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   LG Saarbrücken, 13.02.2015 - 13 S 153/14   

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https://dejure.org/2015,2917
LG Saarbrücken, 13.02.2015 - 13 S 153/14 (https://dejure.org/2015,2917)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.02.2015 - 13 S 153/14 (https://dejure.org/2015,2917)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Februar 2015 - 13 S 153/14 (https://dejure.org/2015,2917)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Aufsichtspflicht, Eltern, radfahrendes Kind

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Aufsichtspflicht der Eltern eines Rad fahrenden Kindes

  • beck-blog

    8 jähriger fährt mit Rad in verkehrsberuhigtem Bereich gegen Auto: Aufsichtspflicht verletzt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das radfahrende Kind - die Aufsichtspflicht der Eltern

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Aufsichtspflicht über 9-jähriges Kind beim Fahrradfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Minderjähriger Radfahrer und die elterliche Aufsichtspflicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Elterliche Aufsichtspflicht bei Rad fahrendem 9-jährigem Kind

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Überspannung der elterlichen Aufsichtspflicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kleiner Radfahrer stößt gegen Auto - Eltern dürfen ein achteinhalb Jahre altes Kind mit Übung im Radfahren unbeaufsichtigt fahren lassen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein 8-jährigen Kind allein Rad fährt und dabei mit einem Fahrzeug zusammenstößt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Radfahrende schulpflichtige Kinder: Beim Befahren von verkehrsberuhigten Bereichen genügt die Belehrung über allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme der elterlichen Aufsichtspflicht - Erlernen eines selbstständigen und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 720
  • NZV 2015, 386
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.02.2015 - 13 S 153/14
    Dabei kommt es für die Haftung nach § 832 BGB stets darauf an, ob der Aufsichtspflicht nach den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falles genügt worden ist (BGH, st. Rspr.; vgl. zuletzt Urt. v. 15.11.2012 - I ZR 74/12, VersR 2013, 865 m.w.N.).

    Vielmehr ist bei der Beurteilung der Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Eltern nach § 1626 Abs. 2 BGB den gesetzlichen Auftrag haben, ihre Kinder zu verantwortungsbewussten und selbstständig handelnden Erwachsenen zu erziehen, was eine mit zunehmender Reife des Kindes sukzessive größer werdende Gewährung von Freiraum zum "Entdecken von Neuland" voraussetzt (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2012 aaO; Gebhardt, DAR 2006, 686; Lang, jurisPR-VerkR 19/2014 Anm. 2; ders., 51. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2013, Schriftenreihe, 61, 79, 82, jew. m.w.N.).

  • LG Coburg, 21.08.2008 - 33 S 66/08

    Zum Umfang der Aufsichtspflicht von Eltern für ihr knapp acht Jahre altes, Rad

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.02.2015 - 13 S 153/14
    Deshalb ist auch eine unbeaufsichtigte Teilnahme am Straßenverkehr durch fahrradfahrende Kinder in verkehrsberuhigten Zonen - wie hier - ohne weiteres zulässig (Staudinger aaO Rn. 137; Kuhn, 51. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2013, Schriftenreihe, S. 43, 53), da nur in diesen Verkehrsbereichen die Defizite der Kinder durch entsprechend vorsichtiges und verantwortungsbewusstes Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer ausgeglichen werden (Staudinger aaO Rn. 137; vgl. für eine Sackgasse auch LG Coburg, Hinweisbeschluss vom 21.08.2008 - 33 S 66/08, Pressemitteilung vom 26.09.2008 Nr. 386/08, abgedruckt in juris).

    Denn er war - wie sich aus der Anhörung der Zweitbeklagten und der Vernehmung des Kindes nachvollziehbar ergibt - im Radfahren geübt und hatte bis zum streitigen Vorfall durch seine Fahrweise keinen Anlass gegeben, ihn "engmaschiger" zu überwachen (vgl. hierzu auch LG Coburg, Hinweisbeschluss vom 21.08.2008 - 33 S 66/08, Pressemitteilung vom 26.09.2008 Nr. 386/08, abgedruckt in juris).

  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 51/08

    Schadensersatzpflicht der Eltern eines 5 ½ jährigen Kindes wegen der Beschädigung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.02.2015 - 13 S 153/14
    Diese Grundsätze sind durch die Anhebung der Deliktsfähigkeit von Kindern im Straßenverkehr im Jahre 2002 nicht verändert worden (vgl. BGH, Urt. v. 24.03.2009 - VI ZR 51/08, VersR 2009, 788; OLG Koblenz, Schaden-Praxis 2009, 280; Lang, jurisPR-VerkR 19/2014 Anm. 2 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 199/08

    Anforderungen an das Maß der gebotenen Aufsicht bei Kindern im Alter von 7 ½

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.02.2015 - 13 S 153/14
    zu beweisen (vgl. stellv. BGH, Urt. v. 01.07.1986 - VI ZR 214/84, VersR 1986, 1210 und v. 24.03.2009 - VI ZR 199/08, VersR 2009, 790).
  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.02.2015 - 13 S 153/14
    Vielmehr genügt es beim Befahren von verkehrsberuhigten Bereichen, die nicht zum fließenden Verkehr gehören (vgl. Kammer, Urt. v. 20.07.2007 - 13 A S 13/07, DAR 2008, 216), wenn das Kind - wie hier - über allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und den im ruhenden Verkehr maßgeblichen Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. nur Kammer, Urt. v. 19.07.2013 - 13 S 61/13, ZfS 2013, 564 m.w.N.) auch im Verhältnis zu Autofahrern aufgeklärt und zu dessen Beachtung angehalten worden ist.
  • BGH, 25.07.2006 - X ZR 182/05

    Reisebüro nicht zum Hinweis auf eine Reiseabbruchversicherung verpflichtet

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.02.2015 - 13 S 153/14
    Vielmehr ist bei der Beurteilung der Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Eltern nach § 1626 Abs. 2 BGB den gesetzlichen Auftrag haben, ihre Kinder zu verantwortungsbewussten und selbstständig handelnden Erwachsenen zu erziehen, was eine mit zunehmender Reife des Kindes sukzessive größer werdende Gewährung von Freiraum zum "Entdecken von Neuland" voraussetzt (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2012 aaO; Gebhardt, DAR 2006, 686; Lang, jurisPR-VerkR 19/2014 Anm. 2; ders., 51. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2013, Schriftenreihe, 61, 79, 82, jew. m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 176/86

    Haftungsverteilung bei Kollision eines radfahrenden Kindes mit einem erwachsenen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.02.2015 - 13 S 153/14
    Daneben kommt es für die Beurteilung der Frage, ob in der konkreten Verkehrssituation eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern dadurch, dass sie nicht präsent waren, darauf an, ob das Kind mit der Wegstrecke vertraut war (OLG Koblenz aaO mit Verweis auf BGH, Urt. v. 07.07.1987 - VI ZR 176/86, VersR 1988, 83).
  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 214/84

    Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.02.2015 - 13 S 153/14
    zu beweisen (vgl. stellv. BGH, Urt. v. 01.07.1986 - VI ZR 214/84, VersR 1986, 1210 und v. 24.03.2009 - VI ZR 199/08, VersR 2009, 790).
  • LG Saarbrücken, 20.07.2007 - 13 A S 13/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus LG Saarbrücken, 13.02.2015 - 13 S 153/14
    Vielmehr genügt es beim Befahren von verkehrsberuhigten Bereichen, die nicht zum fließenden Verkehr gehören (vgl. Kammer, Urt. v. 20.07.2007 - 13 A S 13/07, DAR 2008, 216), wenn das Kind - wie hier - über allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und den im ruhenden Verkehr maßgeblichen Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. nur Kammer, Urt. v. 19.07.2013 - 13 S 61/13, ZfS 2013, 564 m.w.N.) auch im Verhältnis zu Autofahrern aufgeklärt und zu dessen Beachtung angehalten worden ist.
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 23.07.2021 - 1 C 638/20

    Verkehrsunfall, Unfall, Reparaturkosten, Geschwindigkeit, Haftpflichtversicherer,

    Bei schulpflichtigen Kindern ist in der Regel nach Belehrung über Regeln und Gefahren sowie einer gewissen Erprobung eine ständige Aufsicht nicht mehr erforderlich (vgl. Palandt § 832 Rn. 11; LG Saarbrücken NJW-RR 15, 720).
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