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   LG Dresden, 31.05.2006 - 13 S 494/05   

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https://dejure.org/2006,28716
LG Dresden, 31.05.2006 - 13 S 494/05 (https://dejure.org/2006,28716)
LG Dresden, Entscheidung vom 31.05.2006 - 13 S 494/05 (https://dejure.org/2006,28716)
LG Dresden, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 13 S 494/05 (https://dejure.org/2006,28716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    Regulierungsabkommen kartellrechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Dresden, 31.05.2006 - 13 S 494/05
    Der Geschädigte verstößt jedoch nicht bereites dann gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, wenn er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis bei Unternehmen dieser Art aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2005, Az: VI ZR b9/05; Urt. V. 19.04,2005, Az: VI ZR 37/04, m.w.N.).
  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97

    Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines

    Auszug aus LG Dresden, 31.05.2006 - 13 S 494/05
    Diese Vorgehensweise der Beklagten, d.h. dem Kläger einen Maximalmietpreis, der von ihr ersetzt wird, vorzugeben, verstößt jedoch gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, denn dadurch wird in den deliktsrechtlich geschützten Gewerbebetrieb konkurrierender Mietwagenfirmen eingegriffen {vgl. BGH, Urt. v. 13.10.1998, Az: VI ZR 357/97).
  • OLG Hamm, 20.03.2000 - 13 U 181/99

    Anscheinsbeweis; Auffahren; Vorangegangener Fahrspurwechsel; Mietwagenkosten;

    Auszug aus LG Dresden, 31.05.2006 - 13 S 494/05
    e) Von dem insgesamt dam Kläger für die Anmietung des Ersatzfahrzeugs in Rechnung gestellten Betrag hat der Kläger zutreffend 10% für ersparte Eigenaufwendungen abgezogen, die der Geschädigte sich regelmäßig im Rahmen des Vorteilsausgleichs anrechnen lassen muss (OLG Hamm, Urt. v. 20.03.2000, Az: 13 U 181/99; LG Freiburg, Urt. v. 13.02.1990, Az; 7 S 40/89; Palandt, 63. Aufl., § 249, Rn. 32, m.w.N.).
  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus LG Dresden, 31.05.2006 - 13 S 494/05
    Das erstinstanzliche Gericht hat zwar -entgegen der Auffassung des Klägersdie Aussage der Zeugin nicht unter Verstoß gegen § 355 ZPO verwertet, denn einen persönlichen Eindruck von der Zeugin hätte sich das Gericht nur dann machen müssen, wenn es auf deren Glaubwürdigkeit abgestellt hätte (BGH, Urt. v. 04.02.1997, Az: XI ZR 160/96; Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 355, Rn. 1a).
  • LG Freiburg, 13.02.1990 - 7 S 40/89

    Bemessung von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Dresden, 31.05.2006 - 13 S 494/05
    e) Von dem insgesamt dam Kläger für die Anmietung des Ersatzfahrzeugs in Rechnung gestellten Betrag hat der Kläger zutreffend 10% für ersparte Eigenaufwendungen abgezogen, die der Geschädigte sich regelmäßig im Rahmen des Vorteilsausgleichs anrechnen lassen muss (OLG Hamm, Urt. v. 20.03.2000, Az: 13 U 181/99; LG Freiburg, Urt. v. 13.02.1990, Az; 7 S 40/89; Palandt, 63. Aufl., § 249, Rn. 32, m.w.N.).
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