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   LAG Hamm, 03.06.2005 - 13 TaBV 60/05   

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https://dejure.org/2005,9389
LAG Hamm, 03.06.2005 - 13 TaBV 60/05 (https://dejure.org/2005,9389)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.06.2005 - 13 TaBV 60/05 (https://dejure.org/2005,9389)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. Juni 2005 - 13 TaBV 60/05 (https://dejure.org/2005,9389)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Interessenausgleich; Sozialplan; offensichtliche Unzuständigkeit; Einigungsstelle; Betriebsorganisation; Änderung; Grundlegend

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 98 ArbGG; § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG; § 112 BetrVG
    Interessenausgleich; Sozialplan; offensichtliche Unzuständigkeit; Einigungsstelle; Betriebs-organisation; Änderung; Grundlegend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Antrages auf Bestellung eines Einigungsstellenvorsitzenden; Interessenausgleich bei Betriebsänderung

  • Judicialis

    ArbGG § 98; ; BetrVG § 111 S. 3 Nr. 4; ; BetrVG § 112

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Forderung eines Interessenausgleichs nach Durchführung der Betriebsänderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 85/03

    Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit, Betriebsänderung,

    Auszug aus LAG Hamm, 03.06.2005 - 13 TaBV 60/05
    Davon ist auszugehen, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar also nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. z. B. LAG Hamm NZA-RR 2003, 637; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 98 Rdnr. 11, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 17.08.2006 - 13 TaBV 59/06

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Interessenausgleich;

    Davon kann allgemein nur dann ausgegangen werden, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt infrage kommt, sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar also nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. z.B. LAG Hamm NZA- RR 2003, 637; Beschluss vom 03.06.2005 - 13 TaBV 60/05; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 98 Rn. 11 m.w.N.).

    Wird sie vom Unternehmer durchgeführt, ohne mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich versucht zu haben, können sich daraus für die betroffenen Arbeitnehmer nach § 113 Abs. 3 BetrVG Nachtteilsausgleichsansprüche ergeben; für einen Interessenausgleich ist dann aber kein Raum mehr (zuletzt z.B. BAG DB 2006, 1792, 1793; LAG Hamm, Beschluss vom 03.06.2005 - 13 TaBV 60/05; Fitting, BetrVG, 23. Aufl., §§ 112, 112a Rn. 12).

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