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   FG München, 19.06.2007 - 13 K 2602/03   

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https://dejure.org/2007,23725
FG München, 19.06.2007 - 13 K 2602/03 (https://dejure.org/2007,23725)
FG München, Entscheidung vom 19.06.2007 - 13 K 2602/03 (https://dejure.org/2007,23725)
FG München, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - 13 K 2602/03 (https://dejure.org/2007,23725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommenssteuerliche Beurteilung von Einkünften aus der Vermietung von Flugzeugen; Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung im Verfahren gegen den geänderten Steuerbescheid; Rechtmäßigkeit der Änderung eines ...

  • Judicialis

    AO § 165 Abs. 2; ; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 22 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfte aus der Vermietung von in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugen begründen, wenn der Vermieter keine sonstigen Leistungen erbringt; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und keine gewerblichen Einkünfte

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfte aus der Vermietung von in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugen begründen, wenn der Vermieter keine sonstigen Leistungen erbringt - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und keine gewerblichen Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    Die Tatbestände des § 21 EStG
    Unbewegliches Vermögen
    Allgemeines
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 22.12.1987 - IV B 174/86

    Erstreckung der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung auf nachrangige

    Auszug aus FG München, 19.06.2007 - 13 K 2602/03
    Im Übrigen ist der Grund der Vorläufigkeit mit dem Hinweis auf das mögliche Vorliegen von Liebhaberei hinreichend bezeichnet (BFH-Urteil vom 22. Dezember 1987 IV B 174/86, BStBl II 1988, 234).

    a) Denn nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1987 IV B 174/86, BStBl II 1988, 234) wird die angeordnete Vorläufigkeit auch auf die nachrangigen Einzelfragen ausgedehnt.

  • BFH, 27.01.2000 - IV R 33/99

    Pferdezucht als Liebhaberei

    Auszug aus FG München, 19.06.2007 - 13 K 2602/03
    Misslingt der Nachweis, so folgt daraus, dass die verlustbringende Tätigkeit nur aus persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt wurde, die dem Bereich der steuerlich unbeachtlichen Lebensführung zuzurechnen sind (BFH-Urteil vom 27. Januar 2000 IV R 33/99, BStBl II 2000, 227 m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds

    Auszug aus FG München, 19.06.2007 - 13 K 2602/03
    Sie vermögen daher auch keine positive Einkunftserzielungsabsicht zu begründen (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1998 IX R 49/95, BStBl II 1999, 468 undvom 21. November 2000 IX R 2/96, BFH/NV 2001, 523).
  • BFH, 08.12.1998 - IX R 49/95

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Ankaufsrecht

    Auszug aus FG München, 19.06.2007 - 13 K 2602/03
    Sie vermögen daher auch keine positive Einkunftserzielungsabsicht zu begründen (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1998 IX R 49/95, BStBl II 1999, 468 undvom 21. November 2000 IX R 2/96, BFH/NV 2001, 523).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG München, 19.06.2007 - 13 K 2602/03
    Dies gilt gleichermaßen für Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 S. 1 EStG) wie auch für Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG; BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, 766 m.w.N.), mithin auch für die - im Streitfall einschlägigen - Einkünfte aus VuV (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG) oder die vom FA zu Unrecht angenommenen sonstigen Einkünfte in Gestalt der Leistungseinkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG).
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus FG München, 19.06.2007 - 13 K 2602/03
    Als wesentliches Indiz gilt dabei, ob die Betätigung nach ihrer Art und Gestaltung und nach den Ertragsaussichten ein positives Gesamtergebnis erwarten lässt (vgl. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BStBl II 2000, 676).
  • BFH, 02.06.1999 - X R 149/95

    Liebhaberei nicht allein aufgrund von Verlustperioden

    Auszug aus FG München, 19.06.2007 - 13 K 2602/03
    Vielmehr muss aus weiteren objektiven Umständen die Feststellung möglich sein, ob die Absicht, positive Einkünfte zu erwirtschaften, besteht oder nicht (BFH-Urteil vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23 m.w.N.).
  • BFH, 28.08.1987 - III R 273/83

    Abgrenzung zwischen Erzielung gewerblicher Einkünfte und Liebhaberei bei

    Auszug aus FG München, 19.06.2007 - 13 K 2602/03
    Längere Verlustperioden reichen dabei für sich allein gesehen nicht aus, um eine Betätigung als Liebhaberei anzusehen und dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuweisen (BFH-Urteil vom 28. August 1987 III R 273/83, BStBl II 1988, 10).
  • BFH, 25.04.1985 - IV R 64/83

    Vorläufige Steuerfestsetzung nur im Hinblick auf ungewisse Tatsachen zulässig

    Auszug aus FG München, 19.06.2007 - 13 K 2602/03
    Denn zum Umfang der Vorläufigkeit muss dem Steuerpflichtigen im Steuerbescheid oder in den Erläuterungen mitgeteilt werden, welche Tatsachen das FA als ungewiss ansieht (Bundesfinanzhof -BFH-Urteil vom 25. April 1985 IV R 64/83, BStBl II 1985, 648).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 23/98

    Vorläufigkeitsvermerk im Änderungsbescheid

    Auszug aus FG München, 19.06.2007 - 13 K 2602/03
    c) Im Streitfall verweisen die Kläger zwar zu Recht darauf, dass das FA dadurch, dass es dem Änderungsbescheid vom 2. Juni 1998 einen geänderten Vorläufigkeitsvermerk beigefügt hat, der sich nicht (mehr) auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezog, nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 23/98, BStBl II 2000, 282) den bisherigen Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb aufgehoben hat.
  • BFH, 02.05.2000 - IX R 71/96

    Einkunftsart bei Flugzeugvermietung

  • BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02

    Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

  • BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97

    Beweislast bei Feststellungsbescheiden

  • BFH, 06.03.1992 - III R 47/91

    Änderungen eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids (§ 165 Abs. 2 S. 1 AO

  • BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97

    Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen

  • BFH, 07.02.1995 - IX R 68/92

    Vorläufigkeitsvermerk bei der Steuerfestsetzung der Einkünfte aus Vermietung und

  • FG Münster, 16.04.2015 - 3 K 1402/12

    Ermittlung des Werts einer vermögensverwaltend tätigen KG

    Den Einspruch wies der Beklagte durch Einspruchsentscheidung vom 02.04.2012 unter Hinweis auf die Urteile des BFH vom 02.05.2000 (IX R 71/96, BStBl. II 2000, 467) und des Finanzgerichts München vom 09.06.2007 (13 K 2602/03, zitiert nach juris) zurück.

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 02.05.2000 IX R 71/96, BStBl. II 2000, 467 und FG München, Urteil vom 09.06.2007 13 K 2602/03, zitiert nach juris), nach der derartige Fondsgesellschaften keine gewerblichen Einkünfte sondern solche aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG erzielen.

  • FG Sachsen, 13.04.2018 - 8 V 311/18

    Zugrundelegung vorläufig berücksichtigter Verluste aus Gewerbebetrieb als nicht

    Während das FG München mit Urteil vom 19. Juni 2007 13 K 2602/03, auf das sich der Antragsgegner bezieht, die Einkunftserzielungsabsicht als gemeinsames, allen sieben Einkunftsarten immanentes Tatbestandsmerkmal für vorrangig hält, weil sich bei ihrem Fehlen die Zuordnung der fraglichen Betätigung zu einer bestimmten Einkunftsart erübrige, sehen das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 6. Juni 2007 1 K 2445/05 und im Nachgang auch der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17. März 2010 IV R 60/07 die Einkünftequalifikation jedenfalls dann als vorrangig an, wenn mit ihr die Entscheidung einhergeht, nach welchen Vorschriften die Einkünfte zu ermitteln sind.
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