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   LAG Hessen, 18.12.2012 - 13 Sa 820/12   

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https://dejure.org/2012,46449
LAG Hessen, 18.12.2012 - 13 Sa 820/12 (https://dejure.org/2012,46449)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.12.2012 - 13 Sa 820/12 (https://dejure.org/2012,46449)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 13 Sa 820/12 (https://dejure.org/2012,46449)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 5 TzBfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen für den Eintritt der Fiktionswirkung des Fortbestands

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Arbeit nach 24 Uhr des letzten Tages

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Arbeit nach 24 Uhr des letzten Tages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 15 Abs. 5
    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen für den Eintritt der Fiktionswirkung des Fortbestands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2012 - 13 Sa 820/12
    Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete aufgrund der vom Kläger als solche nicht angegriffenen und damit wirksamen Befristung aus dem Arbeitsvertrag vom 17. Januar 2011 am 31. Dezember 2011 (BAG vom 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - AP Nr. 12 zu § 57 a HRG).

    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG vom 03. September 2003 - 7 AZR 106/03 - AP Nr. 1 zu § 15 TzBfG; BAG vom 11. Juli 2007, a. a. O.; Boecken/Joussen, TzBfG, 3. Auflage 2012, § 15 Randziffer 72).

    Vielmehr wird ihm auch das Wissen derjenigen Mitarbeiter zugerechnet, die berechtigt sind, für den Arbeitgeber bzw. für das Unternehmen einen Arbeitsvertrag abzuschließen, die, allgemeiner gesprochen, zur Vertretung des Arbeitgebers befugt sind (Rechtsgedanke § 166 BGB, BAG vom 11. Juli 2007, a. a.O. BAG vom 11. Juli 2007 - 7 AZR 197/06 -, zitiert nach juris; Boecken/Joussen, a. a. O., Randziffern 76, 77; Maschmann in Annuß/Thüsing, Kommentar zum TzBfG, 3. Auflage 2012, § 15 Randziffer 19).

    Dieser Widerspruch ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die ausdrücklich oder auch konkludent erfolgen kann (BAG vom 11. Juli 2007, - 7 AZR 501/06 und - 7 AZR 197/06 -, a. a. O.; Maschmann in Annuß/Thüsing, a. a. O., Randziffer 21; Laux/Schlachter, TzBfG, 2. Auflage 2011, § 15 Randziffer 32 m. w. N.; Boecken/Joussen, a. a. O., Randziffer 80, 81).

    Inhaltlich muss der Widerspruch aber ebenfalls unmissverständlich deutlich werden lassen, dass der Arbeitgeber der Ansicht ist, das befristete Arbeitsverhältnis sei beendet und er sei nicht bereit, weiterhin die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entgegenzunehmen (BAG vom 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 -, a. a. O.; BAG vom 05. Mai 2005, - 7 AZR 629/03 -, zitiert nach juris; Laux/Schlachter, a. a.O.; Boecken/Joussen, a. a. O., Randziffer 82).

  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 197/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2012 - 13 Sa 820/12
    Vielmehr wird ihm auch das Wissen derjenigen Mitarbeiter zugerechnet, die berechtigt sind, für den Arbeitgeber bzw. für das Unternehmen einen Arbeitsvertrag abzuschließen, die, allgemeiner gesprochen, zur Vertretung des Arbeitgebers befugt sind (Rechtsgedanke § 166 BGB, BAG vom 11. Juli 2007, a. a.O. BAG vom 11. Juli 2007 - 7 AZR 197/06 -, zitiert nach juris; Boecken/Joussen, a. a. O., Randziffern 76, 77; Maschmann in Annuß/Thüsing, Kommentar zum TzBfG, 3. Auflage 2012, § 15 Randziffer 19).

    Dieser Widerspruch ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die ausdrücklich oder auch konkludent erfolgen kann (BAG vom 11. Juli 2007, - 7 AZR 501/06 und - 7 AZR 197/06 -, a. a. O.; Maschmann in Annuß/Thüsing, a. a. O., Randziffer 21; Laux/Schlachter, TzBfG, 2. Auflage 2011, § 15 Randziffer 32 m. w. N.; Boecken/Joussen, a. a. O., Randziffer 80, 81).

  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2012 - 13 Sa 820/12
    Mit der Beklagten bestand von 0:00 Uhr bis 06:00 Uhr am 01. Januar 2012 ein faktisches Arbeitsverhältnis (BAG vom 16. April 2008, - 7 AZR 1048/06 -, AP Nr. 46 zu § 14 TzBfG; LAG Düsseldorf vom 30. Juni 2010 - 12 Sa 415/10 -, ZTR 2010, 537; Hessisches LAG vom 24. Januar 2012 - 19 Sa 480/11 -, zitiert nach juris).
  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Schriftform

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2012 - 13 Sa 820/12
    Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG vom 03. September 2003 - 7 AZR 106/03 - AP Nr. 1 zu § 15 TzBfG; BAG vom 11. Juli 2007, a. a. O.; Boecken/Joussen, TzBfG, 3. Auflage 2012, § 15 Randziffer 72).
  • BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2012 - 13 Sa 820/12
    Inhaltlich muss der Widerspruch aber ebenfalls unmissverständlich deutlich werden lassen, dass der Arbeitgeber der Ansicht ist, das befristete Arbeitsverhältnis sei beendet und er sei nicht bereit, weiterhin die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entgegenzunehmen (BAG vom 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 -, a. a. O.; BAG vom 05. Mai 2005, - 7 AZR 629/03 -, zitiert nach juris; Laux/Schlachter, a. a.O.; Boecken/Joussen, a. a. O., Randziffer 82).
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2012 - 13 Sa 820/12
    Der Eintritt der im § 15 Abs. 5 TzBfG angeordneten Fiktion setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung tatsächlich bewusst und in der Bereitschaft fortsetzt, die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter zu erfüllen (BAG vom 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 -, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 30.06.2010 - 12 Sa 415/10

    Faktisches Arbeitsverhältnis bei Arbeitsaufnahme nach mündlicher Befristung mit

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2012 - 13 Sa 820/12
    Mit der Beklagten bestand von 0:00 Uhr bis 06:00 Uhr am 01. Januar 2012 ein faktisches Arbeitsverhältnis (BAG vom 16. April 2008, - 7 AZR 1048/06 -, AP Nr. 46 zu § 14 TzBfG; LAG Düsseldorf vom 30. Juni 2010 - 12 Sa 415/10 -, ZTR 2010, 537; Hessisches LAG vom 24. Januar 2012 - 19 Sa 480/11 -, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 24.01.2012 - 19 Sa 480/11

    Faktisches Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hessen, 18.12.2012 - 13 Sa 820/12
    Mit der Beklagten bestand von 0:00 Uhr bis 06:00 Uhr am 01. Januar 2012 ein faktisches Arbeitsverhältnis (BAG vom 16. April 2008, - 7 AZR 1048/06 -, AP Nr. 46 zu § 14 TzBfG; LAG Düsseldorf vom 30. Juni 2010 - 12 Sa 415/10 -, ZTR 2010, 537; Hessisches LAG vom 24. Januar 2012 - 19 Sa 480/11 -, zitiert nach juris).
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