dem Kammergericht (DAVorm, 1999, 901), dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (DAVorm, 2000, 505) und dem Oberlandesgericht Bamberg (FamRZ 1997, 377), wonach auch in Kindschaftssachen nicht von vornherein die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich ist, sondern nur dann, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03

    Prozesskostenhilfe für minderjährigen Unterhaltskläger: Beiordnung eines

    Umgekehrt wird darüber hinaus, wenn auch nicht einhellig vertreten, dass der Grundsatz der Waffengleichheit es nicht erfordert, dass dem Gegner der durch das Jugendamt vertretenen Partei ein Rechtsanwalt beizuordnen ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 10 W 11/96 - FamRZ 1997, 1285; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 1989 - 3 W 208/89 - OLG Dresden, Beschluss vom 11. Juli 1997 - 10 W 957/97 - OLGR Dresden 1997, 386; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 12 WF 13/99 - FamRZ 2000, 1587; OLG Schleswig, Beschluss vom 04. September 2000 - 12 WF 88/00 - OLGR Schleswig 2001, 83; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 3 W 295/95 - FamRZ 1996, 226; anders OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Mai 1994 - 3 W 247/94 - FamRZ 1995, 241, Beschluss vom 05. März 1990 - 3 W 89/90 - FamRZ 1990, 1261).
  • OLG Schleswig, 11.01.2002 - 12 WF 226/01

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Dem schließt sich der Senat - in Abweichung von der früheren Rechtsprechung des 1. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (vgl. FamRZ 1992, 197) und in teilweise Abkehr von seiner Entscheidung vom 04.09.2000 (OLG-Report 2001, 83) - sowie unter Beibehaltung des Erfordernisses einer Bewertung des konkreten Einzelfalles an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht