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   LG Essen, 27.09.2005 - 13 S 115/05   

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https://dejure.org/2005,16434
LG Essen, 27.09.2005 - 13 S 115/05 (https://dejure.org/2005,16434)
LG Essen, Entscheidung vom 27.09.2005 - 13 S 115/05 (https://dejure.org/2005,16434)
LG Essen, Entscheidung vom 27. September 2005 - 13 S 115/05 (https://dejure.org/2005,16434)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Geschädigten eines Verkehrsunfalls auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten; Berechnung eines Schadens auf der Grundlage eines eingeholten Sachverständigengutachtens als Erfüllen der Pflicht des Geschädigten zur ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Reparatur in markengebundener Werkstatt

  • kfz-expert.de

    Maßgeblichkeit der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Vertragswerkstatt und der Erstattungsfähigkeit der Kosten einer weiteren sachverständigen Stellungnahme

  • captain-huk.de

    Zur fiktiven Abrechnung und zu den Kosten der Reparaturbestätigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 362 Abs. 1
    Anspruch des Geschädigten eines Verkehrsunfalls auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten; Berechnung eines Schadens auf der Grundlage eines eingeholten Sachverständigengutachtens als Erfüllen der Pflicht des Geschädigten zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Essen, 27.09.2005 - 13 S 115/05
    Der Geschädigte hat nämlich grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten unabhängig davon, ob er seinen Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (vgl. nur BGH NJW 2003, 2086 ff.; Palandt/Heinrichs, 64. Auflage, § 249 BGB, Rdnr. 26).

    Doch genügt im allgemeinen, dass er den Schaden auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens berechnet, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen läßt, dem konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden (vgl. BGH NJW 2003, 2086 ff.).

    Bei dem Bemühen um eine wirtschaftlich vernünftige Objektivierung des Restitutionsbedarfs im Rahmen von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB darf nicht das Grundanliegen dieser Vorschrift aus den Augen verloren werden, dass dem Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers ein möglichst vollständiger Schadensausgleich zukommen soll (vgl. BGH NJW 2003, 2086 ff.).

    Zwar ist vom Ansatz her der Auffassung beizutreten, dass der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, sich auf diese verweisen lassen muss (BGH NJW 2003, 2086 ff.; Palandt/Heinrichs, 64. Auflage, § 249 BGB, Rdnr. 14 und 24).

  • LG Essen, 23.10.2007 - 13 S 103/07
    Ausgangspunkt ist insoweit die schadensrechtliche Vorschrift des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB, wonach der Geschädigte den zur Reparatur objektiv erforderlichen Geldbetrag verlangen kann, und zwar auch dann, wenn er das beschädigte Fahrzeug nicht oder zu tatsächlich günstigeren Konditionen repariert hat (vgl. bereits LG Essen, Urteil vom 27.09.2005, Az.: 13 S 115/05).
  • LG Frankfurt/Oder, 13.11.2007 - 6a S 96/07

    Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven

    Lediglich bei einer fiktiver Abrechnung wird in der Instanzrechtsprechung nicht einheitlich beurteilt, ob der Geschädigte ebenfalls die Erstattung von Reparaturkosten in der Höhe verlangen kann, wie sie in einer Markenwerkstatt anfallen würden (so die herrschende Auffassung, die auch in der Literatur geteilt wird: LG Aachen, Urteil vom 07.04.2005, Az.: 6 S 200/04; LG Essen, Urteil vom 27.05.2005, Az.: 13 S 115/05; LG Trier, Urteil vom 20.09.2005, Az.: 1 S 112/05; LG Bochum, Urteil vom 09.09.2005, Az.: 5 S 79/05; AG München, Urteil vom 20.06.2006, Az.: 343 C 34380/05; AG Hamm, Urteil vom 10.04.2007, Az.: 17 C 409/06; AG Aachen, Urteil vom 25.07.2005, Az.: 5 C 81/05; AG Hagen, Urteil vom 26.01.2006, Az.: 26.01.2006; AG Hamm, NZV 2005, 649; Sanden/Völz, Sachschadensrecht des Kraftverkehrs, 8. Auflage, Rn. 88; Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 23. Auflage Rn. D 26; Bamberger/Roth/Schubert, BGB, 2. Auflage, § 249 Rn. 217), oder ob nur diejenigen Reparaturkosten als erforderlich anzusehen sind, wie sie in einer freien Werkstatt entstehen würden, wenn der Schädiger den Geschädigten konkret auf eine derartige Möglichkeit verweist (so LG Heidelberg, Urteil vom 25.04.2006, Az.: 2 S 55/05; LG Berlin, NZV 2006, 656; AG Göttingen, Urteil vom 07.03.2007, Az.: 25 C 11/07; AG Dortmund, Urteil vom 07.06.2005, Az.: 121 C 909/05).
  • AG Hattingen, 22.02.2017 - 16 C 93/16

    Nach Unfall: Ungerechtfertigte Kürzungen der Versicherung

    Gemäß 8 249 Abs. 2, S. 1 BGB kann der Geschädigte den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag verlangen und zwar auch dann, wenn er das beschädigte Fahrzeug nicht oder zu tatsächlich günstigeren Konditionen repariert hat (vgl. LG. Essen, Urt. v. 27.9. 2005 - 13 S 115/05 und Urt. v. 23.10.2007 - 13 8 103/07).
  • LG Wuppertal, 12.12.2007 - 8 S 34/07

    Fiktive Schadensberechnung auf Grundlage in Ansatz gebrachter

    Deshalb darf der Geschädigte bei der Schadensberechnung, gleich ob fiktiv oder nach real erfolgter Reparatur, regelmäßig die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrundelegen (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 249 Rn. 14; MüKo-Oetker, 5. Aufl., § 249 Rn. 350; OLG Düsseldorf, Urt. v. 5.11.2007, 1 U 64/07; LG Trier NJW 2005, 1108; LG Köln, Urt. v. 31.5.06, 13 S 4/06; LG Mainz, Urt. v. 31.5.06, 3 S 15/06; LG Essen, Urt. v. 27.5.05, 13 S 115/05; LG Bochum ZfSch 2006, 205; Diehl, ZfSch 2007, 30).
  • AG Krefeld, 06.06.2007 - 4 C 37/07

    Erstattung fiktiver Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall;

    0 5 ( 1 S 112/05), des Landgerichts C vom 31.8.05 ( 21 S 110/05) und des Landgerichts G vom 27.5.05 (13 S 115/05).
  • LG Wuppertal, 18.10.2007 - 8 S 60/07

    Berufung i.F.e. fiktiven Schadensberechnung anhang der Stundenverrechnungssätze

    Deshalb darf der Geschädigte bei seiner Schadensberechnung, gleich ob fiktiv oder nach real erfolgter Reparatur, auch weiterhin die Stundensätze einer solchen markengebundenen Fachwerkstatt zugrundelegen (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 249 Rn. 14; LG Trier NJW 2005, 1108; LG Köln, Urt. v. 31.5.06, 13 S 4/06; LG Mainz, Urt. v. 31.5.06, 3 S 15/06; LG Essen, Urt. v. 27.5.05, 13 S 115/05; LG Bochum ZfSch 2006, 205; Diehl, ZfSch 2007, 30).
  • AG Bad Freienwalde, 11.05.2007 - 22 C 56/06

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit fiktiver

    A.A. AG Hagen, Urt. v. 26.01.2006 - 19 C 340/05; AG Hamm NZV 2005, 649, 650; LG Aachen NZV 2005, 649; LG Essen, Urt. v. 27.05.2006 - 13 S 115/05).
  • AG Hattingen, 11.02.2021 - 5 C 136/19
    Gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB kann der Geschädigte den zur Reparatur objektiv erforderlichen Geldbetrag verlangen und zwar auch dann, wenn er das beschädigte Fahrzeug nicht oder zu tatsächlich günstigeren Konditionen repariert hat (vgl. Landgericht Essen, Urteil vom 27.09.2005, Aktenzeichen : 13 S 115/05, und Urteil vom 23.10.2007, Aktenzeichen: 13 S 103/07).
  • AG Zwickau, 15.09.2009 - 23 C 320/09
    Auch die Sachverständigenkosten in Höhe von 33, 32 EUR sind erstattungsfähig (vgl. LG Essen 13 S 115/05).
  • AG Hattingen, 08.11.2018 - 5 C 120/17

    Unfallregulierung, Gutachten, Sachverständigenhonorar, Kostenpauschale,

    Gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB kann der Geschädigte den zur Reparatur objektiv erforderlichen Geldbetrag verlangen und zwar auch dann, wenn er das beschädigte Fahrzeug nicht oder zu tatsächlich günstigeren Konditionen repariert hat (vgl. Landgericht Essen, Urteil vom 27.09.2005, Aktenzeichen 13 S 115/05, und Urteil vom 23.10.2007, Aktenzeichen 13 S 103/07).
  • AG Hattingen, 03.04.2017 - 11 C 262/16
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