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   OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10   

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https://dejure.org/2011,71110
OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10 (https://dejure.org/2011,71110)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.07.2011 - 13 U 273/10 (https://dejure.org/2011,71110)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 13 U 273/10 (https://dejure.org/2011,71110)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Abnahme für die Fälligkeit eines Werklohns bei einem gekündigten Werkvertrag; Erforderlichkeit der Abnahme beim gekündigten Werkvertrag für die Fälligkeit des Werklohns bei der Ablehnung der Geltendmachung einer Nacherfüllung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 322 Abs. 1; BGB § 632 Abs. 1
    Notwendigkeit einer Abnahme für die Fälligkeit eines Werklohns bei einem gekündigten Werkvertrag; Erforderlichkeit der Abnahme beim gekündigten Werkvertrag für die Fälligkeit des Werklohns bei der Ablehnung der Geltendmachung einer Nacherfüllung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werklohn nach Kündigung (nur ausnahmsweise) ohne Abnahme fällig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausverbot für Handwerker - Damit dokumentiert der Auftraggeber fehlendes Interesse an der Mängelbeseitigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nach Kündigung wird Hausverbot erteilt: Werklohn auch ohne Abnahme fällig! (IBR 2013, 206)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 825
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10
    Indessen ließ sie die Ersatzvornahme ohne vorherige Unterrichtung des Klägers durchführen, dem, nachdem sie das durch die Ersatzvornahme ausgebaute Teil anschließend auch nicht verwahrte, keine Gelegenheit blieb, eine Beweissicherung vorzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2008 - VII ZR 64/07, NJW 09, 360; Urt. v. 23.11.2005 - VIII ZR 43/05, NJW 06, 434).
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 64/07

    Darlegungs--und Beweislast für die Mängelfreiheit einer Werkleistung vor Abnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10
    Indessen ließ sie die Ersatzvornahme ohne vorherige Unterrichtung des Klägers durchführen, dem, nachdem sie das durch die Ersatzvornahme ausgebaute Teil anschließend auch nicht verwahrte, keine Gelegenheit blieb, eine Beweissicherung vorzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2008 - VII ZR 64/07, NJW 09, 360; Urt. v. 23.11.2005 - VIII ZR 43/05, NJW 06, 434).
  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10
    Diese Umkehr ist dadurch eingetreten, dass der für die Mangelhaftigkeit seiner nicht abgenommenen Leistung auch nach der Kündigung grundsätzlich beweisbelastete Kläger (vgl. nur BGH, Urt. v. 25.03.1993 - X ZR 17/92, NJW 83, 1972) keine Möglichkeit hatte, die von der Beklagten angeführte, den behaupteten Mangel verursachende Beschädigung der Palisade durch ihn zu widerlegen.
  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10
    Solange das auf § 641 Abs. 3 BGB gestützte Leistungsverweigerungsrecht besteht, können mangels Fälligkeit des Vergütungsanspruchs weder Prozess- noch Verzugszinsen gefordert werden (vgl. nur BGH, Urt. v. 04.06.1973 - VII ZR 112/71, BGHZ 61, 42 ).
  • OLG Hamm, 23.04.2002 - 21 U 56/01

    Bauaufsichtsmangel bei vertraglich eingeschränkter Bauaufsicht des Architekten;

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10
    Er kann wegen Abzugs der Lohnnebenkosten auf etwa 60 % der Kosten eines Fachunternehmens geschätzt werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 23.04.2002 - 21 U 56/01, NJW-RR 2002, 1669 ; Palandt/Grüneberg, BGB , 70. Aufl., § 249 Rn. 67).
  • BGH, 08.03.1983 - VI ZR 116/81

    Anwendbarkeit ausländischen Rechts bei Schädigung eines Deutschen durch einen

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10
    Diese Umkehr ist dadurch eingetreten, dass der für die Mangelhaftigkeit seiner nicht abgenommenen Leistung auch nach der Kündigung grundsätzlich beweisbelastete Kläger (vgl. nur BGH, Urt. v. 25.03.1993 - X ZR 17/92, NJW 83, 1972) keine Möglichkeit hatte, die von der Beklagten angeführte, den behaupteten Mangel verursachende Beschädigung der Palisade durch ihn zu widerlegen.
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.2011 - 13 U 273/10
    Der Bundesgerichtshof lässt eine solche Ausnahme auch nach seiner mit Urteil vom 11.05.2006 ( VII ZR 146/04, BGHZ 167, 345 ) geänderten Rechtsprechung zur Erforderlichkeit der Abnahme beim gekündigten Werkvertrag ausdrücklich zu.
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