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   OLG Köln, 15.10.2003 - 13 U 32/03   

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https://dejure.org/2003,10486
OLG Köln, 15.10.2003 - 13 U 32/03 (https://dejure.org/2003,10486)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.10.2003 - 13 U 32/03 (https://dejure.org/2003,10486)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 13 U 32/03 (https://dejure.org/2003,10486)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Wirksamkeit eines Kreditvertrages; Ablösepflicht eines Kreditvetrages; Übernahme von verbundenen Geschäften durch den Kreditgeber; Einschaltung einer Hilfsperson bei der Kreditvermittlung

  • Judicialis

    AbzG § 8; ; BGB § 123 Abs. 2; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2 n.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 123 278; VerbrKrG § 9
    Ablösung der Finanzierung eines Altfahrzeugs durch den Autohändler beim Kauf eines neuen Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 24 U 57/98

    Angemessenheit der Frist zur Annahme eines Kreditantrages; Begriff des

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2003 - 13 U 32/03
    Als nachträgliche Vereinbarung begründete sie (selbst im Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes, § 9 Abs. 3 S.2, 2. Alt.) auch keine Einwendung gegen die Beklagte aus dem finanzierten Altkauf (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 318, 320).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2003 - 13 U 32/03
    Richtig ist - wie die Berufung unter Bezugnahme auf BGH, NJW 2001, 358 anführt -, dass ein Vermittler, der mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben wahrnimmt, die typischerweise ihr obliegen, in ihrem Pflichtenkreis tätig wird und zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten ist.
  • OLG Koblenz, 03.07.2003 - 5 U 1599/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Kauf eines PKW

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2003 - 13 U 32/03
    Sie begründete damit unabhängig davon, ob und inwieweit es sich rechtlich um ein einheitliches Vertragswerk, um bedingungsmäßig oder als Geschäftsgrundlage miteinander verknüpfte Vereinbarungen handelt, keine dem Risikobereich der Beklagten zurechenbare Einwendung aus dem mit dem Kreditvertrag vom 19.07.2001 finanzierten Neukauf (so auch OLG Koblenz, WM 2003, 1811).
  • BGH, 26.04.1973 - III ZR 174/70

    Erhebung von Einwendungen im Rahmen finanzierter Abzahlungsgeschäfte - Koppelung

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2003 - 13 U 32/03
    Der Schutz des Verbrauchers vor den besonderen Gefahren, die sich aus der Aufspaltung des verbundenen Geschäfts in zwei Verträge ergeben, rechtfertigt es folgerichtig nicht, dem Verbraucher auch solche Risiken abzunehmen und auf den Kreditgeber zu überbürden, die aus anderen - wenn auch mit dem Kauf in mehr oder weniger engem Zusammenhang stehenden - Rechtsgeschäften erwachsen (BGH, NJW 1973, 1275).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2011 - 14 U 232/10

    Verbraucherdarlehen zur Pkw-Finanzierung: Anforderungen an die Belehrung über das

    Wegen der vom Beklagten behaupteten Erfüllungsgehilfenstellung der A und B-Handel GmbH wird auf die Ausführungen im Verfahren 14 U 214/07 verwiesen, wonach die Nichterfüllung der Ablöseklausel der Klägerin unter diesem Aspekt nicht zuzurechnen ist (vgl. hierzu auch OLG Köln, Urteil vom 15.10.2003, Az.: 13 U 32/03 - zit. nach juris).

    Anders als bei OLG Köln (Urteil vom 15.10.2003, Az.: 13 U 32/03 - zit. nach juris) ist der Anschlusskaufvertrag mit einer anderen Verkäuferin geschlossen worden.

  • OLG Celle, 07.03.2011 - 3 U 18/11

    Finanzierter Neuwagenkauf: Darlehensvertrag und Rückkaufgarantie als verbundene

    Dem Darlehensgeber ist auch bei einem verbundenen Geschäft nur die Übernahme von Risiken zumutbar, die sich bei Abschluss des Darlehensvertrages aus dem finanzierten Geschäft absehbar ergeben (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 13 U 32/03, OLGR 2004, 211 ff., hier zitiert nach Juris, Rn. 4).
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