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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.10.2001 - 13 UF 240/01   

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OLG Koblenz, 29.10.2001 - 13 UF 240/01 (https://dejure.org/2001,20652)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.10.2001 - 13 UF 240/01 (https://dejure.org/2001,20652)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Oktober 2001 - 13 UF 240/01 (https://dejure.org/2001,20652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung des Rechtsstreits durch eine nach Rechtshängigkeit abgegebene Aufrechnungserklärung im Fall einer bereits vorprozessual bestehenden Aufrechnungslage; Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Begrenztes Realsplitting

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1129
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 28.10.2010 - 14 UF 141/10

    Anforderungen an die Zustimmung des geschiedenen Ehegatten zur Durchführung des

    Deshalb kann dessen Verwendung nicht verlangt werden (BGH, Urteil vom 29. April 1998 - XII ZR 266/96, FamRZ 1998, 953, 954; OLG Koblenz, Urteil vom 29.10.2001 - 13 UF 240/01, FamRZ 2002, 1129; Kamm in Luthin/Koch Handbuch des Unterhaltsrechts 11. Aufl. Rn. 9027; Märkle in Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht 9. Aufl. Rn. 4062).
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   OLG Koblenz, 12.09.2001 - 13 UF 240/01   

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OLG Koblenz, 12.09.2001 - 13 UF 240/01 (https://dejure.org/2001,8469)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.09.2001 - 13 UF 240/01 (https://dejure.org/2001,8469)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. September 2001 - 13 UF 240/01 (https://dejure.org/2001,8469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 369/81

    Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Mitwirkung beim begrenzten

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2001 - 13 UF 240/01
    Der Unterhaltsgläubiger kann seine Zustimmung zum begrenzten Realsplitting dann von der Beibringung einer Sicherheitsleistung abhängig machen, wenn konkrete Anhaltspunkte die Gefahr begründen, dass der Unterhaltsschuldner nicht bereit oder in der Lage sein wird, die Verpflichtung zur Freistellung des Unterhaltsberechtigten von dem ihm entstehenden steuerlichen Nachteilen - unverzüglich nach Festsetzung der Steuer des Berechtigten - einzuhalten (vgl. BGH NJW 1983, 1545, 1547; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rz. 885 ff.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1132).
  • BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96

    Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2001 - 13 UF 240/01
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. die Entscheidung vom 29. April 1998, abgedruckt in FamRZ 1998, 953, 954), wonach ein Anspruch auf Unterzeichnung der Anlage U nicht besteht, weil die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting als öffentlichrechtliche Willenserklärung keiner besonderen Form bedarf.
  • OLG Düsseldorf, 26.06.1998 - 3 UF 338/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.09.2001 - 13 UF 240/01
    Der Unterhaltsgläubiger kann seine Zustimmung zum begrenzten Realsplitting dann von der Beibringung einer Sicherheitsleistung abhängig machen, wenn konkrete Anhaltspunkte die Gefahr begründen, dass der Unterhaltsschuldner nicht bereit oder in der Lage sein wird, die Verpflichtung zur Freistellung des Unterhaltsberechtigten von dem ihm entstehenden steuerlichen Nachteilen - unverzüglich nach Festsetzung der Steuer des Berechtigten - einzuhalten (vgl. BGH NJW 1983, 1545, 1547; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rz. 885 ff.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1132).
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   OLG Schleswig, 18.07.2002 - 13 UF 240/01   

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https://dejure.org/2002,29407
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OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.07.2002 - 13 UF 240/01 (https://dejure.org/2002,29407)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 13 UF 240/01 (https://dejure.org/2002,29407)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 763
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