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   KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20 - 122 Ss 69/20   

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KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20 - 122 Ss 69/20 (https://dejure.org/2020,37566)
KG, Entscheidung vom 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20 - 122 Ss 69/20 (https://dejure.org/2020,37566)
KG, Entscheidung vom 26. August 2020 - 3 Ws (B) 163/20 - 122 Ss 69/20 (https://dejure.org/2020,37566)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, Covid-19-bedingte Härte, Rechtsbeschwerdebegründung, Schuldform, Bußgeldbescheid

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 344 Abs 2 StPO, § 25 StVG, § 29 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b StVG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung bei fehlender Schuldformbezeichnung im Bußgeldbescheid; Anforderungen an die Verfahrensrüge der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren; Regelfahrverbot trotz ...

  • IWW

    GG Art. 103 Abs. 1; OWiG § 67 Abs. 2, 39 Abs. 3; StPO §§ 344 Abs. 2; StVG § 25, 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 2b
    OWiG, StPO, StVG, GG

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    OWi; Fahrverbot, kein Absehen wegen "Covid-19-bedingter Härte”

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rotlichtverstoß: Fahrverbot trotz Covid-19-bedingter Härte - Corona-Virus

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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot als Regelfolge wegen abstrakter

    Auszug aus KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20
    (1) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit bereits indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 3 Ws (B) 105/20 -, 6. März 2018 a.a.O.; 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 -, juris; 16. Februar 2016 - 3 Ws (B) 65/16 -, juris und 11. Januar 2017 - 3 Ws (B) 659/16 - BayObLG VRS 104, 437).

    Der Tatrichter ist in diesen Fällen gehalten, ein Fahrverbot anzuordnen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2018 a.a.O.).

    Augenblicksversagen beschreibt eine besondere Art der Fahrlässigkeit, nämlich die nur leichte, nicht weiter vorwerfbare Fahrlässigkeit durch momentane Unaufmerksamkeit, das klassischerweise bei Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen eine Rolle spielt (Senat, Beschluss vom 17. Januar 2018 a.a.O.; Krumm DAR Extra 2017, 743).

  • KG, 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20
    Aus dem Umstand, dass der Regelsatz des Bußgeldkatalogs verhängt worden ist, ist vielmehr zu folgern, dass dem Bußgeldbescheid die Annahme einer fahrlässigen Tatbegehung zugrunde liegt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. November 2019 - 3 Ws (B) 334/19 - und 6. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 -, juris).

    (1) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit bereits indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 3 Ws (B) 105/20 -, 6. März 2018 a.a.O.; 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 -, juris; 16. Februar 2016 - 3 Ws (B) 65/16 -, juris und 11. Januar 2017 - 3 Ws (B) 659/16 - BayObLG VRS 104, 437).

    (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juni 2020 - 3 Ws (B) 99/20 - und 6. März 2018 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 1 RBs 183/13

    Zu den Anforderungen an ein Augenblicksversagen bei einem Rotlichtverstoß

    Auszug aus KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20
    Ein Augenblicksversagen oder kurzzeitiges Fehlverhalten, das nicht vorkommen darf, aber erfahrungsgemäß auch dem sorgfältigen und pflichtbewussten Kraftfahrer unterläuft, das nicht als grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG oder nicht als grob fahrlässig zu bewerten ist, kann (muss aber nicht) vorgelegen haben, wenn der Betroffene ein unübersichtliches Verkehrsgeschehen falsch gedeutet oder eine verwirrende Verkehrsregelung falsch verstanden hat, auf eine besonders schwierige, insbesondere überraschend eingetretene Verkehrslage falsch reagiert hat oder ein Verkehrszeichen schlicht übersehen hat und die sichtbaren äußeren Umstände auch nicht auf eine Beschränkung oder ein Ge- oder Verbot hingedeutet haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2014 - IV-1 RBs 183/13 -, juris).

    Denn der Rotlichtverstoß ist nicht in einer besonders schwierigen, insbesondere überraschend eingetretenen Verkehrslage (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2015, 213) begangen worden.

  • KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Auszug aus KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20
    Indes ist keine Verkehrssituation ersichtlich, welche die Unaufmerksamkeit des Betroffenen und seine Sorgfaltswidrigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens in einem signifikant milderen Licht erscheinen lassen könnten (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 341/17 -, juris).

    Dies gilt umso mehr, als von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren - wie hier - einfährt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 a.a.O.).

  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Auszug aus KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20
    Nach dieser Regelung muss die Rechtsmittelbegründung die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen angeben, so dass das Gericht allein aufgrund der Beschwerdeschrift prüfen kann, ob - für den Fall, dass das Beschwerdevorbringen zutrifft - ein Verfahrensmangel vorliegt (BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 -, juris m.w.N.; Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2020 - 3 Ws (B) 107/20 -, 11. Mai 2020 - 3 Ws (B) 95/20 -, 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 -, juris; OLG Hamm NZV 2010, 214; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 344 Rdn. 20f. m.w.N.).

    Die dabei vom Tatgericht innerhalb des ihm eingeräumten Bewertungsspielraumes nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu treffenden Wertungen können vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob es sein Ermessen durch unzulässige Erwägungen überschritten und sich nicht nach den Grundsätzen und Wertmaßstäben des Gesetzes gerichtet hat (Senat, Beschlüsse vom 5. Februar 2019 a.a.O. und 3. Mai 2017 - 3 Ws (B) 102/17 -, juris).

  • KG, 24.02.2016 - 3 Ws (B) 95/16

    Absehen vom Fahrverbot wegen angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20
    Ausnahmen können sich allenfalls ergeben, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen Existenz droht (Senat NJW 2016, 1110) und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juni 2020 a.a.O. und 8. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 488/14 -, BeckRS 2015, 3026).
  • KG, 21.08.2018 - 3 Ws (B) 185/18

    Absehen vom Regelfahrverbot

    Auszug aus KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20
    In einem solchen Fall kann er sich nicht erfolgreich darauf berufen, aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen zu sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juni 2020 a.a.O., 18. Februar 2019 - 3 Ws (B) 33/19 -, 21. August 2018 - 3 Ws (B) 185/18 -, BeckRS 2018, 34158 und 11. Januar 2017 a.a.O.).
  • KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen eines Absehens von der Verhängung

    Auszug aus KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20
    Ausnahmen können sich allenfalls ergeben, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen Existenz droht (Senat NJW 2016, 1110) und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juni 2020 a.a.O. und 8. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 488/14 -, BeckRS 2015, 3026).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20
    (1) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit bereits indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 3 Ws (B) 105/20 -, 6. März 2018 a.a.O.; 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 -, juris; 16. Februar 2016 - 3 Ws (B) 65/16 -, juris und 11. Januar 2017 - 3 Ws (B) 659/16 - BayObLG VRS 104, 437).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20
    Diese Bindung der Sanktionspraxis dient der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der durch bestimmte Verkehrsverstöße ausgelösten Rechtsfolgen (BVerfG NZV 1996, 284).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10

    Strafschärfende Berücksichtung ausgeschiedener Taten und Gesetzesverletzungen

  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13

    Aufklärungsrüge (Begründung)

  • BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Änderung des zugrunde liegenden Sachverhalts;

  • BGH, 12.01.2012 - 1 StR 373/11

    Angriffsrichtung der Verfahrensrüge; Konzentrationsmaxime (Fristen); Ablehnung

  • BGH, 25.04.2012 - 1 StR 566/11

    Verfall (Auffangrechtserwerb; keine Rückwirkung; entgegenstehende Ansprüche

  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Antrag auf

  • KG, 16.02.2016 - 3 Ws (B) 65/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertung von bis zum 30. April 2014 vorgenommenen

  • KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19

    Revision im Strafverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf

  • KG, 20.06.2019 - 3 Ws (B) 208/19

    Leichte Fahrlässigkeit bei völligem Übersehen der Ampel

  • KG, 03.05.2017 - 3 Ws (B) 102/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen vom Fahrverbot aus

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 2 Ss OWi 616/08

    Zulassung; Rechtsbeschwerde; Versagung des rechtlichen Gehörs; Beweisantrag;

  • KG, 20.09.2018 - 3 Ws (B) 234/18

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen "Sicherung einer einheitlichen

  • KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22

    Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung; Anforderungen an die

    Aus dem Umstand, dass der Regelsatz des Bußgeldkatalogs verhängt worden ist, ist vielmehr zu folgern, dass dem Bußgeldbescheid die Annahme einer fahrlässigen Tatbegehung zugrunde liegt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2021 - 3 Ws (B) 288/21 - vom 28. Oktober 2021 - 3 Ws (B) 259/21 - vom 26. August 2020 - 3 Ws (B) 163/20 - und vom 6. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 -, beide juris).

    In einem solchen Fall kann er sich nicht erfolgreich darauf berufen, aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen zu sein (vgl. Senat, Beschluss vom 26. August 2020 a.a.O.).

    Ausnahmen können sich allenfalls ergeben, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen Existenz droht (vgl. Senat NJW 2016, 1110) und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 26. August 2020 a.a.O.).

  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 33/22

    1. Wird gerügt, das Gericht habe unter Verstoß gegen § 187 Abs. 1 Satz 1 GVG ohne

    Die auf die Sachrüge durch das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen vorzunehmende Prüfung (vgl. Senat NStZ 2020, 428; Beschlüsse vom 6. Juli 2021 - 3 Ws (B) 154/21 - und 26. August 2020 - 3 Ws (B) 163/20 -, juris) hat durchgreifenden Bedenken weder an der Existenz der Erklärung der Einspruchsbeschränkung, noch an deren Wirksamkeit ergeben.

    Gemäß § 67 Abs. 2 OWiG kann der Einspruch auf einzelne Beschwerdepunkte, namentlich - wie hier - auf die Rechtsfolgen insgesamt, beschränkt werden, sofern die im Bußgeldbescheid beschriebene Tat als solche hinreichend konkretisiert ist (vgl. Senat, Beschluss vom 26. August 2020 a.a.O.; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 67 Rdn. 34e; Ellbogen in KK-OWiG 5. Aufl., § 67 Rdn. 55 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 28.02.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 28/22

    Zulässige Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf Höhe der

    Aus dem Umstand, dass der Regelsatz des Bußgeldkatalogs verhängt worden ist, ist vielmehr zu folgern, dass dem Bußgeldbescheid die Annahme einer fahrlässigen Tatbegehung zugrunde liegt (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; KG Berlin, Beschlüsse vom 26. August 2020 - 3 Ws (B) 163/20 -, vom 6. November 2019 - 3 Ws (B) 334/19 - und 6. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 -).
  • KG, 21.04.2022 - 3 Ws (B) 64/22

    Voraussetzungen eines Absehens von der Anordnung eines Fahrverbots beim

    Aus dem Umstand, dass der - wegen einer Voreintragung erhöhte - Regelsatz des Bußgeldkatalogs verhängt worden ist, ist vielmehr zu folgern, dass dem Bußgeldbescheid die Annahme einer fahrlässigen Tatbegehung zugrunde liegt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2021 - 3 Ws (B) 288/21 -, vom 26. August 2020 - 3 Ws (B) 163/20 - und vom 6. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 -, beiden letzten juris).
  • AG Eilenburg, 30.09.2021 - 8 OWi 956 Js 12381/21

    Leivtex XV3 Messung, Verwertbarkeit, Absehen vom Fahrverbot

    Aus dem Umstand, dass der Regelsatz des Bußgeldkatalogs verhängt worden ist, ist vielmehr unter Ansehung von § 1 Abs. 2 BKatV zu folgern, dass dem Bußgeldbescheid die Annahme einer fahrlässigen Tatbegehung zugrunde liegt (vgl. nur OLG Bamberg, Beschl. v. 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05 -, NJW 2006, 627; KG Berlin, Beschl. v. 26.08.2020 - 3 Ws [B] 163/20 -, juris).
  • AG Eilenburg, 25.11.2021 - 8 OWi 951 Js 14242/21

    Keine Regelfahrverbotsanordnung beo Geschwindigkeitsverstößen, die mit dem

    Aus dem Umstand, dass der Regelsatz des Bußgeldkatalogs verhängt worden ist, ist vielmehr unter Ansehung von § 1 Abs. 2 BKatV zu folgern, dass dem Bußgeldbescheid die Annahme einer fahrlässigen Tatbegehung zugrunde liegt (vgl. nur OLG Bamberg, Beschl. v. 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05 -, NJW 2006, 627; KG Berlin, Beschl. v. 26.08.2020 - 3 Ws [B] 163/20 -, juris).
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