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   LAG Hamm, 28.06.2010 - 13 Ta 372/10   

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https://dejure.org/2010,9797
LAG Hamm, 28.06.2010 - 13 Ta 372/10 (https://dejure.org/2010,9797)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2010 - 13 Ta 372/10 (https://dejure.org/2010,9797)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 13 Ta 372/10 (https://dejure.org/2010,9797)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung; Interessenausgleich; Unterlassungsanspruch; Betriebsänderung; Personalabbau; Unterschreiten; geringfügig; Zahlengrenze

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 85 Abs. 2 ArbGG; § 111 BetrVG; § 112 a BetrVG; § 17 KSchG
    Einstweilige Verfügung; Interessenausgleich; Unterlassungsanspruch; Betriebsänderung; Personalabbau; Unterschreiten; geringfügig; Zahlengrenze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilantrag des Betriebsrates auf Unterlassung der Betriebsänderung bei kurzfristiger Verringerung des Personalabbaus

  • hensche.de

    Betriebsrat, Betriebsänderung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Eilantrag des Betriebsrates auf Unterlassung der Betriebsänderung bei kurzfristiger Verringerung des Personalabbaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05

    Sozialplanpflicht bei Personalabbau

    Auszug aus LAG Hamm, 28.06.2010 - 13 Ta 372/10
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt z.B. 31.05.2007 - 2 AZR 254/06 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 65; 28.03.2006 - 1 ABR 5/05 - AP BetrVG 1972 § 112 a Nr. 12; zust. Fitting, a.a.O., § 111 Rn. 74 ff.) kann eine Betriebsänderung, wie hier vorgebracht, auch durch einen bloßen Personalabbau erfolgen.

    So hat das Bundesarbeitsgericht selbst in späteren Entscheidungen ( u.a. 31.05.2007 - 2 AZR 254/06 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 65; 28.03.2006 - 1 ABR 5/05 - AP BetrVG 1972 § 112 a Nr. 12) herausgestrichen, seine Rechtsprechung zur Betriebsänderung durch bloßen Personalabbau habe der Gesetzgeber durch die Schaffung des § 112 a BetrVG bestätigt.

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 254/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast zu "erhebliche Teile der Belegschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 28.06.2010 - 13 Ta 372/10
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt z.B. 31.05.2007 - 2 AZR 254/06 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 65; 28.03.2006 - 1 ABR 5/05 - AP BetrVG 1972 § 112 a Nr. 12; zust. Fitting, a.a.O., § 111 Rn. 74 ff.) kann eine Betriebsänderung, wie hier vorgebracht, auch durch einen bloßen Personalabbau erfolgen.

    So hat das Bundesarbeitsgericht selbst in späteren Entscheidungen ( u.a. 31.05.2007 - 2 AZR 254/06 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 65; 28.03.2006 - 1 ABR 5/05 - AP BetrVG 1972 § 112 a Nr. 12) herausgestrichen, seine Rechtsprechung zur Betriebsänderung durch bloßen Personalabbau habe der Gesetzgeber durch die Schaffung des § 112 a BetrVG bestätigt.

  • BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89

    Wesentlicher Betriebsteil

    Auszug aus LAG Hamm, 28.06.2010 - 13 Ta 372/10
    Allerdings hat es das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 17.08.1990 ( 1 AZR 445/89 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 34; ihm folgend: LAG Berlin, 07.09.1995 - 10 TaBV 5/95 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 36) für möglich gehalten, dass eine Betriebsänderung gemäß § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG auch gegeben sein kann, wenn die als Richtschnur dienenden Zahlen des § 17 KSchG geringfügig unterschritten werden.
  • LAG Hamm, 20.04.2012 - 10 TaBVGa 3/12

    Begriff der Betriebsänderung i.S. von § 111 BetrVG; Rechte des Betriebsrats bei

    Führt danach der Arbeitgeber eine Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG durch, ohne dass eine Beratung mit dem Betriebsrat stattgefunden hat, muss sich der Betriebsrat dagegen auch im Wege der einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen können (LAG Hamm 26.02.2007 - 10 TaBVGa 3/07 - NZA-RR 2007, 469; LAG Hamm 30.07.2007 - 10 TaBVGa 17/07 - AuR 2008, 121; LAG Hamm 30.07.2007 - 13 TaBVGa 16/07 - LAG Hamm 30.04.2008 - 13 TaBVGa 8/08 -, LAG Hamm 28.06.2010 - 13 Ta 372/10 -).
  • LAG Köln, 08.09.2011 - 13 Ta 267/11

    Kein Stilllegungsverbot eines Betriebs in Spanien

    Dementsprechend erfolgt, soweit ein Unterlassungsanspruch im Fall des § 111 BetrVG zugesprochen wird, dies regelmäßig bis zum Abschluss der Verhandlungen über einen Interessenausgleich (vgl. etwa LAG Hamm, 28.06.2010 - 13 Ta 372/10).
  • ArbG Erfurt, 19.02.2024 - 6 BVGa 1/24
    Diese Aufgabe liege darin, nach erfolgter Unterrichtung, in einer zwingend vom Gesetzgeber vorgegebenen Beratung der Betriebsparteien, die Arbeitnehmerinteressen argumentativ in den Entscheidungsprozess des Unternehmens einfließen zu lassen (vgl. LAG Hamm vom 28.06.2010 - 13 Ta 372/10 und vom 28.08.2003 - 13 TaBV 127/03).
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