Rechtsprechung
OLG Köln, 29.04.2009 - 13 U 137/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Prospekthaftungsanspruchs
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 826
Voraussetzungen eines Prospekthaftungsanspruchs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umfang einer ordnungsgemäßen Aufklärung anhand des Prospekts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.06.2005 - 3 O 669/04
- OLG Köln, 29.04.2009 - 13 U 137/05
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05
Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern
Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 13 U 137/05
Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen hat der Prospekt, der für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit über ein Beteiligungsangebot darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten (vgl. nur BGH, WM 2008, 725 m.w.N.).Dazu gehört eine Aufklärung über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln oder den vom Anleger verfolgten Zweck gefährden können (BGH, WM 2008, 725 m.w.N.).
- BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02
Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen …
Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 13 U 137/05
In Fällen, in denen der wirtschaftliche Anlageerfolg eines geschlossenen Immobilienfonds allein auf der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung des Anlageobjekts beruht, ist deutlich auf mögliche, der Erreichbarkeit dieser Einnahmen entgegenstehende Umstände und die sich hieraus für die Anleger ergebenden Risiken hinzuweisen (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2004, II ZR 88/02, NJW 2004, 2228).
- OLG Köln, 30.04.2014 - 13 U 252/12
Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds
Insofern liegt der Streitfall anders als die Fallgestaltung, die der vom Kläger zitierten (S. 2 des Schriftsatzes vom 6.3.2014; GA 1163) Entscheidung des Senats vom 29.4.2009 (13 U 137/05) und weiteren Entscheidungen in einer Reihe von parallel gelagerten Fällen zu Grunde lag.Aus diesem Grunde bedarf es im Streitfall - anders als in dem der Entscheidung des Senats im Verfahren 13 U 137/05 zugrunde liegenden Fall - auch nicht der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung einer marktüblichen Miete.
- OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 126/11
Zurechnung von Beratungsfehlern des Versicherungsmaklers im SKR-Modell
Erfolgt die Beratung bzw. die Vermittlung anhand eines vom Initiator des Anlagemodells herausgegebenen Prospekts, ist dieser im Hinblick auf den unter Zuhilfenahme des Prospekts geschaffenen Vertrauenstatbestand (Prospekthaftung im weiteren Sinne) verpflichtet, die Prospektangaben auf ihre Richtigkeit und Aktualität hin zu überprüfen und den Kläger über die mit der Anlage verbundenen Risiken umfassend zu informieren und zu beraten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29. April 2009, Az. 13 U 137/05, zitiert nach juris). - OLG Celle, 31.03.2011 - 8 U 154/10
Bei fehlender Kenntnisnahme nicht eingetretener Renditeversprechen über einen …
Erfolgt die Beratung bzw. die Vermittlung anhand eines vom Initiator des Anlagemodells herausgegebenen Prospekts, ist dieser im Hinblick auf den unter Zuhilfenahme des Prospekts geschaffenen Vertrauenstatbestand (Prospekthaftung im weiteren Sinne) verpflichtet, die Prospektangaben auf ihre Richtigkeit und Aktualität hin zu überprüfen und den Kläger über die mit der Anlage verbundenen Risiken umfassend zu informieren und zu beraten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29. April 2009, Az. 13 U 137/05, recherchiert in juris).
- OLG Celle, 16.02.2012 - 8 U 172/11
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern eines …
Erfolgt die Beratung bzw. die Vermittlung anhand eines vom Initiator des Anlagemodells herausgegebenen Prospekts, ist dieser im Hinblick auf den unter Zuhilfenahme des Prospekts geschaffenen Vertrauenstatbestand (Prospekthaftung im weiteren Sinne) verpflichtet, die Prospektangaben auf ihre Richtigkeit und Aktualität hin zu überprüfen und den Kläger über die mit der Anlage verbundenen Risiken umfassend zu informieren und zu beraten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29. April 2009, Az. 13 U 137/05, recherchiert in juris). - OLG Celle, 01.12.2011 - 8 U 50/11
Verjährung von Ansprüchen wegen Falschberatung im Zusammenhang mit einer …
Erfolgt die Beratung bzw. die Vermittlung anhand eines vom Initiator des Anlagemodells herausgegebenen Prospekts, ist dieser im Hinblick auf den unter Zuhilfenahme des Prospekts geschaffenen Vertrauenstatbestand (Prospekthaftung im weiteren Sinne) verpflichtet, die Prospektangaben auf ihre Richtigkeit und Aktualität hin zu überprüfen und den Kläger über die mit der Anlage verbundenen Risiken umfassend zu informieren und zu beraten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29. April 2009, Az. 13 U 137/05, zit. nach juris). - OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 128/11
Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der …
Erfolgt die Beratung bzw. die Vermittlung anhand eines vom Initiator des Anlagemodells herausgegebenen Prospekts, ist dieser im Hinblick auf den unter Zuhilfenahme des Prospekts geschaffenen Vertrauenstatbestand (Prospekthaftung im weiteren Sinne) verpflichtet, die Prospektangaben auf ihre Richtigkeit und Aktualität hin zu überprüfen und den Kläger über die mit der Anlage verbundenen Risiken umfassend zu informieren und zu beraten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29. April 2009, Az. 13 U 137/05, zit. nach juris). - OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 151/11
Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der …
Erfolgt die Beratung bzw. die Vermittlung anhand eines vom Initiator des Anlagemodells herausgegebenen Prospekts, ist dieser im Hinblick auf den unter Zuhilfenahme des Prospekts geschaffenen Vertrauenstatbestand (Prospekthaftung im weiteren Sinne) verpflichtet, die Prospektangaben auf ihre Richtigkeit und Aktualität hin zu überprüfen und den Kläger über die mit der Anlage verbundenen Risiken umfassend zu informieren und zu beraten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29. April 2009, Az. 13 U 137/05, zitiert nach juris).