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   LAG Hamm, 25.01.2008 - 13 Ta 818/07   

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LAG Hamm, 25.01.2008 - 13 Ta 818/07 (https://dejure.org/2008,6957)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2008 - 13 Ta 818/07 (https://dejure.org/2008,6957)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - 13 Ta 818/07 (https://dejure.org/2008,6957)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Gegenstandswert; Streitwert; einstweilige Verfügung; Unterlassung; Unterlassungsanspruch; Betriebsänderung; Versetzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 23 RVG; § 33 RVG; § 95 Abs. 3 S. 1 BetrVG; § 111 BetrVG; § 17 KSchG
    Gegenstandswert; Streitwert; einstweilige Verfügung; Unterlassung; Unterlassungsanspruch; Betriebsänderung; Versetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen und Beachtung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte; Vorliegen einer Betriebsänderung; Festsetzung eines Streitwertes

  • Judicialis

    RVG § 23; ; RVG § 33; ; BetrVG § 95 Abs. 3 S. 1; ; BetrVG § 111; ; KSchG § 17

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren um Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei einer Betriebsänderung - Bewertung der Beteiligungsrechte bei Versetzungen in Höhe der Hälfte der für Entlassungen anzunehmende Werte - kein Abschlag für Eilantrag im Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2008 - 13 Ta 818/07
    Was die maßgeblichen Einzelfallumstände angeht, kann auf die vergleichbare Regelung zur Bewertung nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten in § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG zurückgegriffen werden, wonach es vor allem auf die Bedeutung der Angelegenheit und daneben auf den Umfang sowie die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit ankommt (vgl. BVerfG NJW 1989, 2047; siehe auch § 48 Abs. 2 Satz 1 GKG).
  • BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2008 - 13 Ta 818/07
    Hiervon ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer dann auszugehen, wenn um das Bestehen und die Beachtung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte gestritten wird, weil die Begehren weder auf Geld noch auf eine geldwerte Leistung gerichtet sind und auch ihre Grundlage nicht in einem Verhältnis haben, dem ein Vermögenswert zukommt (BAG NZA 2005, 70; LAG Hamm LAGE Nr. 50 zu § 8 BRAGO § 8; GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rdn. 169, 181, 266).
  • LAG Hamm, 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06

    Gegenstandswert; Streitwert; Betriebsänderung; Personalabbau; Zuständigkeit;

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2008 - 13 Ta 818/07
    In dem Zusammenhang entspricht es der ständigen Rechtsprechung beider Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Hamm (Beschl. v. 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04; Beschl. v. 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05; Beschl. v. 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05; Beschl. v. 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06), sich bei einer Betriebsänderung in Form eines Personalabbaus an den Zahlenwerken des § 17 Abs. 1 KSchG zu orientieren und dabei den Grundfall von sechs Entlassungen mit dem Auffangwert des § 23 Abs. 3 S. 2 2. Hs. RVG in Höhe von 4.000,00 EUR und pro weiteren Arbeitnehmer einen Teilwert von 666, 67 EUR (4000,00 EUR : 6) in Ansatz zu bringen.
  • LAG Hamm, 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren einstweilige Verfügung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2008 - 13 Ta 818/07
    In dem Zusammenhang entspricht es der ständigen Rechtsprechung beider Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Hamm (Beschl. v. 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04; Beschl. v. 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05; Beschl. v. 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05; Beschl. v. 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06), sich bei einer Betriebsänderung in Form eines Personalabbaus an den Zahlenwerken des § 17 Abs. 1 KSchG zu orientieren und dabei den Grundfall von sechs Entlassungen mit dem Auffangwert des § 23 Abs. 3 S. 2 2. Hs. RVG in Höhe von 4.000,00 EUR und pro weiteren Arbeitnehmer einen Teilwert von 666, 67 EUR (4000,00 EUR : 6) in Ansatz zu bringen.
  • LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05

    Beschlussverfahren, Gegenstandswerteinstweilige Verfügung auf Unterlassung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2008 - 13 Ta 818/07
    In dem Zusammenhang entspricht es der ständigen Rechtsprechung beider Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Hamm (Beschl. v. 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04; Beschl. v. 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05; Beschl. v. 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05; Beschl. v. 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06), sich bei einer Betriebsänderung in Form eines Personalabbaus an den Zahlenwerken des § 17 Abs. 1 KSchG zu orientieren und dabei den Grundfall von sechs Entlassungen mit dem Auffangwert des § 23 Abs. 3 S. 2 2. Hs. RVG in Höhe von 4.000,00 EUR und pro weiteren Arbeitnehmer einen Teilwert von 666, 67 EUR (4000,00 EUR : 6) in Ansatz zu bringen.
  • LAG Hamm, 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04

    Gegenstandswert; Streitwert; einstweilige Verfügung; Unterlassung;

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2008 - 13 Ta 818/07
    In dem Zusammenhang entspricht es der ständigen Rechtsprechung beider Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Hamm (Beschl. v. 07.03.2005 - 13 TaBV 139/04; Beschl. v. 11.05.2005 - 10 TaBV 61/05; Beschl. v. 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05; Beschl. v. 05.03.2007 - 13 (6) Ta 787/06), sich bei einer Betriebsänderung in Form eines Personalabbaus an den Zahlenwerken des § 17 Abs. 1 KSchG zu orientieren und dabei den Grundfall von sechs Entlassungen mit dem Auffangwert des § 23 Abs. 3 S. 2 2. Hs. RVG in Höhe von 4.000,00 EUR und pro weiteren Arbeitnehmer einen Teilwert von 666, 67 EUR (4000,00 EUR : 6) in Ansatz zu bringen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2012 - 3 Ta 164/12

    Streitwert, Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Interessenausgleich, Maßnahme,

    Es entspricht z.B. der langjährigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm und des LAG Mecklenburg -Vorpommern, sich bei einer Betriebsänderung in Form eines Personalabbaus an den Zahlenwerken des § 17 Abs. 1 KSchG zu orientieren und dabei für die ersten sechs von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer den Hilfswert von 4.000,00 EUR in Ansatz zu bringen (LAG Hamm v. 25.1.2008, 13 Ta 818/07; vom 10.10.2005, 10 TaBV 102/05 - zitiert nach Juris; LAG MecklenburgVorpommern vom 16.11.2000, 1 Ta 67/00 - zitiert nach Juris).

    (vgl. LAG Schleswig-Holstein v. 07.03.2008 - 2 Ta 40/08; LAG Hamm v. 25.1.2008, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Hamm, 26.05.2008 - 13 Ta 260/08

    Gegenstandswert; Streitwert; einstweilige Verfügung; Zugang; Betrieb;

    Diese Erwägungen haben bei beiden Beschwerdekammern zu der nunmehr ständigen Rechtsprechung geführt, bei sogenannten Erfüllungs- bzw. Befriedigungsverfügungen regelmäßig auf einen Wertabzug zu verzichten (zuletzt z. B. LAG Hamm, Beschl. v. 25.01.2008 - 13 Ta 818/07; Beschl. v. 06.09.2007 - 13 Ta 354/07; Beschl. v. 04.09.2007 - 10 Ta 355/07; Beschl. v. 28.08.2007 - 10 Ta 353/07, jeweils m. w. N.; siehe auch LAG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2008 - 6 Ta 45/08).
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