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   OLG Brandenburg, 30.03.2023 - 13 UF 199/20   

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https://dejure.org/2023,8291
OLG Brandenburg, 30.03.2023 - 13 UF 199/20 (https://dejure.org/2023,8291)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2023 - 13 UF 199/20 (https://dejure.org/2023,8291)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2023 - 13 UF 199/20 (https://dejure.org/2023,8291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • notar-drkotz.de

    § 1365 BGB - Einwilligungsbedürftigkeit bei Veräußerung von 80 Prozent an Immobilie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück bei getrenntlebenden Ehepartnern; Löschungsanspruch bezüglich einer Vormerkung; Grundstücksverkauf als Verfügung über nahezu das gesamte Vermögen; Geltendmachung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts durch ...

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Übertragung eines Bruchteils an Miteigentumsanteil bei Auslandsbezug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 980
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.2011 - V ZR 78/11

    Zugewinngemeinschaft: Verfügung eines Ehegatten über sein gesamtes Vermögen bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2023 - 13 UF 199/20
    Es zählt allein der objektive Wert aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. BGH FamRZ 2012, 116), wobei der Wert einer Gegenleistung außer Betracht bleibt.
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2023 - 13 UF 199/20
    c) Ein "individueller" Wert, den ein Vermögensgegenstand gerade in der Hand des verfügenden Ehegatten oder für dessen Familie hat, kann nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH NJW 1996, 1740; FamRZ 1980, 765; NJW 1991, 1739).
  • BGH, 21.03.1996 - III ZR 106/95

    Veräußerung eines unter einer aufschiebenden Bedingung erworbenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2023 - 13 UF 199/20
    c) Ein "individueller" Wert, den ein Vermögensgegenstand gerade in der Hand des verfügenden Ehegatten oder für dessen Familie hat, kann nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH NJW 1996, 1740; FamRZ 1980, 765; NJW 1991, 1739).
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 40/79

    Wirksamkeit eines Verleihvertrages bezüglich eines pornographischen Films -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2023 - 13 UF 199/20
    Grundsätzlich ist zwar die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts von Amts wegen zu berücksichtigen, so dass es nicht einmal ihrer Geltendmachung bedarf (vgl. BHG NJW 1981, 1439).
  • BGH, 25.01.1973 - II ZR 139/71

    Reines Konnossement gegen Revers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2023 - 13 UF 199/20
    Auf die Nichtigkeit kann sich grundsätzlich jedermann berufen (auch ein am Geschäft nicht beteiligter Dritter) (BGHZ 60, 102 (105) = NJW 1973, 465; BGHZ 27, 172 (180) = NJW 1958, 989), soweit er ein anerkennenswertes Interesse an der Feststellung der Ungültigkeit des Geschäfts hat, etwa weil es ihn benachteiligt (BeckOK BGB/Wendtland, 65. Ed. 1.2.2023, § 138 BGB Rn. 30).
  • BGH, 28.04.1958 - II ZR 197/57

    Akzeptaustausch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2023 - 13 UF 199/20
    Auf die Nichtigkeit kann sich grundsätzlich jedermann berufen (auch ein am Geschäft nicht beteiligter Dritter) (BGHZ 60, 102 (105) = NJW 1973, 465; BGHZ 27, 172 (180) = NJW 1958, 989), soweit er ein anerkennenswertes Interesse an der Feststellung der Ungültigkeit des Geschäfts hat, etwa weil es ihn benachteiligt (BeckOK BGB/Wendtland, 65. Ed. 1.2.2023, § 138 BGB Rn. 30).
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