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   OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 UF 311/00   

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https://dejure.org/2000,4006
OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 UF 311/00 (https://dejure.org/2000,4006)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.10.2000 - 13 UF 311/00 (https://dejure.org/2000,4006)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 13 UF 311/00 (https://dejure.org/2000,4006)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergelderhöhung; Wegfall des Kinderfreibetrages; Abänderungsgrund; Prozessvergleich; Kindesunterhalt

  • Judicialis

    BGB § 1601 ff.; ; ZPO § 323

  • RA Kotz

    Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung die durch Prozessvergleich erzielt wurde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1601 ff.; ZPO § 323
    Abänderung des Prozessvergleichs - Kindergelderhöhung - Wegfall des Kinderfreibetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1231
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 UF 311/00
    Dies gilt auch für den Zeitraum vor Rechtshängigkeit der Abänderungsklage; die Zeitschranke des § 323 Abs. 3 ZPO gilt insoweit nicht, es sei denn, die Parteien hätten dies ausdrücklich in dem abzuändernden Vergleich vereinbart (vgl. BGHZ 85, 64, 70).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 UF 311/00
    Bei einer wesentlichen Veränderung der bei Abschluss der Vereinbarung bestehenden Verhältnisse hat deshalb eine Anpassung der Leistung - unter Wahrung der Grundlagen des Unterhaltstitels an die Veränderung - zu erfolgen, wenn sie erforderlich ist, um den von den Parteien mit dem Vergleich verfolgten Zweck zu erreichen (vgl. BGH NJW 1986, 2054).
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