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   OLG Koblenz, 22.08.2003 - 13 WF 647/03   

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https://dejure.org/2003,11669
OLG Koblenz, 22.08.2003 - 13 WF 647/03 (https://dejure.org/2003,11669)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.08.2003 - 13 WF 647/03 (https://dejure.org/2003,11669)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. August 2003 - 13 WF 647/03 (https://dejure.org/2003,11669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung von Prozesskostenhilfe auf Grund mutwilliger Rechtsverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114; BGB § 1314 Abs. 2 Nr. 5
    Versagung der Prozesskostenhilfe für einen Eheaufhebungsantrag wegen Mutwilligkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 157
  • FamRZ 2004, 548
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein

    Wenn die Parteien schon bei der Heirat die Scheidung beabsichtigt und gewußt hätten, daß sie diese nicht würden bezahlen können, dürfe Prozeßkostenhilfe wegen Mutwillens versagt werden (OLG Hamm FamRZ 2000, 1092; OLG Koblenz FamRZ 2004, 548; OLG Naumburg FamRZ 2004, 548, 549; Zöller/Philippi ZPO 25. Aufl. § 114 Rdn. 45; Philippi FPR 2002, 479, 484; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe 3. Aufl. Rdn. 464; Johannsen/Henrich/ Thalmann Eherecht 4. Aufl. § 114 ZPO Rdn. 25; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 63. Aufl. § 114 Rdn. 124; vgl. auch Schneider MDR 1985, 441, 442).
  • OLG Koblenz, 20.04.2009 - 11 WF 274/09

    Versagung von Prozesskostenhilfe für einen Eheaufhebungsantrag

    In diesem Fall können die Erschleichung der Aufenthaltserlaubnis, die Heirat und das Scheidungsbegehren nicht voneinander isoliert betracht, sondern müssen als Gesamtplan gewürdigt werden (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2004, 548).
  • OLG Saarbrücken, 11.11.2008 - 9 WF 26/08

    Mutwilligkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe zur Aufhebung oder Scheidung

    Denn der Staat billige die Scheinehe nicht (OLG Koblenz, Beschluss vom 22. August 2003 - 13 WF 647/03, FamRZ 2004, 548; OLG Naumburg, Beschluss vom 31. Januar 2003 - 14 WF 6/03, FamRZ 2004, 548-549; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 1997, Rn. 202; zurückhaltender jedoch Zimmermann, Prozesskostenhilfe - insbesondere in Familiensachen, 3. Aufl. 2004, Rn. 202).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 10 WF 94/05

    Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren wegen Mutwilligkeit

    Es wird die Auffassung vertreten, dass in einem solchen Fall das Scheidungsbegehren nicht isoliert betrachtet, sondern als Gesamtplan gewürdigt werden müsse und wenn die Parteien schon bei der Heirat die Aufhebung oder Scheidung der Ehe beabsichtigt und gewusst hätten, dass sie die Scheidung nicht bezahlen können, Prozesskostenhilfe wegen Mutwillens bzw. Rechtsmissbrauchs zu versagen sei (OLG Koblenz, FamRZ 2004, 548; OLG Naumburg, FamRZ 2004, 548; OLG Hamm, FamRZ 2000, 1092; OLG Stuttgart, FamRZ 1992, 195; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 114, Rz. 45; Johannsen/Henrich/Thalmann, aaO., § 114 ZPO, Rz. 25; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, aaO., Rz. 464; Zimmermann, aaO., Rz. 202; Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 114, Rz. 13; Künzl/Koller, Prozesskostenhilfe, 2. Aufl., Rz. 346; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 114, Rz. 124; vgl. auch Schneider, MDR 1985, 441, 442).
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