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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1994 - 13 B 10166/94   

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https://dejure.org/1994,3402
OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1994 - 13 B 10166/94 (https://dejure.org/1994,3402)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.03.1994 - 13 B 10166/94 (https://dejure.org/1994,3402)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. März 1994 - 13 B 10166/94 (https://dejure.org/1994,3402)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dienstherr; Bestenauslese ; Beförderungsdienstposten; Anforderungsprofil; Bewerbungsverfahren ; Auswahlentscheidung

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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1994 - 13 B 10166/94
    Welche Anforderungen die einzelnen Dienstposten an ihre Inhaber an Fähigkeiten, Fertigkeiten, Fachkenntnissen und Motivation stellen, welche Anforderungen also der Dienstherr an die einzelnen Dienstposten stellt, ist ein ihm vorbehaltener Akt wertender Erkenntnis, dem gegenüber sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken hat, ob die Grenzen der eingeräumten Beurteilungsermächtigung überschritten sind (vgl. für den Fall der dienstlichen Beurteilung die st. Rspr. der Verwaltungsgerichte, z. B. BVerwGE 60, 245).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Dabei muß das Anforderungsprofil zur Gewährleistung eines hinreichenden Rechtsschutzes des unterlegenen Bewerbers nach Art. 19 Abs. 4 GG so dokumentiert sein, daß die Auswahlentscheidung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG überprüft werden kann (Hess. VGH 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - ZBR 1994, 347, 348; OVG Schleswig-Holstein 2. Dezember 1996 - 3 M 94/96 - NVwZ-RR 1997, 373, 374; OVG Rheinland-Pfalz 14. März 1994 - 13 B 10166/94 - DÖD 1994, 294).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    dd) Die Einhaltung dieser Maßstäbe unterliegt auch der gerichtlichen Kontrolle, weil mit der Festlegung des Anforderungsprofils ein wesentlicher Teil der Auswahlentscheidung vorweggenommen wird (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24. August 2004 - 5 ME 92/04 -, NdsRpfl 2004, S. 322 sowie bereits Beschluss vom 21. November 1995 - 5 M 6322/95 -, NVwZ-RR 1996, S. 677; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. März 1994 - 13 B 10166/94 -, DÖD 1994, S. 294 ; Zängl, in: GKÖD Bd. I, K § 8 Rn. 8).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Die Einhaltung dieser Maßstäbe unterliegt auch der gerichtlichen Kontrolle, weil mit der Festlegung des Anforderungsprofils ein wesentlicher Teil der Auswahlentscheidung vorweggenommen wird (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24. August 2004 - 5 ME 92/04 -, NdsRpfl 2004, S. 322 sowie bereits Beschluss vom 21. November 1995 - 5 M 6322/95 -, NVwZ-RR 1996, S. 677; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. März 1994 - 13 B 10166/94 -, DÖD 1994, S. 294 ; Zängl, in: GKÖD Bd. I, K § 8 Rn. 8).
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