Rechtsprechung
LG Bayreuth, 16.11.2005 - 13 S 83/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif
Verfahrensgang
- AG Bayreuth, 10.08.2005 - 3 C 123/05
- LG Bayreuth, 16.11.2005 - 13 S 83/05
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 243/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus LG Bayreuth, 16.11.2005 - 13 S 83/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 26.10.2004 - VI ZR 3 00/03; urteil v. 12.10-2004 - VI ZR 151/03 - m.w.N.) sind Mietwagenkosten nur insoweit zu ersetzen, als dies tatsächlich zur Herstellung des Zustandes erforderlich ist, der ohne die Schädigung bestehen wurde.Inwieweit dies der Fall ist, muss der Tatrichter aufgrund des Vortrages des Klägers -gegebenenfalls nach Beratung durch einen Sachverständigengemäß § 287 Abs. 1 ZPO schätzen (BGH Urt. v. 12.10.2004 - VI ZR 151/03- a.E.).
- BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus LG Bayreuth, 16.11.2005 - 13 S 83/05
Dies kann nur insoweit der Fall sein, als die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder den Kfz-Vermieter) einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die zu dem von § 249 BGB erfassten, für die Schadensbeseitigung erforderlichen Aufwand gehören (…BGH a.a.O.; Urteil vom 19.04.2005 -VI ZR 37/04). - AG Weißenfels, 18.12.2003 - 3 C 123/03
Auszug aus LG Bayreuth, 16.11.2005 - 13 S 83/05
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Amtsgerichts Bayreuth vom 10 August 2005 (Az.; 3 C 123/03) wird zurückgewiesen.