Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988

Rechtsprechung
   EuGH, 08.06.1988 - 135/87   

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https://dejure.org/1988,1769
EuGH, 08.06.1988 - 135/87 (https://dejure.org/1988,1769)
EuGH, Entscheidung vom 08.06.1988 - 135/87 (https://dejure.org/1988,1769)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 1988 - 135/87 (https://dejure.org/1988,1769)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Vlachou / Rechnungshof

    Beamtenstatut, Artikel 29
    Beamte - Einstellung - Verfahren - Auswahl - Ermessen der Verwaltung - Abwicklung eines rechtswidrigen internen Auswahlverfahrens - Anwendung eines anderen Verfahrens - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Vlachou / Rechnungshof

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Entscheidung des Rechnungshofes über die Besetzung einer Planstelle; Rechtswidrigkeit einer Entscheidung des Rechnungshofes über die Eröffnung eines interinstitutionellen Auswahlverfahrens zur Besetzung zweier ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 176; ; Beamtenstatut Art. 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 176; Beamtenstatut Art. 29
    Beamte - Einstellung - Verfahren - Auswahl - Ermessen der Verwaltung - Abwicklung eines rechtswidrigen internen Auswahlverfahrens - Anwendung eines anderen Verfahrens - Zulässigkeit - [Beamtenstatut, Artikel 29]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 25.11.1976 - 123/75

    Küster / Parlament

    Auszug aus EuGH, 08.06.1988 - 135/87
    Dazu verfügt die Anstellungsbehörde, wie der Gerichtshof schon mehrfach hervorgehoben hat ( siehe Urteil vom 25 . November 1976 in der Rechtssache 123/75, Küster/Parlament, Slg .

    27 Wie der Gerichtshof jedoch schon festgestellt hat ( siehe Urteil vom 25 . November 1976 in der Rechtssache 123/75, Küster/Parlament, Slg .

  • EuGH, 14.07.1983 - 10/82

    Mogensen u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.06.1988 - 135/87
    Juli 1983 in der Rechtssache 10/82, Mogensen/Kommission, Slg .
  • EuGH, 06.02.1986 - 143/84

    Vlachou / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 08.06.1988 - 135/87
    Februar 1986 in der Rechtssache 143/84 ( Vlachou/Rechnungshof, Slg . 1986, 459 ) hat der Gerichtshof über diese Klage entschieden :.
  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Die Anstellungsbehörde verfügt nämlich bei der Suche nach Bewerbern, die höchsten Ansprüchen gerecht werden, über ein weites Ermessen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87, Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1988, 2901, 2915).

    Der Beklagte verweist auf die Rechtsprechung zur Geltung dieses Grundsatzes in Beamtensachen, wonach Zusagen, die Vorschriften des Statuts, denen zufolge für die Besetzung einer Planstelle ein Auswahlverfahren erforderlich sei, nicht berücksichtigten, auf Seiten der Betroffenen kein schutzwürdiges Vertrauen begründen könnten (Urteile vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 162/84, Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1986, 481, 492, und vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 228/84, Pauvert/Rechnungshof, Slg. 1985, 1969, 1978).

    Soweit es um die Bewerber geht, die in die Liste aufgenommen wurden, ist diese im Hinblick auf die Ernennungsverfügung eine bloß vorbereitende Maßnahme (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 143/84, Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1986, 459, 476).

  • EuG, 20.09.1990 - T-37/89

    Jack Hanning gegen Europäisches Parlament. - Beamter - In die Eignungsliste

    27 Das Parlament hält unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87 ( Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1988, 2901, 2915 ) dagegen, es stehe der Anstellungsbehörde frei, ein Einstellungsverfahren abzubrechen.

    45 In seiner Klagebeantwortung hat das Parlament zunächst die Begründung vorgebracht, da es über die Einleitung eines Einstellungsverfahrens frei entscheiden könne, könne es dieses auch wieder abbrechen ( vergleiche Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87, Vlachou/Rechnungshof ).

    46 In dem Urteil vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87 ( Vlachou ) hat der Gerichtshof der Anstellungsbehörde in der Tat einen weiten Ermessensspielraum zuerkannt, wenn es darum geht, in der Reihenfolge des Artikels 29 Beamtenstatut die angemessenste Art der Besetzung einer freien Stelle zu wählen.

  • EuG, 14.02.1990 - T-38/89

    Ingfried Hochbaum gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Dieser Grundsatz gilt gerade auch dann, wenn das Einstellungsverfahren - wie im vorliegenden Fall - durch ein Urteil des Gemeinschaftsgerichts teilweise aufgehoben wurde ( siehe hierzu das Urteil vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87, Vlachou, Slg. 1988, 2901, Randnrn. 23 bis 25 ).

    22 Wie der Gerichtshof jedoch bereits festgestellt hat ( siehe das Urteil Vlachou, a. a. O.), kann von einem Ermessensmißbrauch nur dann ausgegangen werden, wenn nachgewiesen ist, daß die Anstellungsbehörde mit dem Erlaß der streitigen Verfügung einen anderen Zweck als den der betreffenden Regelung verfolgt hat.

  • EuGH, 13.07.2000 - C-174/99

    Parlament / Richard

    Zur ersten Rüge des Parlaments ist festzustellen, daß die Anstellungsbehörde bei der Suche nach Bewerbern, die in bezug auf Befähigung, Integrität und Leistung höchsten Ansprüchen genügen, über einen weiten Ermessensspielraum verfügt (vgl. insbesondere Urteil vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87, Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1988, 2901, Randnr. 23).
  • EuGH, 05.06.2003 - C-121/01

    'O''Hannrachain / Parlament'

    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Anstellungsbehörde nämlich bei der Suche nach Bewerbern, die in Bezug auf Befähigung, Integrität und Leistung höchsten Ansprüchen genügen, über einen weiten Ermessensspielraum (vgl. insbesondere Urteile vom 31. März 1965 in den Rechtssachen 12/64 und 29/64, Ley/Kommission, Slg. 1965, 148, 166, vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87, Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1988, 2901, Randnr. 23, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-174/99 P, Parlament/Richard, Slg. 2000, I-6189, Randnr. 37).
  • EuGH, 09.10.2008 - C-16/07

    Chetcuti / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Auswahlverfahren

    Schließlich ist festzustellen, dass eine Auslegung dahin, dass die Anstellungsbehörde verpflichtet wäre, alle im Dienst des Organs stehenden Personen zu einem Auswahlverfahren innerhalb dieses Organs zuzulassen, das weite Ermessen verkennen würde, das den Gemeinschaftsorganen nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Organisation ihrer Dienststellen und insbesondere bei der Bestimmung der Modalitäten und Voraussetzungen von Auswahlverfahren zuerkannt wird (vgl. Urteile Deboeck/Kommission, Randnr. 29, vom 9. Februar 1984, Fabius/Kommission, 39/83, Slg. 1984, 627, Randnr. 7, vom 8. Juni 1988, Vlachou/Rechnungshof, 135/87, Slg. 1988, 2901, Randnr. 23, und vom 14. Oktober 2004, Pflugradt/EZB, C-409/02 P, Slg. 2004, I-9873, Randnr. 42).
  • EuG, 15.09.1998 - T-109/97

    Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verfahrensmißbrauch, der lediglich eine Form des Ermessensmißbrauchs ist (Urteil des Gerichts vom 26. September 1996 in der Rechtssache T-192/94, Maurissen/Rechnungshof, Slg. ÖD 1996, II-1229, Randnr. 75), aber nur dann vor, wenn objektive, schlüssige und übereinstimmende Indizien die Feststellung erlauben, daß der angefochtene Rechtsakt einem anderen als dem mit der fraglichen Regelung verfolgten Zweck diente (Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87, Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1988, 2901, Randnr. 27, und Urteil Maurissen/Rechnungshof, Randnr. 75).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-310/99

    Italien / Kommission

    17: - Urteile vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87 (Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1988, 2901, Randnr. 27) und vom 17. Januar 1992 in der Rechtssache C-107/90 P (Hochbaum/Kommission, Slg. 1992, I-157, Randnr. 14).
  • EuG, 27.11.1997 - T-224/95

    Tremblay u.a. / Kommission

    Indem es die Kommission trotz ihrer Ersuchen bewußt unterlassen habe, die Angelegenheit zu untersuchen, oder sich zumindest auf "passive" Ermittlungen beschränkt habe, habe sie den Fortbestand des geltend gemachten Kartells begünstigt und damit andere Ziele verfolgt als die, zu denen ihr die im Vertrag vorgesehenen Befugnisse eingeräumt worden seien (Urteile des Gerichtshofes vom 8. Juli 1965 in den Rechtssachen 3/64 und 4/64, Chambre syndicale de la sidérurgie française u. a./Hohe Behörde, Slg. 1965, 596, vom 8. Juni 1988 in der Rechtssache 135/87, Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1988, 2901, und vom 17. Januar 1992 in der Rechtssache C-107/90 P, Hochbaum/Kommission, Slg. 1992, I-157).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-16/07

    Chetcuti / Kommission - Rechtsmittel - Begriff "Auswahlverfahren innerhalb des

    11 - Vgl. Urteile vom 31. März 1965, Ley/Kommission (12/64 und 29/64, Slg. 1965, 148, 166), vom 14. Juli 1983, Mogensen u. a./Kommission (10/82, Slg. 1983, 2397, Randnr. 9), und vom 8. Juni 1988, Vlachou/Rechnungshof (135/87, Slg. 1988, 2901, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-153/99

    Kommission / Giannini

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.1996 - C-84/94

    Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen

  • EuGH, 17.01.1992 - C-107/90

    Hochbaum / Kommission

  • EuGöD, 15.04.2010 - F-104/08

    Angelidis / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-121/01

    'O''Hannrachain / Parlament'

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1991 - C-107/90

    Ingfried Hochbaum gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 135/87   

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https://dejure.org/1988,17462
Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 135/87 (https://dejure.org/1988,17462)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.05.1988 - 135/87 (https://dejure.org/1988,17462)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 1988 - 135/87 (https://dejure.org/1988,17462)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Androniki Vlachou gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften.

    Auswahlverfahren - Durchführung eines Urteils des Gerichtshofes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.02.1986 - 143/84

    Vlachou / Rechnungshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 135/87
    Die Besetzung des genannten Dienstpostens war bereits Gegenstand des Urteils des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 143/84 1 gewesen.

    - festzustellen, daß sie einen Anspruch auf die in Rede stehende Planstelle LA 5/LA 4 der griechischen Übersetzungsabteilung des Rechnungshofs habe, 1 - Urteil des Gerichtshofs vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 143/84, Androniki Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1986, 473.

    Der Beklagte hält die Klage für unzulässig, da sie im wesentlichen die Auslegung des genannten Urteils des Gerichtshofs vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 143/84 betreffe.

    Wenn sich auch ein Teilbereich der hier vorliegenden Rechtsfragen, nämlich die Frage, welche Folgen aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 143/84 2 zu ziehen sind, im Wege eines Auslegungsverfahrens gemäß Artikel 40 der Satzung beziehungsweise gemäß Artikel 102 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes hätte klären lassen, so kann in dem Umstand, daß hier eine besondere Verfahrensart zusätzlich zur Verfügung stehen könnte, nicht die Folge hergeleitet werden, daß die normalen Rechtsbehelfe der Klägerin nicht mehr zur Verfügung stehen.

    Wenn auch die Klage hinsichtlich der Durchführung des Urteils vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 143/84 von vornherein nicht sehr aussichtsreich erschienen sein mag, so kann man der Klägerin dennoch nicht das Interesse absprechen, gerichtlich prüfen zu lassen, ob der Übergang von einem Auswahlverfahren innerhalb des Organs zu einem Auswahlverfahren innerhalb der Organe zulässig war.

  • EuGH, 24.06.1969 - 26/68

    Fux / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 135/87
    In einer solchen Situation muß die Anstellungsbehörde erneut in der Lage sein, darüber zu befinden, welche Art von Auswahlverfahren sie für zweckmäßig hält, um ihr eine Auswahlmöglichkeit zu sichern, die eine den Erfordernissen der zu besetzenden Stelle am ehesten entsprechende Einstellung gewährleistet 4.21. Wenn man noch weiter berücksichtigt, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes auch die in einer Bekanntgabe einer freien Planstelle enthaltenen Voraussetzungen aus triftigen Gründen annulliert und durch eine berichtigte Bekanntgabe ersetzt 3 - Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68, Jeannette Fux/Kommission, Slg. 1969, 145; Urteil vom 9. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 316/82 und 40/83, Nelly Kohler/Rechnungshof, Slg. 1984, 641.
  • EuGH, 09.02.1984 - 316/82

    Kohler / Rechnungshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 135/87
    In einer solchen Situation muß die Anstellungsbehörde erneut in der Lage sein, darüber zu befinden, welche Art von Auswahlverfahren sie für zweckmäßig hält, um ihr eine Auswahlmöglichkeit zu sichern, die eine den Erfordernissen der zu besetzenden Stelle am ehesten entsprechende Einstellung gewährleistet 4.21. Wenn man noch weiter berücksichtigt, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes auch die in einer Bekanntgabe einer freien Planstelle enthaltenen Voraussetzungen aus triftigen Gründen annulliert und durch eine berichtigte Bekanntgabe ersetzt 3 - Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68, Jeannette Fux/Kommission, Slg. 1969, 145; Urteil vom 9. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 316/82 und 40/83, Nelly Kohler/Rechnungshof, Slg. 1984, 641.
  • EuGH, 25.11.1976 - 123/75

    Küster / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 135/87
    - Siehe das Urteil des Gerichtshofs vom 25. November 1976 in der Rechtssache 123/75, Bertold Küster/Europäisches Parlament, Slg. 1976, 1701.
  • EuGH, 30.10.1974 - 188/73

    Grassi / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 135/87
    3) Der Beklagte trägt seine eigenen Kosten." 5 - Siche das Urteil des Gerichtshofs vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 188/73, Daniele Grassi/Rat, Slg. 1974, 1099.
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