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   VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22   

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VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22 (https://dejure.org/2022,29662)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.10.2022 - 13 S 1790/22 (https://dejure.org/2022,29662)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Oktober 2022 - 13 S 1790/22 (https://dejure.org/2022,29662)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe; Verwirkung von Rügen gegen die öffentliche Zustellung; Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Vorlage eines die Eignungszweifel ausräumenden Gutachtens

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnis auf Probe - Fahrerlaubnisentziehung - Gutachtenvorlage bei Eignungszweifeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LVwZG § 11; StVG § 2a; FeV § 11 Abs. 8
    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe; Öffentliche Zustellung; Verspätete Geltendmachung eines Zustellungsmangels; Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Regelfall; Unter Meldeadresse nicht erreichbarer Fahranfänger; Nichtvorlage des ...

  • rechtsportal.de

    LVwZG § 11; StVG § 2a; FeV § 11 Abs. 8
    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe; Öffentliche Zustellung; Verspätete Geltendmachung eines Zustellungsmangels; Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Regelfall; Unter Meldeadresse nicht erreichbarer Fahranfänger; Nichtvorlage des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3589
  • NZV 2023, 141
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - 19 E 808/01

    Anordnung zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die weitere

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22
    15 Lag - wie hier - für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund vor und musste deshalb die Fahrerlaubnisbehörde auf Grund der gesetzlichen Vermutung des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV die Fahrerlaubnis wegen nicht ausräumbarer Eignungszweifel entziehen, so wird die Annahme fehlender Eignung grundsätzlich nicht schon durch die im Widerspruchsverfahren erklärte Bereitschaft zur Gutachtensbeibringung, sondern nur durch die Vorlage eines die Eignungszweifel ausräumenden Gutachtens beseitigt; erst die Vorlage des Gutachtens führt zu einer neuen Sachlage, die bis zum Ergehen eines Widerspruchsbescheids berücksichtigt werden muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.01.1994 - 10 S 2863/93 - juris Rn. 7 und vom 01.03.1993 - 10 S 67/93 - juris Rn. 3 ff.; BayVGH, Beschlüsse vom 17.04.2019 - 11 CS 19.24 - juris Rn. 20 und vom 06.02.2009 - 11 CS 08.2459 - juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 03.12.2015 - 16 E 817/15 - juris Rn. 17 f. und vom 10.07.2002 - 19 E 808/01 - juris Rn. 3 ff.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., FeV § 11 Rn. 54; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., FeV § 11 Rn. 190, 196).

    Im Übrigen ist dem Antragsteller zwar zuzugeben, dass das insoweit bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheids bestehende Ermessen der Ausgangs- und Widerspruchsbehörde regelmäßig nicht so ausgeübt werden darf, dass eine Mitwirkung (§ 11 Abs. 6 Satz 4 FeV) bei der vom Betroffenen ernsthaft gewünschten Nachholung der Begutachtung verweigert oder von sachlich nicht gerechtfertigten zusätzlichen Anforderungen abhängig gemacht werden darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.01.1994 a. a. O. und vom 01.03.1993 a. a. O. Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.03.2003 - 19 B 186/03 - juris Rn. 44 f. und vom 10.07.2002 a. a. O. Rn. 12 ff.; offengelassen BayVGH, Beschluss vom 03.11.2020 - 11 CS 20.1469 - juris Rn. 35).

    Ist jedoch - wie hier - die auf § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV gestützte Entziehungsverfügung rechtmäßig erlassen worden, so zielt auch die vom Antragsgegner für seine erneute Mitwirkung an der Begutachtung geforderte vorherige Kostenverzichtserklärung nicht darauf ab, dem anwaltlich beratenen Antragsteller für den Fall einer (durch die Vorlage eines günstigen Gutachtens erst möglich werdenden) Aufhebung der verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis eine Rechtsposition in Bezug auf seine bisherigen Verfahrenskosten oder in Bezug auf etwaige Ersatzansprüche vorzuenthalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2002 a. a. O. Rn. 12 ff.; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.04.2022 - OVG 3 N 10/21 - juris Rn. 3 ff.; VG Freiburg, Urteil vom 20.06.2012 - 4 K 1042/11 - juris Rn. 29 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1994 - 10 S 2863/93

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verdacht einer psychischen Störung - Beibringung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22
    15 Lag - wie hier - für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund vor und musste deshalb die Fahrerlaubnisbehörde auf Grund der gesetzlichen Vermutung des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV die Fahrerlaubnis wegen nicht ausräumbarer Eignungszweifel entziehen, so wird die Annahme fehlender Eignung grundsätzlich nicht schon durch die im Widerspruchsverfahren erklärte Bereitschaft zur Gutachtensbeibringung, sondern nur durch die Vorlage eines die Eignungszweifel ausräumenden Gutachtens beseitigt; erst die Vorlage des Gutachtens führt zu einer neuen Sachlage, die bis zum Ergehen eines Widerspruchsbescheids berücksichtigt werden muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.01.1994 - 10 S 2863/93 - juris Rn. 7 und vom 01.03.1993 - 10 S 67/93 - juris Rn. 3 ff.; BayVGH, Beschlüsse vom 17.04.2019 - 11 CS 19.24 - juris Rn. 20 und vom 06.02.2009 - 11 CS 08.2459 - juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 03.12.2015 - 16 E 817/15 - juris Rn. 17 f. und vom 10.07.2002 - 19 E 808/01 - juris Rn. 3 ff.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., FeV § 11 Rn. 54; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., FeV § 11 Rn. 190, 196).

    Im Übrigen ist dem Antragsteller zwar zuzugeben, dass das insoweit bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheids bestehende Ermessen der Ausgangs- und Widerspruchsbehörde regelmäßig nicht so ausgeübt werden darf, dass eine Mitwirkung (§ 11 Abs. 6 Satz 4 FeV) bei der vom Betroffenen ernsthaft gewünschten Nachholung der Begutachtung verweigert oder von sachlich nicht gerechtfertigten zusätzlichen Anforderungen abhängig gemacht werden darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.01.1994 a. a. O. und vom 01.03.1993 a. a. O. Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.03.2003 - 19 B 186/03 - juris Rn. 44 f. und vom 10.07.2002 a. a. O. Rn. 12 ff.; offengelassen BayVGH, Beschluss vom 03.11.2020 - 11 CS 20.1469 - juris Rn. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1993 - 10 S 67/93

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringens eines Eignungsgutachtens -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22
    15 Lag - wie hier - für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund vor und musste deshalb die Fahrerlaubnisbehörde auf Grund der gesetzlichen Vermutung des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV die Fahrerlaubnis wegen nicht ausräumbarer Eignungszweifel entziehen, so wird die Annahme fehlender Eignung grundsätzlich nicht schon durch die im Widerspruchsverfahren erklärte Bereitschaft zur Gutachtensbeibringung, sondern nur durch die Vorlage eines die Eignungszweifel ausräumenden Gutachtens beseitigt; erst die Vorlage des Gutachtens führt zu einer neuen Sachlage, die bis zum Ergehen eines Widerspruchsbescheids berücksichtigt werden muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.01.1994 - 10 S 2863/93 - juris Rn. 7 und vom 01.03.1993 - 10 S 67/93 - juris Rn. 3 ff.; BayVGH, Beschlüsse vom 17.04.2019 - 11 CS 19.24 - juris Rn. 20 und vom 06.02.2009 - 11 CS 08.2459 - juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 03.12.2015 - 16 E 817/15 - juris Rn. 17 f. und vom 10.07.2002 - 19 E 808/01 - juris Rn. 3 ff.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., FeV § 11 Rn. 54; Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., FeV § 11 Rn. 190, 196).

    Im Übrigen ist dem Antragsteller zwar zuzugeben, dass das insoweit bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheids bestehende Ermessen der Ausgangs- und Widerspruchsbehörde regelmäßig nicht so ausgeübt werden darf, dass eine Mitwirkung (§ 11 Abs. 6 Satz 4 FeV) bei der vom Betroffenen ernsthaft gewünschten Nachholung der Begutachtung verweigert oder von sachlich nicht gerechtfertigten zusätzlichen Anforderungen abhängig gemacht werden darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.01.1994 a. a. O. und vom 01.03.1993 a. a. O. Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.03.2003 - 19 B 186/03 - juris Rn. 44 f. und vom 10.07.2002 a. a. O. Rn. 12 ff.; offengelassen BayVGH, Beschluss vom 03.11.2020 - 11 CS 20.1469 - juris Rn. 35).

  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 11 CE 22.262

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22
    Wegen der von der Verkehrsteilnahme eines ungeeigneten Kraftfahrers ausgehenden erheblichen Gefahren für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer und der hieraus resultierenden besonderen Bedeutung, die dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2018 - 3 VR 1.18, 3 C 13.17 - juris Rn. 25 f.; BayVGH, Beschluss vom 03.06.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 11), kann selbst dann nichts anderes gelten, wenn sich die Fahrerlaubnisbehörde pflicht- bzw. rechtswidrig weigern würde, die Nachholung der Begutachtung im Widerspruchsverfahren zu ermöglichen; ob in einem solchen Fall Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht kommt, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 08.10.2021 - 4 L 286/21 - juris Rn. 11 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19

    Missachtung der Konzentrationswirkung von § 13 BImSchG -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22
    Es liegt auch kein Fall vor, in dem verspätetes Vorbringen ausnahmsweise berücksichtigungsfähig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 - juris Rn. 11), da sowohl die Rückforderung der Fahrerlaubnisakte von der Begutachtungsstelle (zur Vorlage an das Verwaltungsgericht) im Juni 2022 als auch der am 09.08.2022 erfolgte Eingang des Schreibens des Landratsamts vom 08.08.2022, in dem die künftige Übersendung einer Kopie der Fahrerlaubnisakte an die Begutachtungsstelle von der vorherigen "Unterzeichnung des beiliegenden Untersuchungsauftrags mit Kostenverzicht" abhängig gemacht worden ist, sich deutlich vor Ablauf der gesetzlichen Beschwerdebegründungsfrist ereignet haben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2022 - 3 N 10.21

    Aufnahme in die Grundschule; Wunschgrundschule; Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22
    Ist jedoch - wie hier - die auf § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV gestützte Entziehungsverfügung rechtmäßig erlassen worden, so zielt auch die vom Antragsgegner für seine erneute Mitwirkung an der Begutachtung geforderte vorherige Kostenverzichtserklärung nicht darauf ab, dem anwaltlich beratenen Antragsteller für den Fall einer (durch die Vorlage eines günstigen Gutachtens erst möglich werdenden) Aufhebung der verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis eine Rechtsposition in Bezug auf seine bisherigen Verfahrenskosten oder in Bezug auf etwaige Ersatzansprüche vorzuenthalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2002 a. a. O. Rn. 12 ff.; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.04.2022 - OVG 3 N 10/21 - juris Rn. 3 ff.; VG Freiburg, Urteil vom 20.06.2012 - 4 K 1042/11 - juris Rn. 29 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2003 - 19 B 186/03

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22
    Im Übrigen ist dem Antragsteller zwar zuzugeben, dass das insoweit bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheids bestehende Ermessen der Ausgangs- und Widerspruchsbehörde regelmäßig nicht so ausgeübt werden darf, dass eine Mitwirkung (§ 11 Abs. 6 Satz 4 FeV) bei der vom Betroffenen ernsthaft gewünschten Nachholung der Begutachtung verweigert oder von sachlich nicht gerechtfertigten zusätzlichen Anforderungen abhängig gemacht werden darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.01.1994 a. a. O. und vom 01.03.1993 a. a. O. Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.03.2003 - 19 B 186/03 - juris Rn. 44 f. und vom 10.07.2002 a. a. O. Rn. 12 ff.; offengelassen BayVGH, Beschluss vom 03.11.2020 - 11 CS 20.1469 - juris Rn. 35).
  • VG München, 20.05.2021 - M 10 K 20.2627

    Unzulässige Klage, Bestandskraft des Ausgangsbescheids, Öffentliche Zustellung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22
    Unter Berücksichtigung aller Umstände dürfte die Geltendmachung eines Zustellungsmangels durch den Antragsteller rechtsgrundlos zu spät und verwirkt sein (vgl. Ronellenfitsch a. a. O. Rn. 39 und § 8 Rn. 23; VG München, Urteil vom 20.05.2021 - M 10 K 20.2627 - juris Rn. 35 ff.).
  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 VR 1.18

    Aufschiebende Wirkung; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erfolgsaussichten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22
    Wegen der von der Verkehrsteilnahme eines ungeeigneten Kraftfahrers ausgehenden erheblichen Gefahren für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer und der hieraus resultierenden besonderen Bedeutung, die dem Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2018 - 3 VR 1.18, 3 C 13.17 - juris Rn. 25 f.; BayVGH, Beschluss vom 03.06.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 11), kann selbst dann nichts anderes gelten, wenn sich die Fahrerlaubnisbehörde pflicht- bzw. rechtswidrig weigern würde, die Nachholung der Begutachtung im Widerspruchsverfahren zu ermöglichen; ob in einem solchen Fall Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht kommt, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 08.10.2021 - 4 L 286/21 - juris Rn. 11 ff.).
  • VG Freiburg, 20.06.2012 - 4 K 1042/11

    Erstattung von Aufwendungen im Widerspruchsverfahren - Erlass einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2022 - 13 S 1790/22
    Ist jedoch - wie hier - die auf § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV gestützte Entziehungsverfügung rechtmäßig erlassen worden, so zielt auch die vom Antragsgegner für seine erneute Mitwirkung an der Begutachtung geforderte vorherige Kostenverzichtserklärung nicht darauf ab, dem anwaltlich beratenen Antragsteller für den Fall einer (durch die Vorlage eines günstigen Gutachtens erst möglich werdenden) Aufhebung der verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis eine Rechtsposition in Bezug auf seine bisherigen Verfahrenskosten oder in Bezug auf etwaige Ersatzansprüche vorzuenthalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2002 a. a. O. Rn. 12 ff.; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.04.2022 - OVG 3 N 10/21 - juris Rn. 3 ff.; VG Freiburg, Urteil vom 20.06.2012 - 4 K 1042/11 - juris Rn. 29 ff.).
  • VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen sowie eines

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2020 - 12 S 1671/20

    Fehlender Anordnungsgrund nach Angebot eines Betreuungsplatzes gemäß § 24 Abs. 3

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2015 - 16 E 817/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Vorlage einer

  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 11 CS 19.24

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2017 - 10 S 328/17

    Keine Kraftfahreignung bei THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml im Blutserum

  • VGH Bayern, 06.02.2009 - 11 CS 08.2459

    Prozesskostenhilfe; keine hinreichende Erfolgsaussicht; Trunkenheitsfahrt mit dem

  • VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.814

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde

  • VG Berlin, 08.10.2021 - 4 L 286.21
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Arzneimittelmissbrauchs; Fortbestand der

    Daraus folgt, dass bei hinreichend belastbaren Anhaltspunkten für eine mögliche Wiedergewinnung der Fahreignung und der ernsthaft erklärten Bereitschaft des Betroffenen, sich einer erforderlichen Begutachtung zu unterziehen, das der Fahrerlaubnisbehörde bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheids insoweit zustehende Ermessen dahingehend auf null reduziert sein kann, dass sie rechtlich verpflichtet ist, entsprechende Aufklärungsmaßnahmen einzuleiten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29.04.2019 a. a. O.; zu den Grenzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.04.2014 a. a. O. Rn. 12, 14; zur Nachholung einer Begutachtung im Widerspruchsverfahren in den Fällen des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV siehe Senatsbeschluss vom 17.10.2022 - 13 S 1790/22 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VG Bayreuth, 07.07.2023 - B 1 S 22.1097

    Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Medizinal-Cannabis, Gutachten um gerichtliches

    Ebenso wie es dem Betroffenen unbenommen bleibt, sich im Widerspruchsverfahren der geforderten Begutachtung zu stellen und das Gutachten vorzulegen (vgl. VGH Mannheim, B.v. 17.10.2022 - 13 S 1790/22 - juris Rn. 16), ist ein entsprechender Sachverhalt auch im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen.
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