Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1899
VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01 (https://dejure.org/2002,1899)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.07.2002 - 13 S 1871/01 (https://dejure.org/2002,1899)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 13 S 1871/01 (https://dejure.org/2002,1899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfung von Abschiebungsschutz - formloses Asyl(-folge)-gesuch eines Straftäters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 51 Abs. 3 Ausländergesetz (AuslG) auf Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 1 bis 4; Gefahren, die auf Lebenssachverhalten beruhen, die zugleich politische Verfolgung darstellen; Zuständigkeit der Ausländerbehörde, wenn die drohenden Maßnahmen oder ...

  • Judicialis

    AuslG § 50 Abs. 3 Satz 2; ; AuslG § 51 Abs. 3; ; AuslG § 53 Abs. 1; ; AuslG § 53 Abs. 2; ; AuslG § 53 Abs. 3; ; AuslG § 53 Abs. 4; ; AuslG § 53 Abs. 6; ; AsylVfG § ... 13; ; AsylVfG § 14; ; AsylVfG § 24 Abs. 2; ; AsylVfG § 31 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Abschiebungshindernisse bei einem verurteilten Drogenstraftäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 58 (Ls.)
  • DVBl 2003, 478 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse; Asylantrag; Asylgesuch;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01
    Ein formloses Asylgesuch im Sinne dieser Vorschrift - zu unterscheiden hiervon ist der "förmliche" Asylantrag im (engeren) Sinne von § 14 AsylVfG (BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, InfAuslR 1998, 191; GK-AsylVfG, § 13 RdNr. 16) - liegt nach der Begriffsbestimmung des § 13 Abs. 1 AsylVfG vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat begehrt, in dem ihm die in § 51 Abs. 1 AuslG bezeichneten Gefahren drohen (vgl. Senatsurteil vom 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, EZAR 044 Nr. 14; zu den Anforderungen an die Substantiierung eines Asylgesuchs vgl. GK-AsylVfG, § 13 RdNrn. 36-40).

    Auch ein solches Asylgesuch lässt jedoch zunächst die Zuständigkeit der Ausländerbehörde zum Erlass aufenthaltsbeendender Maßnahmen und auch zur Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG unberührt (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, a.a.O. und das Senatsurteil vom 27.10.1998, a.a.O.).

    Ein förmlicher Asylantrag i.S.d. § 14 AsylVfG (nicht bereits die Einreichung eines formlosen "Asylgesuchs" i.S.d. § 13 AsylVfG bei der Ausländerbehörde, vgl. dazu die obigen Ausführungen unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, a.a.O.) begründet zugleich auch die Zuständigkeit des Bundesamtes, über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG zu entscheiden (§§ 24 Abs. 2, 31 Abs. 3 AsylVfG).

    Solange aber ein solcher Antrag nicht gestellt ist, verbleibt es bei der Zuständigkeit der Ausländerbehörde, im Rahmen der Entscheidung über den Erlass einer Abschiebungsandrohung auch über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, a.a.O. und Senatsurteil vom 27.10.1998, a.a.O. sowie Hailbronner, AuslR § 31 AsylVfG RdNr. 37).

    Soweit hiergegen eingewendet wird, es bestehe die Gefahr divergierender Entscheidungen über Sachverhalte, die nicht nur Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG begründeten, sondern sich der Sache nach auch als politische Verfolgung darstellten (in diesem Sinne etwa OVG Berlin, Beschluss vom 10.2.1995 - 8 S 58.95 - iuris und OVG Hamburg, Beschluss vom 17.10.1995 - Bs V 27.95 -, DVBl. 1996, 628; offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, a.a.O.), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 13 S 457/96

    Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung infolge zeitlich späteren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01
    Ein formloses Asylgesuch im Sinne dieser Vorschrift - zu unterscheiden hiervon ist der "förmliche" Asylantrag im (engeren) Sinne von § 14 AsylVfG (BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, InfAuslR 1998, 191; GK-AsylVfG, § 13 RdNr. 16) - liegt nach der Begriffsbestimmung des § 13 Abs. 1 AsylVfG vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat begehrt, in dem ihm die in § 51 Abs. 1 AuslG bezeichneten Gefahren drohen (vgl. Senatsurteil vom 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, EZAR 044 Nr. 14; zu den Anforderungen an die Substantiierung eines Asylgesuchs vgl. GK-AsylVfG, § 13 RdNrn. 36-40).

    Auch ein solches Asylgesuch lässt jedoch zunächst die Zuständigkeit der Ausländerbehörde zum Erlass aufenthaltsbeendender Maßnahmen und auch zur Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG unberührt (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, a.a.O. und das Senatsurteil vom 27.10.1998, a.a.O.).

    Denn für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung ist maßgeblich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids - hier: 20.1.1998 - (Senatsurteil vom 27.10.1998, a.a.O.).

    Zwingende Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG sowie nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG in bezug auf die Türkei liegen nicht vor, wobei es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27.10.1998, a.a.O.) auch insoweit auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier des Widerspruchsbescheids vom 20.1.1998 - ankommt.

    Solange aber ein solcher Antrag nicht gestellt ist, verbleibt es bei der Zuständigkeit der Ausländerbehörde, im Rahmen der Entscheidung über den Erlass einer Abschiebungsandrohung auch über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, a.a.O. und Senatsurteil vom 27.10.1998, a.a.O. sowie Hailbronner, AuslR § 31 AsylVfG RdNr. 37).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01
    Über den Wortlaut dieser Vorschrift hinaus gilt diese Bezeichnungspflicht ausnahmsweise auch für zwingende Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG, wenn das der Behörde nach dieser Bestimmung eingeräumte Ermessen etwa auf Grund vorrangigen Rechts ausnahmsweise gebunden und die Behörde verpflichtet ist, von der Abschiebung abzusehen (BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, NVwZ 1997, 685; a.A. für Abschiebungsandrohungen auf asylverfahrensrechtlicher Grundlage: BVerwG, Urt. v. 15.4.1997, InfAuslR 1997, 420).

    Wird dem Ausländer entgegen § 50 Abs. 3 Satz 2 AuslG die Abschiebung in einen nach dieser Bestimmung bezeichnungspflichtigen Staat angedroht, ist die Abschiebungsandrohung - nur - insoweit teilrechtswidrig (§ 50 Abs. 3 Satz 3 AuslG; BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, a.a.O.).

    Schließlich liegt auch im Hinblick auf die Zugehörigkeit des Klägers zur syrisch-orthodoxen Religionsgemeinschaft ein in der Abschiebungsandrohung ausnahmsweise zu berücksichtigendes zwingendes Abschiebungshindernis auf Grund einer verfassungskonformen Auslegung von § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG i.V.m. Satz 1 dieser Vorschrift - das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Bestehen einer "extremen Gefahrenlage" mit der Folge, dass der Betroffene im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde, anzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, a.a.O.) - unter Zugrundelegung der tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung nicht vor.

    Denn diese läge nur vor, wenn ihm existentielle wirtschaftliche Not in einem Ausmaß gedroht hätte, dass sein Leben beziehungsweise seine körperliche Unversehrtheit so erheblich, konkret und unmittelbar gefährdet gewesen wären, dass eine Abschiebung nur unter Verletzung dieser zwingenden Verfassungsgebote hätte erfolgen können; dabei sind die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der drohenden Gefahren gegenüber dem sonst geltenden Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit erhöht (BVerwG, Urteil vom 19.11.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3571/94

    Mittelbare staatliche Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen aus dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01
    Eine zum maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids (20.1.1998) als mittelbare staatliche Gruppenverfolgung existierende politische Verfolgung der syrisch-orthodoxen Christen aus dem Tur-Abdin (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.1995 - A 12 S 3571/94 -) führt nicht zugleich dazu, dass ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK gegeben war.

    Dafür spricht, dass wegen der geringen Zahl der noch in der Region lebenden Zahl von Personen syrisch-orthodoxen Glaubens (Auswärtiges Amt , Lagebericht v. 30.6.1995: 1.300 Personen; amnesty international an Verwaltungsgericht Wiesbaden v. 8.7.1997: 2374 Personen; Rumpf an Verwaltungsgericht Ansbach v. 26.7.1999: ca. 3000 Personen) asylrechtlich von einer für die Gruppenverfolgung hinreichenden Verfolgungsdichte auszugehen war (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.1995 - A 12 S 3571/94 -).

    Eine solche Gefährdung bestand jedoch auch nach den Feststellungen und der Einschätzung des 12. Senats des erkennenden Gerichtshofs in seinem Urteil vom 23.11.1995, a.a.O., der sich der erkennende Senat anschließt, nicht landesweit mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (zur Geltung dieses Maßstabs auch für die Gefahrenprognose im Rahmen der Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.7.2001, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 46, Urteile vom 18.4.1996, a.a.O. und vom 24.5.2000, a.a.O.).

    Mit Blick auf diese Anforderungen hat der 12. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urteil vom 23.11.1995 (a.a.O.) das Vorliegen einer asylrechtlich (und im Rahmen des § 51 Abs. 1 AuslG) relevanten inländischen Fluchtalternative verneint, weil syrisch-orthodoxen Christen in den übrigen Gebieten der Türkei Gefährdungen durch Hunger und Verelendung drohten, die so in ihrer Heimat (im Tur-Abdin) nicht bestünden.

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2002 - 11 ME 159/02

    Ausnahmefall; Aussetzung der Abschiebung; Ausweisung; Ausweisungsverfügung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01
    Ob die Abschiebung in einen Staat eine unmenschliche Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK darstellen würde und daher unzulässig wäre, wenn die den Ausländer dort erwartende Strafe mit Blick auf eine Nichtanrechnung oder Nichtberücksichtigung der in der Bundesrepublik Deutschland wegen derselben Tat erlittenen Strafe als unerträglich hart und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.11.1997, a.a.O.; Treiber in GK-AuslR, § 53 RdNr. 217; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.6.2002 - 11 ME 159/02 - ; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.3.1993, a.a.O. der insoweit einen aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Abschiebungsschutz annimmt) kann letztlich offenbleiben.

    Denn diese äußerste Grenze wird allenfalls in besonderen Ausnahmefällen überschritten; dies ist nicht bereits dann der Fall, wenn die Strafe lediglich als in hohem Maße hart und bei einer strengen Beurteilung anhand deutschen Verfassungsrechts nicht mehr als angemessen betrachtet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 31.3.1987, a.a.O., OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.6.2002, a.a.O.).

    In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass das türkische Strafvollstreckungsrecht auch die Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung wegen guter Führung kennt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.6.2002, a.a.O., OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.1.2001, Die Justiz 2001, 198; Oehring an Verwaltungsgericht Koblenz vom 6.7.1997, S. 12 ff; Yenisey, Die rechtliche Stellung des im Ausland straffällig gewordenen Türken in der Türkei, InfAuslR 1988, 125, 128).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1993 - 11 S 529/93

    Zur Abschiebung eines Ausländers unter dem Gesichtspunkt eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01
    Im übrigen stellt eine Doppelbestrafung grundsätzlich keine unmenschliche Behandlung im Sinne des § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK dar (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.3.1993 - 11 S 529/93 -, InfAuslR 1994, 27; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.11.1997, InfAuslR 1998, 199; Hailbronner, AuslR § 53 RdNr. 37).

    Ob die Abschiebung in einen Staat eine unmenschliche Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK darstellen würde und daher unzulässig wäre, wenn die den Ausländer dort erwartende Strafe mit Blick auf eine Nichtanrechnung oder Nichtberücksichtigung der in der Bundesrepublik Deutschland wegen derselben Tat erlittenen Strafe als unerträglich hart und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.11.1997, a.a.O.; Treiber in GK-AuslR, § 53 RdNr. 217; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.6.2002 - 11 ME 159/02 - ; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.3.1993, a.a.O. der insoweit einen aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Abschiebungsschutz annimmt) kann letztlich offenbleiben.

    Dementsprechend hat der 11. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Beschluss vom 30.3.1993 (a.a.O.) die Abschiebung eines wegen Drogenhandels Verurteilten trotz der drohenden Verhängung einer 20-jährigen Haftstrafe in den USA für zulässig erachtet, obgleich für die Tat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt worden war, die in eine teilweise verbüßte Gesamtstrafe einbezogen worden war.

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01
    Davon geht auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus, in der hervorgehoben wird, dass die Einschränkung des Asylgrundrechts sowie des Schutzes politisch Verfolgter nach § 51 Abs. 1 AuslG deswegen hinzunehmen ist, weil politisch Verfolgte, sofern ihnen Gefahren im Sinne des § 53 AuslG drohen, auch bei Vorliegen des Ausschlussgrundes nach § 51 Abs. 3 AuslG nicht in den Verfolgerstaat abgeschoben werden können, so dass eine Preisgabe des Menschenrechtsschutzes letztlich nicht zu befürchten ist (BVerwG, Urteile vom 30.3.1999 - 9 C 31.98 -, BVerwGE 109, 1 und vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, BVerwGE 112, 185).

    Dementsprechend geht auch die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht von einer solchen inhaltlichen Beschränkung des § 53 AuslG aus (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 30.3.1999, a.a.O. und vom 16.11.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01
    Davon geht auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus, in der hervorgehoben wird, dass die Einschränkung des Asylgrundrechts sowie des Schutzes politisch Verfolgter nach § 51 Abs. 1 AuslG deswegen hinzunehmen ist, weil politisch Verfolgte, sofern ihnen Gefahren im Sinne des § 53 AuslG drohen, auch bei Vorliegen des Ausschlussgrundes nach § 51 Abs. 3 AuslG nicht in den Verfolgerstaat abgeschoben werden können, so dass eine Preisgabe des Menschenrechtsschutzes letztlich nicht zu befürchten ist (BVerwG, Urteile vom 30.3.1999 - 9 C 31.98 -, BVerwGE 109, 1 und vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, BVerwGE 112, 185).

    Dementsprechend geht auch die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht von einer solchen inhaltlichen Beschränkung des § 53 AuslG aus (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 30.3.1999, a.a.O. und vom 16.11.2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1993 - A 16 S 2005/93

    Kompetenzabgrenzung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde - Prüfung von neu

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01
    Im übrigen gebieten auch die Ausstrahlungen von Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auf § 53 AuslG in Fällen, in denen der Schutz durch Art. 16 a GG beziehungsweise § 51 Abs. 1 AuslG aus Rechtsgründen versagt ist, von der Abschiebung eines Ausländers jedenfalls dann abzusehen, wenn ihm Folter, die Todesstrafe oder unmenschliche Behandlung drohen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.12.1993 - A 16 S 2005/93 -, VBlBW 1994, 454).

    § 53 AuslG erfasst schließlich auch Gefahren, die auf Lebenssachverhalten beruhen, die zugleich politische Verfolgung darstellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.12.1993, a.a.O., OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8.10.1992, InfAuslR 1993, 18).

  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01
    Er müsste also der Gefahr von Misshandlungen ausgesetzt gewesen sein, die nach Art, Intensität und Urheberschaft dem Art. 3 EMRK unterfallen (vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 24.5.2000, InfAuslR 2000, 461 und vom 15. April 1997, BVerwGE 104, 265, 268).

    Eine solche Gefährdung bestand jedoch auch nach den Feststellungen und der Einschätzung des 12. Senats des erkennenden Gerichtshofs in seinem Urteil vom 23.11.1995, a.a.O., der sich der erkennende Senat anschließt, nicht landesweit mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (zur Geltung dieses Maßstabs auch für die Gefahrenprognose im Rahmen der Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.7.2001, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 46, Urteile vom 18.4.1996, a.a.O. und vom 24.5.2000, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.1997 - 10 B 12299/97

    Abschiebungshindernisse; Gefahr einer Doppelbestrafung; Doppelbestrafung; Türkei

  • OVG Berlin, 10.02.1995 - 8 S 58.95
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92

    Einstweilige Anordnung; Ausländerrechtliche Duldung; Gefahr der Folter; Folter

  • OVG Hamburg, 17.08.1994 - Bs VII 132/94

    Abgrenzung; Abschiebungsverbot; Abschiebungshindernis; Politisch Verfolgter

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • EGMR, 28.07.1999 - 25803/94

    Zur "Einzelfallprüfung" und "geltungszeitlichen Interpretation" im Rahmen des

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

  • OVG Hamburg, 17.10.1995 - Bs V 27/95

    Ausländerrecht; Abschiebungsschutz; Politische Verfolgung; Anerkennung;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 6 S 290/96

    Leistungsberechtigung eines Ausländers nach dem AsylbLG für die Dauer eines

  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3382/94

    Mittelbare staatliche Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen aus dem

  • BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20

    Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte

    Eine nach Art. 3 EMRK unzulässige unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung dürfte erst dann vorliegen, wenn die den Ausländer im Herkunftsland erwartende Strafe mit Blick auf eine Nichtanrechnung oder Nichtberücksichtigung der in der Bundesrepublik Deutschland wegen derselben Tat erlittenen Strafe als unerträglich hart und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (vgl. etwa VG Aachen, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 6 L 1332/19.A - juris Rn. 30 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 10. Juli 2002 - 13 S 1871/01 - juris Rn. 46; OVG Münster, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 17 B 519/01 - juris Rn. 4).
  • VG Aachen, 21.01.2020 - 6 L 1332/19

    Asyl; Türkei; organisierter Drogenhandel; nebis in idem; Doppelbestrafung

    vgl. VGH BW, Urteil vom 10. Juli 2002 - 13 S 1871/01 -, juris Rn. 44 und OVG NRW, Urteil vom 6. Mai 1998 - 17 A 4480/96 -, juris Rn. 60.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. April 2008 - 18 B 350/08 -, juris Rn. 11; VGH BW, Urteil vom 10. Juli 2002 -13 S 1871/01 -, juris Rn. 45; VG Minden, Urteil vom 28.Juli 2008 - 10 K 13/08 -, juris Rn. 20 ff.

    vgl. VGH BW, Urteil vom 10. Juli 2002 -13 S 1871/01 -, juris Rn. 46.

    vgl. zu Fällen von organisiertem Drogenhandel BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 -, juris (erneute Verurteilung in der Türkei zu einer Haftstrafe von 18 Jahren ohne Anrechnung einer bereits verbüßten Haftstrafe von drei Jahren); VGH BW, Urteil vom 10. Juli 2002 -13 S 1871/01 -, juris Rn. 46; OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 17 B 519/01 -, juris Rn. 4.

    vgl. zum organisiertem Drogenhandel VGH BW, Urteil vom 10. Juli 2002 - 13 S 1871/01 -, juris Rn. 46 und zur Anrechnung einer Haftstrafe wegen Totschlags VG Bremen, Urteil vom 5. August 2011 - 2 K 791/10.A -, juris Rn. 31 sowie Urteil vom 11. Februar 2010 - 2 K 1351/09.A -, juris Rn. 66.

  • VG Aachen, 15.01.2004 - 6 K 364/01

    Rechtliche Ausgestaltung der Anerkennung als Asylberechtigter und der

    Die Feststellung von Abschiebungshindernissen wird durch das -auch im vorliegenden Fall festgestellte- Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 3 AuslG nicht ausgeschlossen, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1999 -9 C 31.98-, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 27. Juni 2002 -8 A 4782/99.A-, a.a.O., EA S. 107; VGH BW, Urteil vom 10. Juli 2002 -13 S 1871/01- (juris).

    Ob eine derartige Doppelbestrafung überhaupt ein Abschiebungshindernis zu begründen vermag, kann vorliegend dahinstehen, vgl. zum Meinungsstand: VGH BW, Urteil vom 10. Juli 2002 - 13 S 1871/01-, a.a.O.

    Durch das Gesetz Nr. 3756 vom 6. Juni 1991 wurden die Rauschgiftdelikte jedoch wieder aus Art. 4 tStGB gestrichen, so dass die Gefahr einer erneuten Strafverfolgung des Klägers durch den türkischen Staat wegen der im Ausland begangenen Rauschgiftdelikte nicht mehr besteht, vgl. hierzu: VGH BW, Urteil vom 10. Juli 2002 -13 S 1871/01-, a.a.O.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2004 - 11 S 1448/03

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis - Abschiebungs- und Ausreisehindernis

    Dies gilt auch dann, wenn auf einen Asylfolgeantrag hin, weil die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Asylverfahrens nach § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG nicht vorliegen, kein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Urteil v. 7.9.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16; Beschluss v. 23.11.1999 - 9 C 3.99 -, NVwZ 2000, 941, Urteil v. 21.3.2000 - 9 C 41.99 -, BVerwGE 11, 77; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 20.7.1999 - A 9 S 96/99 - [Juris]; Urteil v. 10.7.2002 - 13 S 1871/01 -, EZAR 043 Nr. 55; Urteil v. 15.5.2003 - 13 S 1113/02 -, VBlBW 2003, 486, Urteil v. 21.6.2004 - 11 S 770/04 - [Juris]).

    Nur vor oder ohne Stellung eines Asylantrags dürfen und müssen die Ausländerbehörden über das Vorliegen von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG entscheiden und die Ergebnisse entsprechend den Vorgaben des Ausländergesetzes berücksichtigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 10.7.2002, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 12.05.2005 - A 8 K 10682/05

    Türkei, Kurden, Terrorismus, PKK, ERNK, KADEK, Anerkennungsrichtlinie,

    § 60 AufenthG erfasst auch Gefahren, die auf Lebenssachverhalten beruhen, die zugleich politische Verfolgung darstellen (so VGH Baden-Württemberg, U. v. 10.07.2002 - 13 S 1871/01 EZAR 043 Nr. 55 zu § 53 AuslG a. F.).

    - 15 - halten beruhen, die zugleich politische Verfolgung darstellen (VGH Baden-Württemberg, U. v. 10.07.2002 - 13 S 1871/01 EZAR 043 Nr. 55 zu § 53 AuslG a. F.).

  • VG Sigmaringen, 15.11.2004 - A 8 K 11508/04

    Abschiebungsschutz für einen türkischen Asylbewerber; Gefahr der Strafverfolgung

    § 53 AuslG erfasst auch Gefahren, die auf Lebenssachverhalten beruhen, die zugleich politische Verfolgung darstellen (VGH Baden-Württemberg, U.v. 10.07.2002 - 13 S 1871/01 EZAR 043 Nr. 55).

    12 Es kann an dieser Stelle offen bleiben, ob § 51 Abs. 3 - den das Bundesamt in seinem Bescheid als erfüllt ansah - gegeben ist, da diese Norm auf Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 1 u. 4 nicht anwendbar ist (VGH Baden-Württemberg, U.v. 10.07.2002 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2003 - 13 S 1113/02

    Ausweisung eines Asylbewerbers - Zuständigkeit für Prüfung von

    An diese Entscheidung ist die Ausländerbehörde gemäß § 42 Satz 1 AsylVfG gebunden (vgl. zum Ganzen das Senatsurteil vom 10.7.2002 - 13 S 1871/01 -, EZAR 043 Nr. 55 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2008 - 18 B 350/08

    Kein Abschiebungsschutz für Al-Tawhid-Straftäter

    OVG NRW, Beschlüsse vom 20.10.1993 - 18 B 2313/93 -, vom 25.9.1995 - 18 B 2949/94 - und vom 7.8.2001 - 18 A 2065/96 - (insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 3.8.2004 - 1 C 29.02 -); OVG NRW, Beschluss vom 24.2.1994 - 17 B 2121/92 - Hess. VGH, Beschlüsse vom 8.5.1995 - 12 UE 3336/94 -, EZAR 032 Nr. 11, und vom 25.6.1998 - 13 UE 1304/95 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.7.2002 - 13 S 1871/01 -, EZAR 043 Nr. 55; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.1.2004 - 1 L 4472/03.A - Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 60 AufenthG Rn. 56, jeweils m.w.N.
  • VG Stuttgart, 30.05.2005 - A 12 K 10786/05

    Asylausschluss wegen Einsatz in der PKK-Guerilla

    Die Absätze 2 bis 7 des § 60 AufenthG erfassen auch Gefahren, die auf Lebenssachverhalten beruhen, welche zugleich politische Verfolgung darstellen (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.07.2002 - 13 S 1871/01 - EZAR 043 Nr. 55 zu § 53 AuslG).
  • VG Köln, 21.02.2006 - 12 K 8607/03

    Asylantrag, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbezeichnung, Bundesamt,

    Soweit hierzu in der Rechtsprechung mit Hinweis auf angebliche (gerichtliche) Schutzlücken eine andere Ansicht vertreten wird, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2002 - 13 S 1871/01 -, JURIS, vermag die Kammer dem jedenfalls in einer Fallkonstellationen wie der vorliegenden nicht zu folgen.
  • VG Berlin, 04.03.2020 - 33 L 89.20

    Aussetzung der Abschiebung - Doppelbestrafung

  • VG Minden, 28.07.2008 - 10 K 13/08

    Anspruch eines libanesischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf

  • VG Düsseldorf, 20.01.2004 - 1 L 4472/03

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine durch Bescheid verfügte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht