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   LAG Hamm, 25.04.2008 - 13 Sa 506/07   

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https://dejure.org/2008,12980
LAG Hamm, 25.04.2008 - 13 Sa 506/07 (https://dejure.org/2008,12980)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2008 - 13 Sa 506/07 (https://dejure.org/2008,12980)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2008 - 13 Sa 506/07 (https://dejure.org/2008,12980)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Mehrarbeitsvergütung; Dauer des Jahresurlaubs, tarifliches Urlaubsgeld; Tarifbindung, OT-Mitgliedschaft; vertragliche Abänderung von Arbeitsvertragsbedingungen vor Beendigung der Tarifbindung nach § 3 Abs. 3 TVG, Nachwirkung; "andere Vereinbarung" nach § 4 Abs. 5 TVG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611 Abs. 1 BGB; §§ 3 Abs. 1 und 3,4 Abs. 3 bis 5 TVG; MTV Einzelhandel NRW vom 25.07.2003; TV Sonderzahlung Einzelhandel NRW vom 20.09.1996
    Mehrarbeitsvergütung; Dauer des Jahresurlaubs, tarifliches Urlaubsgeld; Tarifbindung, OT-Mitgliedschaft; vertragliche Abänderung von Arbeitsvertragsbedingungen vor Beendigung der Tarifbindung nach § 3 Abs. 3 TVG, Nachwirkung; "andere Vereinbarung" nach § 4 Abs. 5 TVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkung einer im Verhältnis zum Tarifvertrag ungünstigen Regelung eines Arbeitsvertrages nach Beendigung der Tarifbindung; Auswirkungen einer Änderung der Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung; Wirksamkeit von arbeitsvertraglichen ...

  • Judicialis

    BGB § 611 Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 4; ; TVG § 4 Abs. 5; ; MTV Einzelhandel NRW vom 25.07.2003; ; TV Sonderzahlung Einzelhandel NRW vom 20.09.1996

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablösung der Nachwirkung durch arbeitsvertragliche Abweichung von tariflichen Regelungen zuungunsten des Arbeitnehmers bei Ablauf der Tarifbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04

    Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2008 - 13 Sa 506/07
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestehen dagegen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken (zuletzt BAG, Urt. v. 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42 m. w. N.).

    In dieser Konstellation ergibt sich im Wege der Auslegung (§§ 133, 157 BGB), dass es dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entsprach, einer im Zeitpunkt ihres Abschlusses wirksamen Vertragsabrede später eine die Nachwirkung ablösende Wirkung zuzubilligen (vgl. Buchner, RdA 2006, 308, 311; Wiedemann/ Wank, TVG, 7. Aufl., § 4 Rdnr. 359).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die arbeitsvertragliche Vereinbarung zeitlich schon weit vor dem Beginn der Nachwirkung geschlossen worden ist (vgl. BAG, Urt. v. 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42).

  • ArbG Paderborn, 24.01.2007 - 3 Ca 1279/06

    Tarifbindung, OT-Mitgliedschaft, vertragliche Abänderung von Arbeitsbedingungen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2008 - 13 Sa 506/07
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 24.01.2007 - 3 Ca 1279/06 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 24.01.2007 - 3 Ca 1279/06 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen,.

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2008 - 13 Sa 506/07
    So hat das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 21.09.1989 - 1 AZR 454/88 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 43) zu Recht herausgestrichen, dass nichts dafür spricht, dass eine einmal getroffene arbeitsvertragliche Vereinbarung nicht mehr gelten soll, wenn eine zwischenzeitlich gegebene zwingende Wirkung von Tarifnormen wieder wegfällt (vgl. jetzt auch BAG, Urt. v. 12.12.2007 - 4 AZR 998/06).
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2008 - 13 Sa 506/07
    So hat das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 21.09.1989 - 1 AZR 454/88 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 43) zu Recht herausgestrichen, dass nichts dafür spricht, dass eine einmal getroffene arbeitsvertragliche Vereinbarung nicht mehr gelten soll, wenn eine zwischenzeitlich gegebene zwingende Wirkung von Tarifnormen wieder wegfällt (vgl. jetzt auch BAG, Urt. v. 12.12.2007 - 4 AZR 998/06).
  • BAG, 20.01.2009 - 1 ABR 78/07

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2008 - 13 Sa 506/07
    So hat das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 21.09.1989 - 1 AZR 454/88 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 43) zu Recht herausgestrichen, dass nichts dafür spricht, dass eine einmal getroffene arbeitsvertragliche Vereinbarung nicht mehr gelten soll, wenn eine zwischenzeitlich gegebene zwingende Wirkung von Tarifnormen wieder wegfällt (vgl. jetzt auch BAG, Urt. v. 12.12.2007 - 4 AZR 998/06).
  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 552/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - Abschluss

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. April 2008 - 13 Sa 506/07 - wird zurückgewiesen, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 24. Januar 2007 - 3 Ca 1279/06 - wegen eines Zahlungsbetrages von 128, 13 Euro nebst Zinsen für Zuschläge wegen Spätöffnungs- und Samstagsarbeit zurückgewiesen hat.
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